August 2021: Beitragsservice beginnt mit Erhebung des Rundfunkbeitrags in neuer Höhe

August 2021

Das Bun­des­ver­fassungs­ge­richt hat mit Be­schluss vom 20. Juli 2021 ent­schieden, dass die Höhe des Rund­funk­bei­trags auf 18,36 Euro pro Mo­nat an­ge­passt wird. Nun setzt der Bei­trags­service die Ent­scheidung des Ge­richts in die Tat um.

Der Rund­funk­bei­trag in Höhe von 18,36 Euro wird erst­mals für den Mo­nat Au­gust 2021 er­hoben. Der Bei­trags­service wird ab Ende Au­gust mit dem Ein­zug des Bei­trags in neuer Höhe be­ginnen.

Der Bei­trags­service in­for­miert die Bei­trags­zahler in­di­vi­duell und gemäß der Zahlungsweise, für die sie sich ent­schieden haben, über die An­passung der Bei­trags­höhe. Grund­sätz­lich gilt dabei:

  • Bei Bei­trags­zahlern, die dem Bei­trags­service ein erteilt haben und somit am Last­schrift­ver­fahren teil­nehmen, wird die Bei­trags­an­passung au­to­matisch be­rück­sichtigt. Eine In­for­mation über die neue Bei­trags­höhe fin­det sich im Ver­wen­dungs­zweck der ent­sprechenden Ab­buchung.
  • Bei­trags­zahler, die dem Bei­trags­service kein SEPA-Mandat ert­eilt haben, er­halten – je nach ge­wähltem Zahlungsrhythmus – ab Ende August sukzessive Zahlungs­auf­for­derungen, die die neue Bei­trags­höhe aus­weisen.

 

Der geänderte Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger:

Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro für eine .

Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt 6,12 Euro.

 

Der geänderte Rund­funk­bei­trag für Unter­nehmen und Insti­tutionen:

Die Höhe des Rund­funk­beitrags orien­tiert sich an der An­zahl der und der dort sozial­ver­siche­rungs­pflichtig , der beitrags­pflich­tigen und even­tuell vor­handener Hotel- und Gäste­zimmer sowie Ferien­wohnungen.

 

StaffelBeschäftigte pro BetriebsstätteAnzahl der BeiträgeBeitrags­höhe pro Monat in Euro
10 bis 81/36,12
29 bis 19118,36
320 bis 49236,72
450 bis 249591,80
5250 bis 49910183,60
6500 bis 99920367,20
71.000 bis 4.99940734,40
85.000 bis 9.999801.468,80
910.000 bis 19.9991202.203,20
10ab 20.0001803.304,80

Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug beträgt 6,12 Euro.

Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der Rundfunkbeitrag ebenfalls 6,12 Euro.

Für Einrichtungen des Gemeinwohls ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – begrenzt. Auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge sind beitragsfrei.

 

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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