Datenschutz beim Beitragseinzug

Die Landes­rund­funk­anstal­ten (BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SR, SWR, WDR) so­wie das Deutsch­land­radio und das Zweite Deutsche Fernsehen sind für die Daten­ver­arbei­tung im Rahmen des Rund­funk­beitrags­ein­zugs ge­meinsam ver­ant­wort­lich. Sie haben hier­zu gemäß Art. 26 Euro­päische Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (EU-DSGVO) eine Ver­ein­ba­rung zur ge­meinsamen Ver­ant­wort­lich­keit ab­ge­schlossen, in der fest­ge­legt wurde, wer die aus der EU-DSGVO re­sultieren­den Ver­pflich­tungen er­füllt.

Den Landes­rund­funk­anstalten ob­liegt ge­mäß dem Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (RBStV) die Auf­gabe des Beitrags­ein­zugs. Sie be­treiben ge­meinsam mit dem Deutsch­land­radio und dem ZDF den Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio (Beitrags­service) für die Ab­wick­lung des Beitrags­ein­zugs als ge­meinsames Rechen- und Dienst­leistungs­zentrum im Rahmen einer nicht­rechts­fähigen öffentlich-rechtlichen Ver­waltungs­ge­mein­schaft. Die Landes­rund­funk­anstalten nehmen die ihnen zu­ge­wiesenen Auf­gaben und die damit ver­bunden­en Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teil­weise durch den Beitrags­service wahr.

Die folgen­den Informa­tionen geben einen Über­blick über die Ver­arbeitung personen­be­zogener Daten durch den Beitrags­service und die Rechte der von der Daten­ver­arbei­tung Be­troffenen, die sich aus der EU-DSGVO er­geben. Sie be­inhalten auch die wesent­lichen Inhalte der ab­ge­schlossenen Ver­einba­rung zur ge­meinsamen Ver­ant­wort­lich­keit.

Stand: 15. April 2025

 

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Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Ver­ant­wort­liche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO sind die Landes­rund­funk­anstal­ten, das ZDF und das Deutsch­land­radio ge­meinsam (Art. 26 EU-DSGVO). Die Daten­ver­arbei­tung beim Beitrags­service stellt eine Daten­ver­arbei­tung der jeweiligen Landes­rund­funk­anstalt dar, die nach dem RBStV für den Beitrags­ein­zug zu­ständig ist. Das ZDF und Deutsch­land­radio haben auf die Ver­arbei­tung der Daten beim Beitrags­service keinen Zu­griff.

Der Beitrags­service ist zentrale An­lauf­stelle im Sinne von Art. 26 Abs. 1 S. 3 EU-DSGVO.

 

Die Kontakt­daten lauten:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Tel.: 01806 999 555 10*
Web: www.rundfunkbeitrag.de

(*20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)

 

Gemäß Art. 37 Abs. 1 EU-DSGVO in Ver­bin­dung mit § 11 Abs. 2 RBStV ist ein Daten­schutz­be­auf­tragter zu bestellen. 

 

Kontakt­daten der behördlichen Daten­schutzbeauftragten:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Behördliche Datenschutzbeauftragte
50656 Köln
Datenschutzkontaktformular

 

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Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Die für Sie zu­ständige Landes­rund­funk­anstalt ver­arbeitet durch den Beitrags­service personen­bezogene Daten, die sie im Rahmen des Rund­funk­beitrags­einzugs von der betroffenen Person er­hält. Darüber hinaus er­hält sie Daten von folgen­den öffent­lichen und nicht öffent­lichen Stellen:

  • Melde­behörden
  • Handels­register¹
  • Gewerbe­register¹
  • Vollstreckung­sorgane
  • Unter­nehmen des Adress­handels¹ und der Adress­verifizie­rung (beispiels­weise Deutsche Post AG)
  • Gerichte
  • Sonstige Dritte, für die die betroffene Person eine Ein­willi­gung zur Daten­über­mitt­lung er­teilt hat, nach Maß­gabe des § 9 Abs. 1 S. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) oder im Falle einer be­stehen­den recht­lichen Be­fugnis zur Daten­über­mitt­lung be­steht (beispiels­weise Betreuer/in, Rechts­anwalt­schaft, Insolvenz­verwalter/in)

 

¹ Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen aus­schließ­lich Daten­ver­arbei­tungen im nicht privaten Bereich.

 

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Welche Daten werden verarbeitet?

Es werden folgende Kategorien personen­be­zogener Daten (potentieller) Rund­funk­beitrags­schuldner ver­arbeitet:

  • Adresse/Kontakt­daten (beispiels­weise auch von Dritten wie Bevollmächtigten, Kontakt­daten und Kontakt­form für barriere­freie Kommuni­kation)
  • Personen­daten (beispiels­weise Name, Titel, Geburts­datum)
  • Zahlungsinformationen aus Überweisungen und/oder Mandaten (beispielsweise IBAN, Namen und Adresse eines Dritten)
  • Daten zum Beitrags­konto (beispiels­weise Beitrags­nummer, Anmelde­datum und -art, Zahlungs­modali­täten, Saldo des Beitrags­kontos, Stundung, un­befristete Ab­meldung)
  • Daten zu Pro­duk­ten/Nut­zun­gen/Stand­orten (beispiels­weise Anzahl und/oder Stand­orte von Haupt- und Neben­wohnungen, Betriebs­stätten¹, Beschäf­tigten¹, beitrags­pflichtigen Kraft­fahr­zeugen¹, Gäste­zimmern¹, Ferien­wohnungen¹ und Daten zu bereit ge­haltenen Rund­funk­empfangs­geräten für Rund­funk­gebühren­zeit­räume)
  • Daten über be­fristete Ab­meldungen oder Frei­stellungen (beispiels­weise Anzahl und Zeit­raum be­fristeter Ab­meldungen)
  • Daten zu Be­freiungen und/oder Ermäßi­gungen (beispiels­weise Antrags­datum, Zeit­raum der Befrei­ung/Ermäßi­gung)
  • Daten zu Befreiungen von Nebenwohnungen (beispielsweise Zeitraum der Befreiung der Nebenwohnung)
  • Be­zeich­nung der Haupt - und Neben­wohnung
  • Buchungs­belege (beispiels­weise zu Forde­rungen, Zah­lungen, Last­schrift)
  • Daten zu Insolvenzen (beispiels­weise zu Schulden­bereini­gungs­plänen, zur Insolvenz­eröffnung)
  • archi­vier­ter Schrift­wechsel (aus­gehen­der und ein­gehen­der Schrift­ver­kehr zum Beitrags­konto)
  • Mahn­maß­nahmen (beispiels­weise Fest­setzungs­bescheid, Mahnung)
  • Historie des Beitrags­kontos (beispiels­weise Datum einer An­schriften­ände­rung, einer Forde­rungs-/Zahlungs­buchung, Telefon­gesprächs­notizen)
  • Daten zu Ordnungs­widrig­keiten­verfahren (beispiels­weise Antrags­datum)

 

¹ Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen aus­schließ­lich Daten­ver­arbei­tungen im nicht privaten Bereich.

 

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Auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Die für Sie zu­ständige Landes­rund­funk­anstalt ver­arbeitet durch den Beitrags­service personen­bezogene Daten im Ein­klang mit den Bestim­mungen der EU-DSGVO:

Ver­arbei­tung zur Er­füllung recht­licher Ver­pflich­tungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO
Es besteht die ge­setz­liche Ver­pflich­tung den öffentlich-rechtlichen Rund­funk finan­ziell in die Lage zu ver­setzen, seine verf­assungs­mäßigen und gesetz­lichen Auf­gaben zu er­füllen. Zur Er­füllung dieser Ver­pflich­tung ist die Er­hebung des Rund­funk­beitrags und die damit ein­her­gehende Ver­arbei­tung personen­bezogener Daten durch die jeweils für Sie zu­ständige Landes­rund­funk­anstalt er­forder­lich. Die Rechts­grund­lagen hier­für finden sich im Rund­funk­beitrags­staats­ver­trag, im Rund­funk­finanzierungs­staats­ver­trag, im Medienstaats­ver­trag sowie den von der je­weiligen Landes­rund­funk­anstalt er­lassenen Satzungen über das Ver­fahren zur Leistung der Rund­funk­beiträge. Er­gänzend kommen die Regelung der EU-DSGVO sowie der in den jeweiligen Bundes­ländern geltenden Landes­daten­schutz­gesetze, Melde­daten­über­mittlungs­ver­ordnungen und Ver­waltungs­voll­streckungs­gesetze zur An­wendung. Weitere gesetz­liche Ver­pflich­tungen zur Ver­arbei­tung von Daten er­geben sich ins­be­sondere noch aus den Vor­schriften zur ordnungs­gemäßen Buch­führung und Auf­be­wahrung nach dem Handels­gesetz­buch und der Abgaben­ordnung (siehe hierzu die Aus­führungen unter Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?)

Ver­arbei­tung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a EU-DSGVO
Soweit eine Einwilligung zur Ver­arbeitung von personen­bezogenen Daten für bestimmte Zwecke (beispielsweise Telefon­nummer oder E-Mail-Adresse für die barriere­freie Kommuni­kation, Konto­daten im Rahmen eines SEPA-Last­schrift­mandats oder für Er­stattungen) er­teilt wurde, ist die Recht­mäßig­keit dieser Ver­arbei­tung auf Basis dieser Einwilligung gegeben.

Die Daten werden aus­schließlich im Rahmen des Einzugs der Rund­funk­beiträge genutzt. Diese Zweck­bindung ergibt sich aus § 11 Abs. 7 RBStV. Dabei handelt es sich um folgende Zwecke:

  • Ermittlung von beitrags­pflichtigen Personen
  • Prüfung von Daten zur Adress­klärung aus der Melde­datenübermittlung (Bestands­datenlieferung und anlass­bezogene Daten­lieferung der Melde­behörden) und aus anderen Quellen (siehe hierzu die Ausführungen unter Aus welchen Quellen stammen die Daten?)
  • Verwaltung von Beitrags­konten (Pflege und Korrektur des Bestandes von Beitrags­konten)
  • Kontakt­daten­verwaltung (Kontakt­daten von Dritten wie Betreuer, Rechts­anwalt­schaft, Insolvenz­verwalter, Ansprech­partner für juristische Personen im nicht privaten Bereich¹)
  • Klärung von Beitrags­sachverhalten
  • Berechnung von Rundfunk­beiträgen
  • Bear­beitung von Befrei­ungs- und Ermäßigungs­anträgen
  • Bearbeitung von Befreiungsanträgen für Neben­wohnungen
  • Ab­wicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person
  • Erhebung und Erstattung von Rund­funk­beiträgen (Rechnungs­stellung, Ab­wicklung von Zahlungen)
  • Durch­führung von Mahn- und Inkasso­maß­nahmen (beispielsweise Fest­setzung und Mahnung)
  • Gewinnung von Last­schrift­zahlern¹
  • Auf­bewah­rung von personen­bezogenen Daten zur Erfüllung gesetz­licher Auf­bewahrungs­pflichten

 

¹ Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen ausschließlich Datenverarbeitungen im nicht privaten Bereich.

 

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Wer bekommt die Daten?

Empfänger von personen­bezogenen Daten können sein:

  • Externe Dienst­leister für tele­fonische und schrift­liche Sach­bearbei­tung
  • Druck-/Post­dienst­leister
  • Geld­institute
  • Inkasso­unter­nehmen
  • Voll­streckungs­organe
  • Dritt­schuldner (Arbeit­geber, Renten­kassen, Banken)
  • Landes­rund­funk­anstalten
  • Behörden und Unter­nehmen im Rahmen von Adress­klärungen (beispiels­weise Melde­behörden, Deutsche Post AG)
  • Gerichte
  • Sonstige Dritte, für die die be­troffenen Personen eine Ein­willi­gung zur Daten­über­mitt­lung er­teilt haben oder eine recht­liche Be­fugnis zur Daten­über­mitt­lung be­steht (beispiels­weise Betreuer/in, Rechts­anwalt­schaft, Insolvenz­ver­walter/in)

Externe Dienst­leister können zum Zwecke der recht­mäßigen Er­füllung von Auf­gaben im Rahmen des Beitrags­ein­zugs personen­be­zogene Daten er­halten, wenn sie auf der Grund­lage eines Auf­trags­ver­arbeitungs­ver­trags ein an­ge­messenes Daten­schutz­niveau garantieren können.

 

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Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Im Rahmen der tele­fonischen und schrift­lichen Sach­be­arbeitung über­mitteln wir personen­be­zogene Daten in den Kosovo, ein Land außer­halb der Euro­päischen Union beziehungs­weise des Euro­päischen Wirtschafts­raums (Drittland).

Für den Kosovo liegt kein An­ge­messenheits­be­schluss der Euro­päischen Kommission vor.

Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten setzen wir die Standard­daten­schutz­klauseln der Euro­päischen Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO ein. Mit dem Dienst­leister wurden an­ge­messene tech­nische und organi­satorische Maß­nahmen (TOM) ver­einbart.

Die EU-Standard­daten­schutz­klauseln können Sie unter folgen­dem Link ein­sehen und herunter­laden:

Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer - Europäische Kommission

 

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Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?

Die er­hoben­en Daten werden so­lange ge­speichert, bis sie für die Zwecke, für die sie er­hoben wurden, nicht mehr not­wendig sind und eine Auf­be­wahrung auf­grund von gesetz­lichen Auf­be­wahrungs­fristen sowie zu Be­weis­zwecken zur Rechte­wahrung oder Rechts­verfolgung nicht mehr er­forder­lich ist. Einer ge­sonderten Auf­forderung zur Löschung be­darf es hier­zu nicht. Die Dauer der Auf­be­wahrung richtet sich ins­besondere nach den Vor­schriften des Handels­gesetz­buchs oder der Ab­gaben­ordnung sowie den gesetz­lichen Ver­jährungs­vor­schriften.

 

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Welche Datenschutzrechte bestehen?

Soweit die je­weiligen Tat­bestands­voraus­setzungen vor­liegen, besteht ein Recht auf Aus­kunft (Art. 15 EU-DSGVO in Verbindung mit § 11 Abs. 8 RBStV), Be­richti­gung (Art. 16 EU-DSGVO), Löschung (Art. 17 EU-DSGVO), Ein­schrän­kung der Ver­arbei­tung (Art. 18 EU-DSGVO), Daten­über­trag­bar­keit (Art. 20 EU-DSGVO). Ent­sprechen­de An­träge werden in der Regel vom Beitrags­service be­arbeitet, sofern sich diese auf die Daten­ver­arbei­tung im Rahmen des Rund­funk­beitrags­ein­zugs be­ziehen.

Sofern die Ver­arbei­tung der Daten auf eine er­teilte Ein­willi­gung ge­stützt wird, kann diese jeder­zeit wider­rufen werden. Dies gilt auch für den Wider­ruf von Ein­willi­gungs­erklä­rungen, die vor der Gel­tung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, dem Beitrags­service gegen­über er­teilt worden sind. Der Wider­ruf der Ein­willi­gung lässt die Recht­mäßig­keit der bis zum Wider­ruf ver­arbeiteten Daten un­be­rührt.

 

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Besteht ein Recht auf Beschwerde?

Jede be­troffene Person hat das Recht auf Be­schwerde bei einer nach Landes­recht für die je­weilige Landesrundfunkanstalt zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).

 

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Gibt es für die betroffene Person eine Pflicht zur Bereitstellung ihrer Daten?

Eine Pflicht zur Bereit­stellung von bestimmten personen­bezogenen Daten ergibt sich für die be­troffene Person aus § 8 RBStV.
Hier­zu ge­hören die un­ver­züg­liche An­zeige des Inne­habens (An­meldung) und des Endes des Inne­habens (Ab­meldung) einer Wohnung, einer Betriebs­stätte oder eines beitrags­pflich­tigen Kraft­fahr­zeugs sowie jeder Ände­rung der im Folgen­den ge­nannten Daten (Änderungs­meldung).

Folgende im Einzel­fall er­forder­liche Daten sind mit­zu­teilen und auf Ver­langen nach­zu­weisen:

  1. Vor- und Familien­name sowie früherer Namen, unter denen eine An­meldung be­stand,
  2. Tag der Geburt,
  3. Vor- und Familien­name oder Firma und An­schrift des Beitrags­schuldners und seines gesetz­lichen Ver­treters,
  4. gegen­wärtige An­schrift jeder Betriebs­stätte und jeder Wohnung, ein­schließ­lich aller vor­handenen An­gaben zur Lage der Wohnung, sowie im Falle der Be­freiung nach § 4 a RBStV die Angabe, bei welcher Wohnung es sich um die Haupt- oder Neben­wohnung handelt,
  5. letzte der Landes­rund­funk­anstalt ge­meldete Anschrift des Beitrags­schuldners,
  6. voll­ständige Be­zeich­nung des Inhabers der Betriebs­stätte,
  7. An­zahl der Beschäf­tigten der Betriebs­stätte,
  8. Beitrags­nummer,
  9. Datum des Beginns des Inne­habens der Wohnung, der Betriebs­stätte oder des beitrags­pflichtigen Kraft­fahr­zeugs,
  10. Zu­gehörig­keit zu den Branchen und Einrich­tungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 RBStV,
  11. Anzahl der beitrags­pflichtigen Hotel- und Gäste­zimmer und Ferien­wohnungen und
  12. Anzahl und Zu­lassungs­ort der beitrags­pflichtigen Kraft­fahr­zeuge.

 

Bei der Ab­mel­dung sind zusätz­lich folgende Daten mit­zu­teilen und auf Ver­langen nach­zu­weisen:

  1. Datum des Endes des Inne­habens der Wohnung, der Betriebs­stätte oder des beitrags­pflichtigen Kraft­fahr­zeugs,
  2. der die Ab­mel­dung be­gründen­de Lebens­sach­ver­halt und
  3. die Beitrags­nummer des für die neue Wohnung in An­spruch ge­nommenen Beitrags­schuldners.

Da­rüber hinaus kann die zu­ständige Landes­rund­funk­anstalt von jedem Beitrags­schuldner oder von Personen oder Rechts­trägern, bei denen tat­säch­liche An­halts­punkte vor­liegen, dass sie Beitrags­schuldner sind und dies nicht oder nicht um­fassend an­ge­zeigt haben, Aus­kunft über die in § 8 Abs. 4 RBStV ge­nannten Daten ver­langen (§ 9 Abs. 1 RBStV).

 

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Welche möglichen Folgen hat es, wenn die betroffene Person dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?

Wer vor­sätz­lich oder fahr­lässig das Inne­haben einer Wohnung, einer Betriebs­stätte oder eines beitrags­pflichtigen Kraft­fahr­zeugs nicht inner­halb eines Monats an­zeigt, handelt ordnungs­widrig. Diese Ordnungs­widrig­keit kann mit einer Geld­buße von bis zu 1.000 EUR ge­ahndet werden.

Im Falle einer Ab­meldung gilt, dass die Beitrags­pflicht un­ab­hängig vom tat­sächlichen Ende des Inne­habens der Wohnung, der Betriebs­stätte oder des Kraft­fahr­zeugs nicht vor Ab­lauf des Monats endet, in dem dies ange­zeigt worden ist (§ 7 Abs. 2 RBStV).

 

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Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung oder findet Profiling statt?

Eine au­to­mati­sierte Ent­schei­dungs­fin­dung er­folgt nicht. Die Da­ten werden weder für ein Pro­filing im Sinne des Art. 22 EU-DSGVO noch für die Bil­dung von Wahr­schein­lich­keits- oder Score­werten ver­arbeitet.

 

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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