Rundfunkbeitrag: Abfrage des Kontostands jetzt online möglich

  • Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erweitert seinen Online-Service zur selbstständigen Klärung von Beitragsangelegenheiten um eine zusätzliche Funktion zur Abfrage des Kontostands.
  • Unter rundfunkbeitrag.de/kontostand können Nutzerinnen und Nutzer ab sofort mit wenigen Klicks einsehen, ob das eigene Beitragskonto ausgeglichen ist und wann die nächsten Zahlungstermine für den Rundfunkbeitrag anstehen.
  • Die Abfrage des Kontostands ist kostenfrei und rund um die Uhr möglich; eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich.
  • Um den Kontostand abzufragen, ist lediglich die Eingabe der neunstelligen Beitragsnummer sowie des Geburtsdatums der Person, auf die das Beitragskonto läuft, erforderlich.

Köln, 28.09.2026 – Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erweitert seinen Online-Service um eine neue Funktion zur Abfrage des Kontostands. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler können ab sofort schnell und einfach einsehen, ob ihr Rundfunkbeitragskonto ausgeglichen ist oder ob ein Zahlungsrückstand oder eine Überzahlung vorliegt. Auch die jeweils nächsten Zahlungstermine für den Rundfunkbeitrag werden dort übersichtlich angezeigt. Der neue Online-Service ist kostenfrei und rund um die Uhr unter rundfunkbeitrag.de/kontostand nutzbar.

 

Digitale Selfservices, die den Bedürfnissen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entsprechen

Mit dem neuen Online-Service reagiert der in Köln ansässige Beitragsservice – eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio – auf die Bedürfnisse der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nach einfachen digitalen Möglichkeiten, ihre persönlichen Angelegenheiten rund um den Rundfunkbeitrag selbst zu verwalten.

 

„Die offizielle Website des Beitragsservice rundfunkbeitrag.de stellt mit ihren Online-Formularen einen der wichtigsten Eingangskanäle für sämtliche Anliegen rund um den Rundfunkbeitrag dar. Dennoch rufen tagtäglich viele Bürgerinnen und Bürger bei uns an, die Fragen zum Stand ihres Beitragskontos haben“, sagt Kai Winter, Geschäftsbereichsleiter Operations beim Beitragsservice. „Mit der Möglichkeit, den Kontostand digital abzufragen, entsprechen wir dem konkreten Bedarf der Menschen, einen Überblick über das eigene Beitragskonto zu erhalten. Mit dem neuen Online-Service bieten wir Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern eine zeitgemäße, schnelle und effiziente Alternative zu einem Anruf bei unserer Hotline“, so Winter.

 

Um eine niedrigschwellige und dennoch datenschutzkonforme Nutzung zu gewährleisten, wird auf eine vorherige Registrierung für den neuen Online-Service verzichtet. Für die Abfrage notwendig sind lediglich die sowie das Geburtsdatum der Person, die das Beitragskonto innehat. Zudem sind die angezeigten Informationen auf das Mindestmaß reduziert, das für die Auskunft zum Kontostand erforderlich ist.

 

Transparenz und konkrete Hilfestellung zusammengedacht

Neben dem aktuellen Kontostand werden Nutzerinnen und Nutzern auch ihre nächsten Zahlungstermine angezeigt. Darüber hinaus hält der neue Online-Service passende Tipps und Hilfestellungen bereit. Liegt beispielsweise ein Zahlungsrückstand vor, wird zielgerichtet darüber informiert, wie das Konto auszugleichen ist. Bürgerinnen und Bürger werden somit zusätzlich dabei unterstützt, ihre individuellen Beitragsangelegenheiten selbstständig online zu erledigen. Langfristig sollen die Funktionalitäten auf Basis des Nutzungsverhaltens weiterentwickelt und ausgebaut werden.

 

Der neue Online-Service richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die den Rundfunkbeitrag für ihre private Wohnung entrichten. Für gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer steht das Service-Portal für Unternehmen zur Verfügung, über das – nach erfolgter Registrierung – beitragspflichtige Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge verwaltet werden können.

 

Komfortabel und sicher: Der SEPA-Lastschrifteinzug

Wer am SEPA-Verfahren teilnimmt, muss sich um die regelmäßige Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht selbst kümmern. Mit einem entsprechenden Lastschriftmandat werden die fälligen Beiträge automatisch und stets pünktlich eingezogen. Auch Änderungen der Beitragshöhe werden bei einem bestehenden Lastschriftmandat automatisch berücksichtigt. Eine Abfrage des Kontostands ist selbstverständlich auch für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler möglich, die am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf rundfunkbeitrag.de.

Über uns

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten.

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebs­stät­te/Wohnung ist die natür­liche oder juris­ti­sche Person, die die Betriebs­stät­te/Woh­nung im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebs­stät­te/Woh­nung genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Zahlungsrhythmus

Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt wählen:

- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro

- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro

- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro

- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro

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