Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018 – Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit

  • Er­träge aus dem Rund­funk­beitrag bleiben 2018 mit rund 8 Mrd. Euro nahe­zu konstant, Melde­daten­ab­gleich stabi­li­siert den Wohnungs­be­stand beim Beitrags­service
  • Ur­teile von Bundes­ver­fassungs­gericht und Euro­päischem Gerichts­hof sorgen für Rechts­sicher­heit, Be­freiung für Neben­wohnungen eine der Heraus­forde­rungen im Berichts­jahr
  • Nutzung der Online-Formulare steigt um knapp 43 %, Web­site und Service-Portal für Unter­nehmen mit deut­lichen Zu­wächsen bei den Zu­griffen
  • Zahl der Beitrags­konten im Mahn­ver­fahren sinkt um fast ein Fünftel, An­zahl der Maß­nahmen im Forde­rungs­manage­ment erneut rück­läufig

Köln, 02.07.2019 – Der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio er­zielte 2018 Erträge aus dem Rund­funk­beitrag von 8,009 Mrd. Euro. Nach der rück­läufigen Ent­wick­lung der ver­gangenen drei Jahre sind die Erträge damit erstmals seit 2014 wieder ge­stiegen. Der An­stieg fiel mit 0,43 % je­doch nur minimal aus. Insgesamt 7,858 Mrd. Euro flossen an ARD, ZDF und Deutsch­land­radio, 151 Mio. Euro er­hielten die Landes­medien­anstal­ten.

Während die Zahl der zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldeten Betriebs­stätten zum Vor­jahr um 1,4 % auf 3,9 Mio. zu­nahm, stieg die Zahl der Wohnungen 2018 auf 39,5 Mio. – ein Plus von 1 %. Gleich­zeitig er­höhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit sind: Erst­mals mussten 2018 über 3 Mio. Personen keinen Rund­funk­beitrag zahlen. Mehr als zwei Drittel aller Be­freiten be­ziehen Sozial­geld oder Arbeits­losen­geld II.

Zum vierten Mal in Folge rück­läufig war die Zahl der Beitrags­konten im Mahn- und Voll­streckungs­ver­fahren – sie sank 2018 um 17,7 % auf 3,5 Mio. Grund für den er­neuten Rück­gang ist der Ab­schluss zahl­reicher Klärungs­ver­fahren zu Beitrags­konten, die im Zuge der Um­stellung auf den Rund­funk­beitrag neu an­ge­meldet worden waren. Einige der Neu­an­ge­meldeten hatten nicht auf die Klärungs­schreiben des Beitrags­service reagiert und waren so ins Mahn­ver­fahren ge­rutscht.

Deut­lich steigern konnte der Beitrags­service die Nutzung seiner Online-Services. Im Ver­gleich zum Vor­jahr nahm die Zahl der Auf­rufe der Web­site rundfunkbeitrag.de um fast ein Fünftel (18,5 %) auf 31,7 Mio. zu. Die Zu­griffe auf die Online-Formulare er­höhten sich um 42,6 % auf 2,88 Mio. Fast alle eigen­initi­ierten An­meldungen zum Rund­funk­beitrag werden mittler­weile online über­mittelt. Auch die positive Resonanz auf das Service-Portal für Unter­nehmen hält un­ve­rmindert an. Die An­zahl der registrierten Nutzer/-innen kletterte auf rund 219.000. Das ist 11 % mehr als im Vor­jahr.

 

Für mehr Beitrags­ge­rechtig­keit – Melde­daten­ab­gleich 2018 stabili­siert Wohnungs­bestand

Haupt­grund für den leichten An­stieg des Wohnungs­be­standes beim Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio ist der zweite bundes­weite Melde­daten­ab­gleich, der am 6. Mai 2018 startete. Zu diesem Stich­tag über­mittelten die Ein­wohner­meld­eämter die Melde­daten zu allen volljährigen Bürgern/-innen an den Beitrags­service. Der Ab­gleich soll sicher­stellen, dass der Daten­be­stand des Beitrags­service aktuell bleibt, und für Beitrags­ge­rechtig­keit sorgen.

Potenzielle Beitrags­zahler/-innen, deren An­schrift keiner bereits zum Rund­funk­beitrag an­ge­meldeten Wohnung zu­ge­ordnet werden konnte, wurden vom Beitrags­service an­ge­schrieben, um zu klären, ob eine An­meldung not­wendig ist. Bis Ende 2018 ver­schickte der Beitrags­service ins­gesamt 3,3 Mio. Klärungs­schreiben. Die letzten Erst­klärungs­schreiben wurden im Februar 2019 ver­sandt.

Teilten die An­ge­schriebenen mit, dass für die je­weilige Wohnung be­reits der Rund­funk­beitrag ge­zahlt wird, wurden alle An­gaben un­ver­züg­lich gelöscht.

Bis zum Stich­tag 31. Dezember 2018 meldete der Beitrags­service auf dieser Basis rund 600.000 Wohnungen neu zum Rund­funk­beitrag an. Ein ab­schließen­des Fazit, ins­besondere zu den Ertrags­aus­wirkungen des Melde­daten­ab­gleichs, ist erst mög­lich, wenn alle Rück­meldungen be­arbeitet worden sind. Dies wird voraus­sicht­lich im kommenden Jahr der Fall sein.

„Nach den bis­herigen Er­gebnissen kann man jedoch be­reits jetzt fest­halten, dass es eine Viel­zahl an Wohnungen gab, für die ohne den Melde­daten­ab­gleich un­be­rechtigter­weise kein Rund­funk­beitrag ge­zahlt worden wäre“, erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäfts­führer des Beitrags­service. „In­sofern wurde die Ziel­setzung des Melde­daten­ab­gleichs, für Beitrags­ge­rechtig­keit zu sorgen, er­reicht.“

 

Bundes­ver­fassungs­gericht fordert Be­freiungs­möglich­keit für Neben­wohnungen – Beitrags­service sorgt für rasche Um­setzung des Urteils

Neben der Durch­führung des bundes­weiten Melde­daten­abgleichs war die Umsetzung des Bundes­ver­fassungs­gerichts­urteils vom 18. Juli 2018 eine der zentralen Heraus­forde­rungen des Beitrags­service im Berichts­jahr. Das Gericht hat den Rund­funk­beitrag grund­sätz­lich für ver­fassungs­gemäß er­klärt. Gleich­wohl legte es fest, dass bis zur Neu­regelung durch den Gesetz­geber und ab dem Tag der Urteils­ver­kündung die­jenigen Personen auf An­trag von der Rund­funk­beitrags­pflicht für ihre Haupt­wohnung zahlen.

Da der Beitrags­service bis dato keine Informationen zu Neben­wohnungen er­fasst und ge­speichert hatte, be­stand nach dem Urteil die dring­lichste Auf­gabe darin, Systeme und Prozesse ent­sprechend neu zu ge­stalten. Zeit­nah stellte der Beitrags­service den Beitrags­zahlern/-innen ein neues Antrags­formular bzw. einen Online-Dialog auf rundfunkbeitrag.de zur Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für Neben­wohnungen zur Verfügung.

Bis Ende 2018 gingen ins­gesamt 233.500 Vor­gänge zur Befreiung für Neben­wohnungen beim Beitrags­service ein. Das ent­spricht einem arbeits­täg­lichen Auf­kommen von rund 2.000 Vor­gängen. Bis zum Stich­tag 31. Dezember konnte be­reits gut die Hälfte dieser Vor­gänge be­arbeitet werden. Auch wenn sich die Vor­gangs­zahlen seit­her deut­lich reduziert haben, wird die Be­arbei­tung der Anträge das Geschäft im Beitrags­service noch in den kommenden Monaten maß­geb­lich be­stimmen. „Eine Aus­sage zur Gesamt­zahl an Neben­wohnungen, für die in keinem Fall ein Rund­funk­beitrag zu ent­richten ist, sowie zu den Ertrags­aus­wirkungen ist der­zeit auch wegen fehlender Er­fahrungs­werte bzw. amt­licher Daten noch nicht ab­schließend mög­lich“, so Dr. Stefan Wolf. Ein klareres Bild werde man in einigen Monaten haben, so­bald das Gros der Vor­gänge ab­ge­arbeitet sei. Zum 31. Dezember 2018 führte der Beitrags­service rund 19.500 befreite Neben­wohnungen in seinem Be­stand.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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