Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

  • Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
  • Um sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben werden, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften.
  • Alle relevanten Informationen zu den Beitragsregelungen für Asylsuchende stellt der Beitragsservice ab sofort auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung.

Köln, 31.03.2022 – Menschen, die auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland kommen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. In Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besteht grundsätzlich keine Beitragspflicht für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus können sich Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach den Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Dies gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten und auf dieser Grundlage Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

„Der Beitragsservice trägt seinen Teil dazu bei, Geflüchteten aus der Ukraine die Ankunft in Deutschland möglichst zu erleichtern und alle notwendigen Verfahren so schnell und so unbürokratisch wie möglich zu gestalten“, sagt Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

 

Flüchtlingsunterkünfte für Klärungsschreiben gesperrt

Um Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, gar nicht erst zum Rundfunkbeitrag anzuschreiben, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften für Klärungsschreiben zur Beitragspflicht. „Die Adresssperrung bei Gemeinschaftsunterkünften ist ein probates Mittel, um unnötige Klärungsverfahren zu vermeiden; sie hat sich in der Vergangenheit bewährt“, so Krüßel.

Dass der Beitragsservice automatisiert Klärungsschreiben versendet, liegt am Verfahren zur Ersterfassung beitragspflichtiger Wohnungen. Sobald eine Person melderechtlich registriert wurde, übermittelt das zuständige Einwohnermeldeamt ihre Meldedaten an den Beitragsservice. Jedoch enthalten die Meldedaten keinen Hinweis darauf, ob es sich bei den Gemeldeten um Geflüchtete handelt. Daher schreibt der Beitragsservice alle an, die keiner Wohnung zugeordnet werden können, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird, und bittet um Klärung der Beitragspflicht.

 

Mitwirkung von Städten und Kommunen erforderlich

Bei der Umsetzung der Adresssperrungen ist der Beitragsservice auf die aktive Unterstützung der Städte und Kommunen angewiesen; diese sind für die Unterbringung der Ankommenden zuständig. „Nur wenn wir wissen, wo eine Flüchtlingsunterkunft ist, können wir diese Adresse in unserem System für Klärungsschreiben sperren“, erklärt Krüßel. Als Gemeinschaftsunterkunft gelten etwa Asylbewerberheime, aber auch Hotels, Pensionen und Wohnhäuser, die ausschließlich zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.

 

Unbedingt auf Schreiben des Beitragsservice reagieren

Sollte es trotz aller Bemühungen dazu kommen, dass Geflüchtete dennoch zur Klärung der Beitragspflicht angeschrieben werden, sollten sie bzw. ihre Betreuerinnen und Betreuer zeitnah reagieren und sich beim Beitragsservice melden. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass angeschriebene Personen in der Folge unberechtigterweise zur Zahlung des Rundfunkbeitrags herangezogen werden. Am schnellsten geht die Rückmeldung über das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de oder die Hotline des Beitragsservice.

 

Fremdsprachiges Informationsmaterial nun auch in Ukrainisch

Um den Geflüchteten aus der Ukraine die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung in ihrer Muttersprache zu erklären, hat der Beitragsservice sein fremdsprachiges Angebot auf rundfunkbeitrag.de kurzfristig erweitert. Alle relevanten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Asylsuchende finden sich dort nun nicht nur in Deutsch und Englisch, sondern auch in ukrainischer Sprache.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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