Welche Beitragsstaffeln gibt es?
Der Beitrag orientiert sich an der Anzahl der Betriebsstätten und der Zahl der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
| Staffel | Beschäftigte pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beitragshöhe vom 01.04.2015 bis 31.07.2021 pro Monat in Euro | Beitragshöhe ab 01.08.2021 pro Monat in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 0 bis 8 | 1/3 | 5,83 | 6,12 |
| 2 | 9 bis 19 | 1 | 17,50 | 18,36 |
| 3 | 20 bis 49 | 2 | 35,00 | 36,72 |
| 4 | 50 bis 249 | 5 | 87,50 | 91,80 |
| 5 | 250 bis 499 | 10 | 175,00 | 183,60 |
| 6 | 500 bis 999 | 20 | 350,00 | 367,20 |
| 7 | 1.000 bis 4.999 | 40 | 700,00 | 734,40 |
| 8 | 5.000 bis 9.999 | 80 | 1.400,00 | 1.468,80 |
| 9 | 10.000 bis 19.999 | 120 | 2.100,00 | 2.203,20 |
| 10 | ab 20.000 | 180 | 3.150,00 | 3.304,80 |
Lesen Sie mehr zu Betriebsstätten und der Berechnung der Beschäftigten sowie zu Kraftfahrzeugen.
Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten besondere Regelungen.
Wann müssen Unternehmen und Institutionen Änderungen zu der Beschäftigtenzahl mitteilen?
Einmal jährlich – in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März – müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Änderungen der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mitgeteilt werden.
Bitte teilen Sie uns pro Betriebsstätte den Jahresdurchschnitt der Beschäftigten des vorangegangenen Kalenderjahres mit. Ihre Angaben sind die Grundlage der Beitragsberechnung für den Zeitraum 1. April bis 31. März des folgenden Jahres.
Bei verspäteten Mitteilungen kann eine eventuelle Reduzierung des Rundfunkbeitrags im laufenden Jahr nicht berücksichtigt werden, sondern erst ab 1. April des Folgejahres.
Lesen Sie mehr zur Berechnung der Beschäftigten.
Warum kann ich nur die Adresse des Firmeninhabers bearbeiten, nicht aber den Firmennamen?
Die Änderung des Firmennamens bedarf einer Begründung, zum Beispiel Umfirmierung oder Trägerwechsel. Nutzen Sie hierfür die Freitexteingabe unter Sonstige Mitteilung.
Was gilt für die Kraftfahrzeuge von Selbstständigen oder Freiberuflern, die zu Hause arbeiten
Kraftfahrzeuge, die auf den Selbstständigen oder Freiberufler zugelassen sind und nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden, sind beitragspflichtig.
Lesen Sie mehr zu Kraftfahrzeugen.
Was gilt für die Betriebsstätte von Selbstständigen oder Freiberuflern, die zu Hause arbeiten?
Selbstständige oder Freiberufler, die ihren Arbeitsplatz – also ihre Betriebsstätte – in der privaten Wohnung eingerichtet haben, profitieren von Entlastungen: Wird für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag geleistet, fällt für die Betriebsstätte kein gesonderter Beitrag an.
Lesen Sie mehr zu Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen.
Welche Regelung gilt für Saisonbetriebe?
Ob Eiscafé, Pension oder Fahrgastschiff: Wird eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stillgelegt, können sich Unternehmen und Institutionen für diesen Zeitraum vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Diesen finden Sie zum Beispiel unter rundfunkbeitrag.de.
Können Werks- oder Dienstwohnungen über das Service-Portal verwaltet werden?
Werkswohnungen oder Dienstwohnungen sind keine Betriebsstätten. Daher können diese Wohnungen nicht über das Service-Portal für Unternehmen eingesehen und verwaltet werden.
Kann ich mein privates Beitragskonto über das Service-Portal verwalten?
Dies ist nicht möglich. Alle Angelegenheiten zu Ihrem privaten Beitragskonto können Sie über die verschiedenen Formulare für Bürgerinnen und Bürger auf rundfunkbeitrag.de regeln.
Kann ich den aktuellen Kontostand im Service-Portal einsehen?
Dies ist nicht möglich. Unabhängig von der Zahlungsart stellen wir Ihnen Ihre letzten Zahlungsaufforderungen online zur Verfügung.
Wie lange stehen Zahlungsaufforderungen online zur Verfügung?
Sie können Zahlungsaufforderungen des laufenden Kalenderjahres sowie der beiden Vorjahre einsehen und bei Bedarf für Ihre Unterlagen ausdrucken.
Der Download von Zahlungsaufforderungen funktioniert nicht bzw. die Zahlungsaufforderung besteht nur aus leeren/weißen Seiten?
In Einzelfällen kann es je nach verwendetem Browser zu Anzeigeproblemen kommen. Speichern Sie in diesen Fällen bitte das PDF-Dokument zunächst auf Ihrem Rechner ab und öffnen es anschließend mit Ihrem PDF-Reader.
Für einen fehlerfreien Ausdruck der PDF-Dokumente muss der Druck ganzseitig auf DIN A4 erfolgen.
Sind mehrere Registrierungen für ein Beitragskonto möglich?
Das ist nicht möglich. Je Beitragskonto kann sich nur ein Nutzer registrieren.
Kann ich mehrere Beitragskonten im Service-Portal unter einer Registrierung verwalten?
Das ist möglich. Nach der Anmeldung mit Nutzername und Passwort können Sie zu dem bereits registriertem Beitragskonto weitere Beitragskonten hinzufügen. Die Registrierung der hinzugefügten Beitragskonten erfolgt in einem verkürzten Registrierungsprozess.
Was ist bei einem Wechsel des Nutzers zu beachten?
Falls die Zuständigkeit des Nutzers zur Verwaltung von Beitragskonten in seinem Unternehmen entfällt oder auf eine andere Person übergeht, muss der Nutzer seinen Nutzer-Account im Service-Portal für Unternehmen löschen. Der Nachfolger registriert sich neu als Nutzer im Service-Portal für Unternehmen.
Falls nur die Zuständigkeit des Nutzers zur Verwaltung einzelner Beitragskonten in seinem Unternehmen entfällt, der Nutzer aber einen Teil seiner Zuständigkeit behält, kann der Nutzer die Registrierung einzelner Beitragskonten entfernen.
Wie kann ich ein Dokument an den Beitragsservice übermitteln?
Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular