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Zahlungsaufforderungen gültig – trotz fehlerhaftem Druckbild

März 2019

Der Bei­trags­service hat Zahlungs­auf­for­derungen ver­sendet, bei denen einzelne An­gaben des je­weiligen Konto­stands auf dem Kopf stehend gedruckt wurden. Im Fließ­text und auf den Über­weisungs­trägern ist das Druck­bild korrekt.

Es han­delt sich bei diesen Zahlungs­auf­for­derungen nicht um Fälschungen. Die Schreiben stammen vom Beitrags­service. Die Zahlungs­auf­forderungen und die darin enthaltenen Be­träge sind trotz des Fehl­drucks korrekt und damit gültig. Die Rund­funk­beiträge können wie ge­wohnt gezahlt werden.

So sehen die fehlerhaft gedruckten Zahlungsaufforderungen aus.
Die Überweisungsträger sind korrekt gedruckt.

Die technische Ur­sache für den Fehl­druck wurde in­zwischen behoben. Die Schreiben be­fanden sich zu diesem Zeit­punkt jedoch bereits in der Zu­stellung und ließen sich somit nicht mehr auf­halten. Ca. 383.000 Schreiben sind betroffen.

Wir bitten für diesen Fehler um Ent­schuldigung.