Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

Köln, 28.04.2022 – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. April über die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden (Az. 6 C 2.21, 6 C 3.21; vgl. Pressemitteilung 26/2022 vom 28.04.2022).

Danach sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags in ihren Satzungen zu beschränken. Lediglich Beitragspflichtigen, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, soll die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht werden.

Dr. Nina Hütt, Justiziarin des prozessbeteiligten Hessischen Rundfunks, begrüßt es, dass das Verfahren zur Zahlungsweise des Rundfunkbeitrags damit abgeschlossen werden konnte: „Die Rundfunkanstalten und der Beitragsservice werden die Details der Entscheidung sorgfältig prüfen, sobald diese vorliegt.“

„Über Anpassungen des Verfahrens zur Leistung der Rundfunkbeiträge werden wir zu gegebener Zeit auf rundfunkbeitrag.de informieren,“ so Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Zuletzt hatte sich – auf Basis der Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts – der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. Januar 2021 (C-422/19) mit den europarechtlichen Implikationen der Bargeldzahlung öffentlicher Forderungen befasst. Der EuGH hat entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, diese Zahlungsmöglichkeit aus Gründen des öffentlichen Interesses und unter bestimmten Voraussetzungen aber auch beschränken können.

Der Beitragsservice empfiehlt allen Beitragszahlenden, den Rundfunkbeitrag bargeldlos per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Anpassungen des Rundfunkbeitrags, wie zuletzt im August 2021, werden bei Lastschriftzahlenden automatisch berücksichtigt. Außerdem ist gewährleistet, dass keine Zahlung vergessen werden kann.

„Die Zahl derer, die die Vorteile des Lastschriftverfahrens für sich nutzen und dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat zum Einzug fälliger Rundfunkbeiträge erteilt haben, ist zuletzt weiter angestiegen“, so Michael Krüßel. „Die Quote der Lastschriftzahlenden liegt inzwischen bei über 70 Prozent.“ Entscheidend sei für die meisten, dass sie sich nach der Erteilung des SEPA-Mandats nicht mehr selbst um die pünktliche Zahlung des Beitrags kümmern müssten, so Krüßel: „Das übernehmen dann wir.“

Alle relevanten Informationen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags hat der Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de/zahlung zusammengestellt. Dort wird u. a. erklärt, wie und in welchem Rhythmus der Rundfunkbeitrag gezahlt werden kann, welche Bankverbindungen es gibt, welcher Verwendungszweck bei einer Überweisung angeben werden muss und was passiert, wenn der Rundfunkbeitrag einmal nicht fristgerecht gezahlt werden kann.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.