Muss ich Rundfunkbeiträge zahlen, wenn die Insolvenz eröffnet wird?
Ja. Rundfunkbeiträge, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind zu zahlen.
Was passiert mit den Rundfunkbeiträgen, die vor der Insolvenzeröffnung angefallen sind?
Forderungen, die bis zur Insolvenzeröffnung entstanden sind, fallen in die Insolvenzmasse.
Der Insolvenzeröffnungsbeschluss kann über das Kontaktformular ("eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen") zugeschickt werden.
Kann während eines Insolvenzverfahrens eine Vollstreckung eingeleitet werden?
Nein. Während eines laufenden Insolvenzverfahrens besteht Vollstreckungsschutz.
Warum bekomme ich einen Festsetzungsbescheid trotz Insolvenzverfahren?
Laufende Forderungen werden bei Nichtzahlung weiterhin per Bescheid festgesetzt und sind nach Beendigung des Insolvenzverfahrens vollstreckbar.
Was passiert mit einer bestehenden Pfändung, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird?
Die Pfändung wird zurückgenommen.
Werde ich aufgrund eines Insolvenzverfahrens von den kommenden Rundfunkbeiträgen befreit?
Nein. Eine Befreiung auf Grund wegen eines laufenden Insolvenzverfahrens ist nicht möglich.
Lesen Sie mehr zu den Möglichkeiten einer Befreiung.