Neue Bankverbindung RBB

März 2024

Der RBB hat seine Bank­ver­bin­dung ge­ändert. Das bis­herige Bank­konto wird zum 23. April 2024 end­gültig ge­schlossen. Für Beitrags­zahlende aus dem Sende­gebiet des RBB (Berlin, Branden­burg) gilt fortan aus­schließlich die neue Bank­ver­bin­dung für die Zahlungen des Rund­funk­bei­trags. 

Bereits zum 1. Januar 2023 hat der RBB seine Bankverbindung für die Rund­funk­beitrags­zahlungen ge­ändert. Wenn Sie in Berlin oder Branden­burg wohnen und per Dauer­auftrag oder Einzel­über­weisung den Rund­funk­bei­trag zahlen, müssen Sie künftig aus­schließlich die folgende Bankverbindung ver­wenden: 
 

Empfänger: Beitragsservice von ARD, ZDF und DRadio
IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67 
BIC: HELADEFFXXX
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen

 

Das bisherige Konto bei der Commerz­bank Pots­dam wird zum Stich­tag 23. April 2024 end­gültig ge­schlossen. Zahlen Sie nach diesem Datum weiter­hin auf dieses Konto ein, werden die Zahlungen auto­matisch zurück­gebucht.  

Über diese Änderung hat der Beitrags­service alle be­troffenen Per­sonen schriftlich in­formiert. Auf Zahlungs­aufforderungen und den an­hängenden Über­weisungs­trägern werden die neuen Bank­daten eben­falls angegeben. 

Tipp: Einfacher ist es per SEPA-Last­schrift­mandat. Das Aus­füllen von Über­weisungs­trägern ent­fällt und es ist aus­ge­schlossen, Zahlungen zu über­sehen oder falsche Über­weisungen zu tätigen.

Sie möchten das Last­schrift­verfahren nutzen? Verwenden Sie bitte dieses Formular. Die Teilnahme am Last­schrift­verfahren lässt sich jederzeit widerrufen.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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