Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

  • Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben.
  • Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neue Anträge müssen erst gestellt werden, wenn die bestehende Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird.
  • Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht hat der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de gebündelt; darunter eine Übersicht aller Befreiungsvoraussetzungen sowie das nötige Antragsformular.

Köln, 29.12.2022 – Am 01.01.2023 startet das neue Bürgergeld. Damit regelt die Bundesregierung die soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende neu. Das Arbeitslosengeld II, welches bislang ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht war, wird durch das Bürgergeld abgelöst. Gleiches gilt für das Sozialgeld nach dem SGB II. Bezogen auf die Befreiungsregelungen zum Rundfunkbeitrag ändert sich aber praktisch nichts: Alle Bezieher/-innen des neuen Bürgergelds können wie zuvor beim Bezug von ALG II und Sozialgeld von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.

Leistungsbezieher/-innen, die aufgrund von ALG II oder Sozialgeld von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, brauchen sich um nichts zu kümmern – die Umstellung erfolgt vollautomatisch. Die bestehende Befreiung behält ihre Gültigkeit. Ein Neuantrag muss erst gestellt werden, wenn die gewährte Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird. Es ist nicht nötig, dem Beitragsservice Änderungsbescheide zuzusenden, mit denen die leistungsgewährenden Behörden Leistungsbezieher/-innen über den Wechsel zum Bürgergeld informieren.

Übrigens: Neben Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld können sich auch zahlreiche weitere Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, sofern sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen etwa Bezieher/-innen von Grundsicherung im Alter, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe. Der Bezug von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld berechtigt hingegen nicht zur Befreiung.

Wichtig: Ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht sollte immer erst dann beim Beitragsservice gestellt werden, wenn der erforderliche Nachweis vorliegt. Sollte dieser einmal nicht rechtzeitig vorliegen, ist dies kein Problem: Die Befreiung kann grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.

Das notwendige Antragsformular kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit den erforderlichen amtlichen Nachweisen über den Leistungsbezug muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden.

Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de gebündelt. Neben einer Übersicht aller Befreiungsvoraussetzungen findet sich dort auch das nötige Antragsformular. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch, Ukrainisch und fünf weiteren Sprachen verfügbar.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

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Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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