November 2020
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf weitere Entlastungen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen verständigt. Dazu weiten sie die Möglichkeit für Unternehmen aus, sich von der Rundfunkbeitragspflicht freistellen zu lassen. Anlass ist der coronabedingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.
Wichtig: Die Möglichkeit für Unternehmen, sich infolge der Corona-Pandemie rückwirkend von der Zahlung des Rundfunkbeitrags freistellen zu lassen, endete am 31. Dezember 2025. Ab 2026 gelten wieder die allgemeine Verwaltungspraxis und die regulären Regelungen für Betriebsstätten.