Beim bundesweiten Meldedatenabgleich gleicht der Beitragsservice auf gesetzlicher Grundlage (§ 11 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern ab. So soll geklärt werden, für welche bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Der bundesweite Meldedatenabgleich soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Der nächste bundesweite Meldedatenabgleich findet im Jahr 2022 statt.
Stand: Oktober 2022