Ihre Zahlungen werden zuerst für Kosten (wie Rücklastschriftkosten, Säumniszuschläge, Mahngebühren oder Vollstreckungskosten) verwendet, die durch nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlte Rundfunkbeiträge entstanden sind. Danach wird der Rest der Zahlung auf die älteste Rundfunkbeitragsschuld angerechnet.
Verrechnungsbeispiel
Die Gesamtforderung inklusive Säumniszuschläge beträgt 63,08 Euro.
Im Beispiel werden 55,08 Euro bezahlt.
Davon wird zuerst der Säumniszuschlag ausgeglichen. Für die Rundfunkbeiträge sind dann nur noch 47,08 Euro der Zahlung übrig.
Somit bleiben 8,00 Euro Rundfunkbeiträge offen.
So wird eine (Teil-)Zahlung verrechnet:
| Beschreibung | Rechenbeispiel | Zahlung | Forderung |
| Offene Gesamtschuld | 55,08 Euro Rundfunkbeiträge + 8,00 Euro Säumniszuschlag | - 63,08 Euro | |
| Zahlung | + 55,08 Euro | ||
| 1. Verrechnung auf Kosten (Säumniszuschlag) | 55,08 Euro Rundfunkbeiträge + 8,00 Euro Säumniszuschlag - 8,00 Euro Säumniszuschlag | - 55,08 Euro | |
| Zahlungsrest | + 47,08 Euro | ||
| 2. Verrechnung auf Rundfunkbeiträge | 55,08 Euro Rundfunkbeiträge - 47,08 Euro restliche Zahlung | - 8,00 Euro |
Sie haben keine Möglichkeit selbst zu bestimmen, wie Ihre Zahlung verrechnet wird, zum Beispiel durch Angabe eines Zeitraums im Verwendungszweck der Überweisung.