Wechsel in der Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

  • Dr. Joachim Altmann, Leiter des Geschäfts­be­reichs IT, hat zum 1. Oktober 2019 die kommis­sarische Geschäfts­führung des Beitrags­service über­nommen.
  • Dr. Stefan Wolf, seit 2011 Geschäfts­führer des Beitrags­service, hat das Unter­nehmen zum 31. August ver­lassen.
  • Claudia Seifert, Leiterin des Geschäfts­bereichs Operations und seit dem Weg­gang Wolfs inte­rimis­tische Geschäfts­führerin, ist am 30. September in den Ruhe­stand ein­ge­treten.
  • Der Ver­waltung­srat des Beitrags­service hat eine Findungs­kommission ein­ge­setzt, um die Nach­folge in der Geschäfts­führung zu regeln.

Köln, 01.10.2019 – Personelle Ver­ände­rungen in der Geschäfts­führung des Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio: Seit dem 1. Oktober 2019 ist Dr. Joachim Altmann kommis­sarischer Geschäfts­führer des Beitrags­service. Er folgt auf Claudia Seifert, die den Beitrags­service seit dem Weg­gang von Dr. Stefan Wolf im Sommer als seine Stell­ver­treterin inte­rimis­tisch ge­leitet hatte und Ende September in den Ruhe­stand ein­ge­treten ist.

Um einen neuen Geschäfts­führer bzw. eine neue Geschäfts­führerin zu finden, hat der Ver­waltungs­rat des Beitrags­service eine Findungs­kommission ein­ge­setzt. Diese wird durch ein Personal­be­ratungs­unter­nehmen unter­stützt.

Dr. Katrin Vernau, Vor­sitzende des Ver­waltungs­rats des Beitrags­service und Leiterin der Findungs­kommission, ist zu­ver­sicht­lich, die Nach­besetzung in der Geschäfts­führung in ab­seh­barer Zeit ab­schließen zu können: „Mit Herrn Dr. Altmann haben wir einen er­fahrenen Manager an Bord, der den Beitrags­service bestens kennt und weiß, worauf es nun an­kommt. Des­halb habe ich ihn ge­beten, die Geschäfts­führung kommis­sarisch zu über­nehmen.“

Dr. Altmann, im Beitrags­service ver­ant­wort­lich für den Geschäfts­bereich IT, sieht das Unter­nehmen gut auf­ge­stellt und will den ein­ge­schlagenen Weg der Ver­ein­fachung der Kommuni­kation mit den Beitrags­zahlenden und den Aus­bau des Online-Service fort­führen.

Sobald die Findungs­kommission einen ge­eigneten Kandidaten bzw. eine ge­eignete Kandidatin ge­funden hat, wird sie ihn bzw. sie dem Ver­waltungs­rat vor­schlagen. Dieser muss der Personalie dann noch zu­stimmen.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Goran Goić

Leitung Unternehmenskommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Annemarie Bütow

Pressekontakt

 

Annemarie Bütow

Online-Redaktion

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Jonas Hammes

Servicekommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.