Die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt verarbeitet durch den Beitragsservice personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO:
Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell in die Lage zu versetzen, seine verfassungsmäßigen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch die jeweils für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt erforderlich. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, im Medienstaatsvertrag sowie den von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erlassenen Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Ergänzend kommen die Regelung der EU-DSGVO sowie der in den jeweiligen Bundesländern geltenden Landesdatenschutzgesetze, Meldedatenübermittlungsverordnungen und Verwaltungsvollstreckungsgesetze zur Anwendung. Weitere gesetzliche Verpflichtungen zur Verarbeitung von Daten ergeben sich insbesondere noch aus den Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufbewahrung nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung (siehe hierzu die Ausführungen unter Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?)
Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a EU-DSGVO
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (beispielsweise Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für die barrierefreie Kommunikation, Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben.
Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Einzugs der Rundfunkbeiträge genutzt. Diese Zweckbindung ergibt sich aus § 11 Abs. 7 RBStV. Dabei handelt es sich um folgende Zwecke:
- Ermittlung von beitragspflichtigen Personen
- Prüfung von Daten zur Adressklärung aus der Meldedatenübermittlung (Bestandsdatenlieferung und anlassbezogene Datenlieferung der Meldebehörden) und aus anderen Quellen (siehe hierzu die Ausführungen unter Aus welchen Quellen stammen die Daten?)
- Verwaltung von Beitragskonten (Pflege und Korrektur des Bestandes von Beitragskonten)
- Kontaktdatenverwaltung (Kontaktdaten von Dritten wie Betreuer, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter, Ansprechpartner für juristische Personen im nicht privaten Bereich¹)
- Klärung von Beitragssachverhalten
- Berechnung von Rundfunkbeiträgen
- Bearbeitung von Befreiungs- und Ermäßigungsanträgen
- Bearbeitung von Befreiungsanträgen für Nebenwohnungen
- Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person
- Erhebung und Erstattung von Rundfunkbeiträgen (Rechnungsstellung, Abwicklung von Zahlungen)
- Durchführung von Mahn- und Inkassomaßnahmen (beispielsweise Festsetzung und Mahnung)
- Gewinnung von Lastschriftzahlern¹
- Aufbewahrung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
¹ Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen ausschließlich Datenverarbeitungen im nicht privaten Bereich.
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