Hilfe

Wir möchten Ihnen das Registrierungs­verfahren und die Nutzung des Service-Portals so bequem und einfach wie möglich machen. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einer kurzen Übersicht zusammengestellt.

1. Registrierung, E-Mail-Verifikation, Aktivierung, Login

Registrierung

Die Registrierung beginnt mit der Eingabe Ihrer Nutzerdaten. Nachdem Sie

  • alle Pflichtfelder ausgefüllt,
  • die Sicherheits­zeichen eingegeben und
  • den Nutzungs­bedingungen zugestimmt sowie
  • die Datenschutz­hinweise zur Kenntnis genommen haben,

schließen Sie die Eingabe mit dem Button Registrieren ab.

E-Mail-Verifikation

Wir senden eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse. Zur Bestätigung der E-Mail-Adresse klicken Sie auf den mitgeteilten Link. Bitte beachten Sie, dass dieser Link nur 30 Tage gültig ist.

Die erfolgreiche E-Mail-Verifikation wird Ihnen in einem separaten Fenster bestätigt. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen. Innerhalb einer Woche senden wir Ihnen per Post Ihren persönlichen Aktivierungs­code.

Aktivierung/Login

Um die Registrierung abzuschließen, melden Sie sich bitte unter portal.rundfunkbeitrag.de mit Ihrem Nutzernamen und Ihrem Passwort an. Geben Sie Ihren Aktivierungs­code ein und betätigen den Button Registrierung abschließen. Anschließend können Sie das Service-Portal nutzen.

Für die künftige Anmeldung im Service-Portal benötigen Sie nur noch Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort.

2. Nutzername, Nutzername vergessen

Nutzername

Der Nutzername muss mindestens aus 8 Zeichen bestehen. Er darf weder ganz noch teilweise den angegebenen Vor- und/oder Nachnamen enthalten und nicht mit der Beitragsnummer oder der E-Mail-Adresse identisch sein.

Nutzername vergessen

Wenn Sie den Nutzernamen vergessen haben, können Sie auf der Login-Seite den Link Nutzername vergessen? anklicken und Ihren gespeicherten Nutzernamen anfordern. Dieser wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt, wenn die eingegebene E-Mail-Adresse und das eingegebene Passwort mit den bei der Registrierung gemachten Angaben übereinstimmen.

3. Passwort, Passwort vergessen, Passwort ändern

Passwort

Ihr Passwort muss mindestens aus 8 Zeichen bestehen und 3 der 4 Kriterien erfüllen:

  • mindestens ein Großbuchstabe
  • mindestens ein Kleinbuchstabe
  • mindestens ein Sonderzeichen
  • mindestens eine Zahl

Es darf weder ganz noch teilweise der angegebene Vor- und/oder Nachname enthalten sein.

Passwort vergessen

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie auf der Login-Seite den Link Passwort vergessen? anklicken und die Änderung des Passworts anfordern. Anschließend geben Sie Ihren Nutzernamen und die verifizierte E-Mail-Adresse an. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Nach Bestätigung des Links können Sie ein neues Passwort vergeben.

Passwort ändern

Über die Nutzerdaten <Vorname> <Name> können Sie Ihr Passwort ändern.

4. Aktivierungs­code, Aktivierungs­code neu anfordern

Aktivierungs­code

Ihren persönlichen Aktivierungs­code senden wir Ihnen per Post. Um die Registrierung abzuschließen, melden Sie sich bitte unter portal.rundfunkbeitrag.de mit Ihrem Nutzernamen und Ihrem Passwort an. Geben Sie Ihren Aktivierungs­code ein und betätigen den Button Registrierung abschließen. Anschließend können Sie das Service-Portal nutzen.

Aktivierungs­code neu anfordern

Haben Sie den Brief mit Ihrem Aktivierungs­code nicht erhalten? Oder liegt Ihnen der Aktivierungs­code nicht mehr vor? Dann können Sie frühestens 7 Tage nach erfolgreicher E-Mail-Verifikation einen neuen Aktivierungs­code unter portal.rundfunkbeitrag.de anfordern.

5. Beitragskonten

Hier können Sie die aktuellen Daten zu den registrierten Beitrags­konten einsehen.

5.1. Zahlungsaufforderungen

Wenn Sie sich die Zahlungs­aufforder­ung(en) als PDF-Datei ansehen oder ausdrucken möchten, betätigen Sie den Button Download.

5.2. Betriebsstätte(n)

Hier werden Ihnen alle Betriebs­stätten zu den registrierten Beitrags­konten angezeigt. Über den Button Details können Sie die detaillierten Daten der jeweiligen Betriebs­stätte einsehen und ändern. Des Weiteren können Sie Hotel-/Gästezimmer und Ferien­wohnungen anmelden und/oder ändern.

5.3. Beitragspflichtige Kraftfahrzeuge

Hier werden Ihnen alle beitrags­pflichtigen Kraftfahr­zeuge für bereits vorhandene Zulassungs­zeichen angezeigt. Über den Button Bearbeiten können Sie die Anzahl der Kraftfahr­zeuge ändern. Sie haben auch die Möglichkeit, weitere Kraftfahr­zeuge mit anderen Zulassungs­zeichen neu anzumelden.

5.4. Anschriften des Beitrags­konto­inhabers, Korrespondenz­anschrift, Rechnungs­anschrift

Die Anschrift des Beitrags­konto­inhabers können Sie durch Betätigen des Buttons Bearbeiten ändern. Wünschen Sie die Korrespondenz oder Rechnungen an eine abweichende Anschrift? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, diese Anschriften neu anzulegen oder eventuell bereits vorhandene Anschriften zu ändern.

5.5. Zahlungs­modali­täten

Hier werden Ihnen Ihre Zahlungs­modali­täten angezeigt. Über den Button Bearbeiten haben Sie die Möglichkeit, diese zu ändern.

5.6. Sonstige Mitteilungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns eine Mitteilung zu senden.

6. Ihre Änderungen, Nutzerdaten, Logout

Ihre Änderungen

Hier können Sie Ihre durchgeführten Änderungen in einer Übersicht einsehen, ändern oder verwerfen. Ihre Änderungen werden täglich automatisch eingesammelt. Hierüber erhalten Sie dann eine Eingangs­bestätigung per E-Mail. Bis zu einer abschließenden Bearbeitung in unserem Haus sind weitere Änderungen zu denselben Sachverhalten nicht möglich.

Nutzerdaten

Hier können Sie Ihre hinterlegten Nutzerdaten einsehen und ändern. Sie können aber auch die Nutzerdaten und die Zugangs­berechtigung zum Service-Portal löschen.

Logout

Hier können Sie die aktuelle Sitzung im Service-Portal beenden.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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