Häufige Fragen

Welche Beitragsstaffeln gibt es?

Der Bei­trag orien­tiert sich an der An­zahl der Betriebs­stätten und der Zahl der dort sozial­ver­siche­rungs­pflichtig Be­schäftigten sowie der beitrags­pflichtigen Kraft­fahr­zeuge.

StaffelBeschäftigte pro BetriebsstätteAnzahl der BeiträgeBeitrags­höhe vom 
01.04.2015 bis 31.07.2021
pro Monat in Euro
Beitrags­höhe
ab 01.08.2021
pro Monat in Euro
0 bis 8 1/3 5,83 6,12 
9 bis 19 17,50 18,36 
20 bis 49 35,00 36,72 
50 bis 249 87,50 91,80 
250 bis 499 10 175,00 183,60 
500 bis 999 20 350,00 367,20 
1.000 bis 4.999 40 700,00 734,40 
5.000 bis 9.999 80 1.400,00 1.468,80 
10.000 bis 19.999 120 2.100,00 2.203,20 
10 ab 20.000 180 3.150,00 3.304,80 

Lesen Sie mehr zu Betriebsstätten und der Berechnung der Beschäftigten sowie zu Kraftfahrzeugen.

Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten besondere Regelungen.

Wann müssen Unternehmen und Institutionen Änderungen zu der Beschäftigtenzahl mitteilen?

Einmal jährlich – in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März – müssen dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Änderungen der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mitgeteilt werden.

Bitte teilen Sie uns pro Betriebsstätte den Jahresdurchschnitt der Beschäftigten des vorangegangenen Kalenderjahres mit. Ihre Angaben sind die Grundlage der Beitragsberechnung für den Zeitraum 1. April bis 31. März des folgenden Jahres.

Bei verspäteten Mitteilungen kann eine eventuelle Reduzierung des Rundfunkbeitrags im laufenden Jahr nicht berücksichtigt werden, sondern erst ab 1. April des Folgejahres.

Lesen Sie mehr zur Berechnung der Beschäftigten.

Warum kann ich nur die Adresse des Firmeninhabers bearbeiten, nicht aber den Firmennamen?

Die Än­derung des Firmen­namens be­darf einer Be­grün­dung, zum Bei­spiel Um­fir­mierung oder Träger­wechsel. Nutzen Sie hier­für die Frei­text­ein­gabe unter Sonstige Mitteilung.

Was gilt für die Kraftfahrzeuge von Selbstständigen oder Freiberuflern, die zu Hause arbeiten

Kraft­fahr­zeuge, die auf den Selbs­tstän­digen oder Frei­be­rufler zu­ge­lassen sind und nicht aus­schließlich zu privaten Zwecken ge­nutzt wer­den, sind bei­trags­pflichtig.

Lesen Sie mehr zu Kraftfahrzeugen.

Was gilt für die Betriebsstätte von Selbstständigen oder Freiberuflern, die zu Hause arbeiten?

Selbst­stän­dige oder Frei­be­rufler, die ihren Ar­beits­platz – also ihre Betriebsstätte – in der privaten Wohnung ein­gerichtet haben, pro­fi­tieren von Ent­lastungen: Wird für die Wohnung be­reits ein Rund­funk­bei­trag ge­leistet, fällt für die Betriebs­stätte kein ge­son­derter Bei­trag an.

Lesen Sie mehr zu Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen.

Welche Regelung gilt für Saisonbetriebe?

Ob Eiscafé, Pension oder Fahrgastschiff: Wird eine Betriebsstätte für min­destens drei zu­sammen­hän­gende volle Ka­lender­monate voll­ständig still­ge­legt, können sich Unter­nehmen und In­stitutionen für diesen Zeit­raum vom Rund­funk­bei­trag frei­stellen lassen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Diesen finden Sie zum Beispiel unter rundfunkbeitrag.de.

Können Werks- oder Dienstwohnungen über das Service-Portal verwaltet werden?

Werks­wohnungen oder Dienst­wohnungen sind keine Betriebs­stätten. Daher können diese Wohnungen nicht über das Service-Portal für Unter­nehmen eingesehen und ver­waltet werden.

Lesen Sie mehr zu Werkswohnungen

Kann ich mein privates Beitragskonto über das Service-Portal verwalten?

Dies ist nicht möglich. Alle An­ge­legen­heiten zu Ihrem privaten Bei­trags­konto können Sie über die ver­schiedenen Formulare für Bürgerinnen und Bürger auf rundfunkbeitrag.de regeln.

Kann ich den aktuellen Kontostand im Service-Portal einsehen?

Dies ist nicht möglich. Un­ab­hängig von der Zahlungs­art stellen wir Ihnen Ihre letzten Zahlungs­aufforderungen on­line zur Ver­fügung.

Wie lange stehen Zahlungsaufforderungen online zur Verfügung?

Sie können Zahlungs­auf­forderungen des laufenden Kalender­jahres sowie der beiden Vor­jahre ein­sehen und bei Be­darf für Ihre Unter­lagen aus­drucken.

Der Download von Zahlungsaufforderungen funktioniert nicht bzw. die Zahlungsaufforderung besteht nur aus leeren/weißen Seiten?

In Einzel­fällen kann es je nach ver­wen­detem Browser zu Anzeige­problemen kommen. Speichern Sie in diesen Fällen bitte das PDF-Dokument zu­nächst auf Ihrem Rechner ab und öffnen es an­schließend mit Ihrem PDF-Reader.

Für einen fehler­freien Aus­druck der PDF-Dokumente muss der Druck ganz­seitig auf DIN A4 er­folgen.

Sind mehrere Registrierungen für ein Beitragskonto möglich?

Das ist nicht möglich. Je Beitrags­konto kann sich nur ein Nutzer re­gistrieren.

Kann ich mehrere Beitragskonten im Service-Portal unter einer Registrierung verwalten?

Das ist möglich. Nach der An­meldung mit Nutzer­name und Pass­wort können Sie zu dem be­reits re­gistriertem Beitrags­konto weitere Beitrags­konten hin­zu­fügen. Die Re­gistrierung der hin­zu­gefügten Beitrags­konten er­folgt in einem ver­kürzten Re­gistrierungs­prozess.

Was ist bei einem Wechsel des Nutzers zu beachten?

Falls die Zu­ständig­keit des Nutzers zur Ver­waltung von Beitrags­konten in seinem Unter­nehmen ent­fällt oder auf eine andere Person über­geht, muss der Nutzer seinen Nutzer-Account im Service-Portal für Unter­nehmen löschen. Der Nach­folger re­gistriert sich neu als Nutzer im Service-Portal für Unter­nehmen.

Falls nur die Zu­ständig­keit des Nutzers zur Ver­waltung ein­zelner Beitrags­konten in seinem Unternehmen ent­fällt, der Nutzer aber einen Teil seiner Zu­ständig­keit behält, kann der Nutzer die Re­gistrierung ein­zelner Bei­trags­konten ent­fernen.

Wie kann ich ein Dokument an den Beitragsservice übermitteln?

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.