- Am 8. November 2026 beginnt der vierte bundesweite Meldedatenabgleich: Der Beitragsservice gleicht ausgewählte Meldedaten aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger mit seinen Bestandsdaten ab.
- Personen, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice ab Mitte Dezember 2026 sukzessive an und bittet sie um Rückmeldung.
- Angeschriebene sollten zeitnah auf die Schreiben zur Klärung der Beitragspflicht reagieren und die benötigten Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln; das geht auch online.
Beitragsservice startet bundesweiten Meldedatenabgleich 2026
Köln, 05.11.2026 – Am 8. November 2026 beginnt der vierte bundesweite Meldedatenabgleich. Dabei gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern mit seinen Bestandsdaten ab. Ziel ist es, zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Der Meldedatenabgleich ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzlich geregelt und findet nach 2013, 2018 und 2022 zum vierten Mal statt.
Rückmeldung geht am einfachsten online
Bürgerinnen und Bürger, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice an und bittet sie um Auskunft. Angeschriebene sollten zeitnah reagieren und die erforderlichen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln. Dies geht kostenlos online unter: rundfunkbeitrag.de/meldedaten. Der QR-Code auf dem Schreiben führt direkt zum Online-Formular. Alternativ kann der beigefügte Antwortbogen ausgefüllt und zurückgesendet werden.
Wird für die betreffende Wohnung bereits Rundfunkbeitrag gezahlt, genügt die Angabe der entsprechenden Beitragsnummer. Die Daten der angeschriebenen Person werden in diesem Fall unverzüglich gelöscht. Ist die Wohnung bislang nicht angemeldet, kann die Anmeldung auf diesem Weg erfolgen. Bleibt eine Rückmeldung aus, meldet der Beitragsservice die angeschriebene Person automatisch zum Rundfunkbeitrag an und fordert sie zur Zahlung auf.
Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit
Der bundesweite Meldedatenabgleich sorgt dafür, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt und möglichst alle beitragspflichtigen Wohnungen erfasst werden. Damit trägt er zur Beitragsgerechtigkeit bei und unterstützt die nachhaltige Sicherung des Rundfunkbeitragsaufkommens.
Die laufende anlassbezogene Datenübermittlung durch die Einwohnermeldeämter – etwa bei Umzügen – reicht hierfür allein nicht aus: Zieht eine Person, die bislang den Rundfunkbeitrag für eine Wohnung gezahlt hat, infolge einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft aus, erhält der Beitragsservice keine Informationen zu den in der Wohnung verbleibenden Personen. Meldet sich niemand von ihnen zum Rundfunkbeitrag an, bleibt die Wohnung unter Umständen zunächst ohne Beitragskonto. Der bundesweite Meldedatenabgleich ermöglicht es, solche Fälle zu erkennen und zu klären.
Versand der Klärungsschreiben startet Mitte Dezember
Die Einwohnermeldeämter stellen die erforderlichen Meldedaten zum Stichtag 8. November 2026, 0:00 Uhr, zusammen und übermitteln sie bis zum 8. Dezember 2026 an den Beitragsservice. Übermittelt werden ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Angaben, darunter Name, Vorname und Geburtsdatum sowie die aktuelle und frühere Anschrift einschließlich des jeweiligen Einzugsdatums.
Die übermittelten Informationen werden mit den Bestandsdaten des Beitragsservice abgeglichen, unter strenger Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verarbeitet und gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Der sukzessive Versand der Klärungsschreiben beginnt voraussichtlich am 14. Dezember und wird spätestens zwölf Monate nach der Datenübermittlung abgeschlossen sein.
Weitere Informationen zum bundesweiten Meldedatenabgleich 2026 sowie Antworten auf häufige Fragen stellt der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten zur Verfügung. Ergänzend erläutert der Servicebeitrag „Plötzlich Post vom Beitragsservice: Meldedatenabgleich 2026“ die wichtigsten Hintergründe und gibt praktische Hinweise für angeschriebene Bürgerinnen und Bürger.
Neuer Online-Service: Kontostand jederzeit selbst abfragen
Unter rundfunkbeitrag.de/kontostand können Bürgerinnen und Bürger jederzeit kostenlos prüfen, ob ihr Beitragskonto ausgeglichen ist oder noch Zahlungen offen sind und wann die nächsten Zahlungstermine anstehen. Für die Nutzung des Online-Service werden lediglich die Beitragsnummer und das Geburtsdatum der Person benötigt, auf deren Namen die Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet ist. Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen bietet der Servicebeitrag „Beitragskonto ausgeglichen? Jetzt schnell und einfach Kontostand online abfragen“.
Über uns
Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten.