Änderungen bei der Bankverbindung von NDR, RBB und dem gemeinsamen Konto aller Rundfunkanstalten
Oktober 2022
Ab 1. Januar 2023 ändern sich die Bankverbindungen des NDR, des RBB und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten. Für Beitragszahlende aus den Sendegebieten des RBB (Berlin, Brandenburg) und des NDR (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) heißt es aufgepasst.
Wenn Sie den Rundfunkbeitrag per Einzelüberweisung oder per Dauerauftrag zahlen, berücksichtigen Sie bitte die neue IBAN für alle Zahlungen ab 1. Januar 2023.
Die neuen Kontoverbindungen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
bis 31.12.2022
ab 01.01.2023
NDR
Deutsche Bank Hamburg IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00
Sie können die neue Bankverbindung auch unseren Schreiben entnehmen. Auf Zahlungsaufforderungen und den anhängenden Überweisungsträgern werden die neuen Bankdaten ebenfalls angegeben.
Tipp: Einfacher ist es per SEPA-Lastschriftmandat. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen.
Sie möchten das Lastschriftverfahren nutzen? Verwenden Sie bitte dieses Formular. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren lässt sich jederzeit widerrufen.
Aktenzeichen
Das 10- oder 15-stellige Aktenzeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwortbögen rechts neben der Anschrift.
Beitragsnummer
Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details
Beitreibung
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Beschäftigte in Unternehmen
Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details
Betriebsstätte von Einrichtungen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Betriebsstätte Unternehmen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Festsetzungsbescheid
Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen
Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.
Inhaber
Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details
QR-Code
Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.
SEPA
Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details
Wohnung
Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.
Zählweise A
Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.
Zählweise B
Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, - von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und - von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0
gezählt und eingetragen.
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