Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro wird erstmals für den Monat August 2021 erhoben. Der Beitragsservice wird ab Ende August mit dem Einzug des Beitrags in neuer Höhe beginnen.
Der Beitragsservice informiert die Beitragszahler individuell und gemäß der Zahlungsweise, für die sie sich entschieden haben, über die Anpassung der Beitragshöhe. Grundsätzlich gilt dabei:
Bei Beitragszahlern, die dem Beitragsservice ein erteilt haben und somit am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt. Eine Information über die neue Beitragshöhe findet sich im Verwendungszweck der entsprechenden Abbuchung.
Beitragszahler, die dem Beitragsservice kein SEPA-Mandat erteilt haben, erhalten – je nach gewähltem Zahlungsrhythmus – ab Ende August sukzessive Zahlungsaufforderungen, die die neue Beitragshöhe ausweisen.
Der geänderte Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger:
Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro für eine .
Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt 6,12 Euro.
Der geänderte Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen:
Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich an der Anzahl der und der dort sozialversicherungspflichtig , der beitragspflichtigen und eventuell vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.
Staffel
Beschäftigte pro Betriebsstätte
Anzahl der Beiträge
Beitragshöhe pro Monat in Euro
1
0 bis 8
1/3
6,12
2
9 bis 19
1
18,36
3
20 bis 49
2
36,72
4
50 bis 249
5
91,80
5
250 bis 499
10
183,60
6
500 bis 999
20
367,20
7
1.000 bis 4.999
40
734,40
8
5.000 bis 9.999
80
1.468,80
9
10.000 bis 19.999
120
2.203,20
10
ab 20.000
180
3.304,80
Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug beträgt 6,12 Euro.
Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der Rundfunkbeitrag ebenfalls 6,12 Euro.
Für Einrichtungen des Gemeinwohls ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – begrenzt. Auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge sind beitragsfrei.
Das 10- oder 15-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
Beitragsnummer
Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details
Beitreibung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Beschäftigte in Unternehmen
Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details
Betriebsstätte von Einrichtungen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Betriebsstätte Unternehmen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Festsetzungsbescheid
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Inhaber
Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details
QR-Code
Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.
SEPA
Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details
Wohnung
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Zählweise A
Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.
Zählweise B
Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, - von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und - von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0
gezählt und eingetragen.
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