Häufige Fragen zum Digitalen Dokumentenservice

Warum ist der Digitale Dokumentenservice gut?

Mit der Nutzung des Di­gi­talen Do­ku­men­ten­service er­halten Sie Ihre Do­ku­men­te digital und so­mit schneller als auf dem Post­weg. Außer­dem unter­stützen Sie uns da­bei, Ressourcen zu schonen und nach­haltiger zu werden.

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Auf welchem Weg erhalten Sie Ihre Dokumente?

Beim Di­gi­ta­len Do­ku­men­ten­service er­halten Sie über einen ge­sicher­ten Ab­ruf­link Zu­griff auf das ent­sprechen­de PDF-Dokument. Durch eine zu­sätzl­iche Authentifizierung stellen wir sicher, dass auch niemand Ihre Dokumente ein­sehen kann, der sich un­be­rechtigt Zu­gang zu dem Abruf­link ver­schafft.

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Kann man die Dokumente auch herunterladen?

Ja, ein Down­load ist selbst­ver­ständ­lich mög­lich. Sie können Ihre Do­ku­men­te dann für Ihre persön­liche Ab­lage digital ab­speichern. Wir empfehlen das sogar, da die Abruf­links nach 28 Ta­gen aus Sicher­heits­gründen ver­fallen und nicht mehr gültig sind. Danach könnten Sie nicht mehr auf Ihre Do­ku­mente zu­greifen.

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Warum werden die Dokumente nicht per E-Mail verschickt?

Ihre persön­lichen Daten zu Ihrem Beitrags­konto wären in einer offenen E-Mail nicht aus­reichend vor un­be­rechtig­tem Zu­griff ge­schützt.

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Muss eine E-Mail-Adresse angegeben werden?

Die Nutzung des Di­gi­talen Do­ku­menten­service ist frei­willig. Nur wenn Sie auch unseren Di­gi­talen Do­ku­men­ten­service nutzen möchten, be­nötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. An­sonsten ist die An­gabe Ihrer E-Mail-Adresse nicht ver­pflichtend.

Bitte be­achten Sie: Ohne An­gabe der E-Mail-Adresse kann der Di­gi­tale Do­ku­men­ten­service nicht ge­nutzt werden.

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Was passiert mit Ihrer E-Mail-Adresse?

Wenn Sie den Digitalen Dokumenten­service nutzen möchten und uns da­für Ihre E-Mail-Adresse an­geben, er­teilen Sie uns damit Ihre Ein­willigung zur Speiche­rung der E-Mail-Adresse. Wir nutzen Ihre E-Mail-Adresse nicht für andere Zwecke und speichern sie nur, um Ihnen darüber Informa­tionen zu Ihrem Beitrags­konto zu­kommen zu lassen. Diese Informa­tionen würden Sie an­sonsten auf dem Post­weg er­halten. Ihr Ver­trauen ist uns wichtig – der Schutz Ihrer Daten eben­falls.

Wir speichern Ihre E-Mail-Adresse nur so lange, wie Sie unseren Digitalen Dokumenten­service nutzen möchten. So­bald Sie Ihre Teil­nahme widerrufen, wird Ihre E-Mail-Adresse nicht weiter genutzt. Aus recht­lichen Grün­den sind wir ver­pflichtet den Schrift­ver­kehr und die E-Mail-Adresse im Rahmen der ge­setzlichen Fristen auf­zu­bewahren.

Täg­lich ver­senden wir eine sehr hohe Zahl solcher E-Mails. Das passiert nicht von Hand, sondern ge­schieht in unserem Auf­trag durch einen Dienst­leister. Dieser ver­wendet E-Mail-Adressen auto­matisiert, um die E-Mails zu ver­senden. Nach Ver­sand der E-Mail werden weder Ihre E-Mail­-Adresse noch sonstige Daten oder Informa­tionen zu Ihrer Person bei diesem Dienst­leister ge­speichert.

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Wer kann den Digitalen Dokumentenservice nutzen?

Wenn Sie mit einem Beitrags­konto beim Beitrags­service an­ge­meldet sind, können Sie den Digitalen Dokumenten­service un­ein­ge­schränkt nutzen. Sie be­nötigen ledig­lich eine E-Mail-Adresse.

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Wie registrieren Sie sich für den Digitalen Dokumentenservice?

Nach­dem Sie Ihre E-Mail-Adresse an­ge­geben haben, er­halten Sie eine Veri­fizie­rungs­mail. Da­durch wollen wir sichergehen, dass die korrekte E-Mail-Adresse an­ge­geben wurde. Die E-Mail ent­hält einen Be­stätigungs­link. Erst wenn Sie diesen Link an­ge­klickt haben, ist der Di­gi­tale Do­ku­men­ten­service für Sie ein­ge­richtet.

Wenn Sie den Be­stätigungs­link nicht an­klicken, ge­schieht nichts weiter. Sie er­halten Ihre Dokumente somit weiter­hin per Post.

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Und wenn Sie den Digitalen Dokumentenservice nicht mehr nutzen möchten? – Widerruf

Wir hoffen natür­lich, dass Ihnen der Service ge­fällt und Sie von der praktischen Mög­lich­keit, Ihre Dokumente direkt digital zu er­halten, Gebrauch machen möchten. Falls Sie Ihre Dokumente wieder auf dem Post er­halten möchten, reicht eine Informa­tion an uns (tele­fonisch oder schrift­lich). Einen Link zum Widerruf Ihrer Teilnahme am Digitalen Dokumenten­service finden Sie in jeder unserer E-Mails.

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Wie können Sie im Internet auf das Dokument aus dem Digitalen Dokumentenservice reagieren?

Auf unserer Web­site rundfunkbeitrag.de haben wir für alle Anliegen das passende Online-Formular.

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Sie sind für den Digitalen Dokumentenservice registriert, haben aber dennoch einen Brief vom Beitragsservice erhalten?

In Einzel­fällen kann es vor­kommen, dass Sie wichtige Dokumente trotz­dem mit der Post zu­ge­stellt be­kommen. Das liegt daran, dass in einigen Fällen aus recht­lichen oder tech­nischen Gründen der Brief per Post ver­sendet werden muss. Es be­deutet aber nicht, dass Sie nun wieder alle Dokumente posta­lisch er­halten. Keine Sorge – es liegt in diesen Fällen kein Fehler vor. Ihre Teil­nahme am Digitalen Dokumenten­service wird da­durch nicht auf­ge­hoben oder un­wirk­sam.

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Sie möchten noch mehr von uns über Datenschutz wissen?

Weitere Informa­tionen zum Thema Daten­schutz finden Sie unter rundfunkbeitrag.de/datenschutz

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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