Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

  • Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
  • Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung.
  • Im Service-Portal für Unternehmen können registrierte Nutzer/-innen ihr Beitragskonto online verwalten und notwendige Änderungen jederzeit selbst vornehmen.

Köln, 05.10.2022 – Die Prognose der führenden deutschen Wirtschaftsinstitute in ihrem jüngst vorgestellten Herbstgutachten ist eindeutig: Die deutsche Wirtschaft wird über den Winter schrumpfen, die Inflation derweil weiter ansteigen. Für 2023 rechnen die Ökonominnen und Ökonomen mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,4 Prozent. Doch schon heute machen die stark erhöhten Energiepreise vielen Unternehmen zu schaffen. Erste Betriebe haben ihre Produktion bereits zurückgefahren oder teilweise stillgelegt.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nimmt diese Entwicklung zum Anlass, um über die Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen und die bestehende Möglichkeit der befristeten Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für Betriebsstätten zu informieren.

 

Befristete Freistellungsmöglichkeit bei vorübergehender Betriebsstilllegung

Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können beim Beitragsservice für diese Zeit eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Als Einrichtungen des Gemeinwohls gelten etwa eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen oder auch gemeinnützige Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bzw. Suchtkranke sowie Einrichtungen der Jugendhilfe. Öffentliche allgemeinbildende Schulen, die Polizei oder die Feuerwehr sind weitere Beispiele.

Die Freistellung ist beim Beitragsservice vorab schriftlich zu beantragen und erfolgt per Bescheid. Sie beginnt mit dem ersten vollen Monat der Stilllegung der Betriebsstätte, jedoch nicht vor dem Ersten des Folgemonats der Antragstellung. Das notwendige Antragsformular kann unter rundfunkbeitrag.de bequem online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusammen mit geeigneten Nachweisen über die Dauer der vorübergehenden Stilllegung muss das unterschriebene Formular dann per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in 50656 Köln gesendet werden. Als Nachweis eignet sich zum Beispiel eine Bestätigung des Stilllegungszeitraums durch den/die Steuerberater/-in oder den/die Wirtschaftsprüfer/-in des jeweiligen Unternehmens.

 

Abmeldung des Beitragskontos bei dauerhafter Betriebsschließung

Für Unternehmen, die Betriebsstätten dauerhaft aufgeben oder ihr Beitragskonto abmelden möchten, stellt der Beitragsservice ein Abmeldungsformular zur Verfügung. Auch dieses kann online ausgefüllt, ausgedruckt und an den Beitragsservice gesendet werden. Der Abmeldung ist ein entsprechender Nachweis, wie die Gewerbeabmeldung oder eine Bestätigung über die Löschung der Firma im Handelsregister, beizufügen.

 

Beitragskonto selbst verwalten im Service-Portal für Unternehmen

Am einfachsten ist die Verwaltung des eigenen Beitragskontos für Unternehmen übrigens über das Service-Portal für Unternehmen. Registrierte Nutzer/-innen haben dort die Möglichkeit, ihr Beitragskonto an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr online einzusehen und jederzeit selbstständig Änderungen vorzunehmen. So lassen sich nicht nur Betriebsstätten zu- oder abmelden, sondern auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge anpassen. Alle weiteren Vorteile des Service-Portals sowie Hinweise zur Registrierung hat der Beitragsservice unter portal.rundfunkbeitrag.de zusammengestellt.

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen sowie einen Überblick über die besonderen Regelungen für Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls stellt der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Das Angebot ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Unternehmen mit Betriebsstätten in Deutschland.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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