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Unternehmen und Institutionen

Formulare für Unternehmen und Institutionen

Unternehmen und Institutionen

Nutzen Sie die Möglich­keit, ihr Anliegen bequem über die Online-Formulare mitzuteilen. Für einige Anliegen wird Ihre Unter­schrift benötigt. Dafür steht Ihnen ein PDF-Formular zur Verfügung.

Schnell und einfach: Wenn Sie bereits ein Beitrags­konto für Ihr Unter­nehmen besitzen, können Sie für Ihre Änderungen auch die Einzel­formulare des Service-Portals für Unter­nehmen nutzen.

Service-Portal für Unternehmen

Haben Sie bereits ein Beitrags­konto für Ihr Unternehmen? Dann nutzen Sie das Service-Portal für Unternehmen. Dort können Sie Ihr Beitrags­konto einschließ­lich der Zahlungs­auf­forde­rungen einsehen und Änderungen beispiels­weise von Adress­daten, Beschäftigten oder Zahlungs­modali­täten mit­teilen.

Unternehmen oder Institution neu anmelden

Nutzen Sie bitte dieses Formular, um Ihre Betriebsstätte zur Zahlung des Rund­funk­beitrags an­zu­melden. Gleiches gilt für Selbst­ständige oder frei­be­ruf­lich tätige Personen.

Beiblatt Neuanmeldung

Falls Sie bei Ihrer Neu­anmeldung weitere Betriebsstätten, Kraftfahrzeuge oder Ferien­wohnungen mit abweichenden Adressen angeben möchten, füllen Sie bitte ergänzend dieses PDF aus.

Weitere Betriebsstätten anmelden

Sie sind bereits angemeldet und möchten eine weitere Betriebsstätte anmelden, nutzen Sie bitte das Formular.

Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern

Sie sind mit der Firma umgezogen, haben eine neue Bank­verbindung oder möchten bequem am Last­schrift­verfahren teil­nehmen? Nutzen Sie bitte dieses Formular.

Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern

Sie möchten die Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gäste­zimmer oder vermieteten Ferien­wohnungen ändern? Verwenden Sie bitte dieses Formular.

Befristete Freistellung beantragen

Wird eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammen­hängende volle Kalender­monate vorüber­gehend still­gelegt, können Unter­nehmen und Institutionen für diesen Zeit­raum im Voraus eine befristete Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht beantragen.

Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung

An­läss­lich der Lock­downs im Rahmen der Corona-Pandemie können Sie eine Betriebsstätte rück­wirkend vom Rund­funk­beitrag frei­stellen lassen, wenn diese auf­grund einer gesetz­lichen oder be­hörd­lichen An­ordnung für ins­ge­samt mindestens drei Monate ge­schlossen war. Zur Er­mittlung des Frei­stellungs­zeit­raums können sämt­liche Tage, an denen eine Be­triebs­stätte corona­be­dingt ge­schlossen war, zu­sammen­ge­rechnet werden.

Betriebsstätte abmelden

Wenn Sie einzelne Betriebsstätten aufgeben oder das Beitrags­konto abmelden möchten, nutzen Sie dieses Formular.

Anfrage zur Beitragspflicht beantworten

Der Beitrags­service hat Sie ange­schrieben, weil für Ihre Anschrift kein Beitrags­konto ermittelt werden konnte. Für Ihre Antwort nutzen Sie einfach dieses Online-Formular. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihr 10-stelliges Aktenzeichen und die Post­leit­zahl an.

Ratenzahlung beantragen

Nutzen Sie dieses Online-Formular, wenn Sie mit der Zahlung Ihrer Rund­funk­beiträge im Rück­stand sind.

Unter folgen­den Voraus­setzungen können Sie eine Raten­zahlung ver­ein­baren:

  • Die an­ge­gebene monat­liche Rate steht in einem an­ge­messenen Ver­hält­nis zum Zahlungs­rück­stand.
  • Es gab noch keine Raten­zahlungs­ver­ein­ba­run­gen, die nicht ein­ge­halten wurden.
  • Es wird noch keine Voll­streckung von der Voll­streckungs­be­hörde oder dem Ge­richts­voll­zieher durch­ge­führt.

Kontaktformular

Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontakt­formular.