Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor – Krieg und Zeitenwende bislang ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

  • Mehr Wohnungsneubauten und Beitragsanpassung im August 2021 führen zu leichtem Ertragsplus; perspektivische Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nicht absehbar.
  • Inflation und Tarifsteigerungen sorgen für höhere Aufwendungen für Beitragseinzug; Maßnahmen des unternehmensweiten Strategieprozesses wirken kostendämpfend.
  • Bundesweiter Meldedatenabgleich mit dem Versand von Klärungsschreiben angelaufen; Beitragsservice empfiehlt Nutzung von Online-Services für die Rückmeldung.

Köln, 13.06.2023 – Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag lagen 2022 bei rund 8,57 Milliarden Euro: Insgesamt 8,4 Milliarden Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 162 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Das ist ein Plus von 1,73 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – trotz Ukraine-Krieg und Zeitenwende. Grund für den Anstieg der Erträge ist die vom Bundesverfassungsgericht beschlossene Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat, die der Beitragsservice Anfang August 2021 umgesetzt hat. Im Gegensatz zum Vorjahr galt die neue Beitragshöhe nicht nur für fünf Monate, sondern erstmals für das gesamte Jahr.

 

Mehr Neubauten und verändertes Umzugsverhalten sorgen für Zuwachs bei Beitragskonten

Wie die Zahl der Beitragskonten insgesamt, die im Berichtsjahr knapp die Marke von 46 Millionen erreichte (2021: 45,74 Millionen), stieg auch die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen auf rund 39,79 Millionen (2021: 39,71 Millionen). Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice, vermutet als Grund hierfür neben der erneut gestiegenen Zahl neu gebauter Wohnungen (rund 296.000 Neubauten in 2022) vor allem Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie – etwa aufgrund aufgeschobener Umzüge von Studierenden.

 

Krieg und Zeitenwende bislang ohne erkennbare Auswirkungen

Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten und der deutlich gestiegenen Inflation sank erneut die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreit waren. Am 31. Dezember 2022 lag sie bei 2,43 Millionen und damit um rund 2,4 Prozent unter dem Vorjahreswert (2021: 2,49 Millionen). Die Entwicklung folgt dem deutschen Arbeitsmarkt: Auch dort war die Zahl der Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II (seit Januar 2023: Bürgergeld), die rund zwei Drittel der Befreiten ausmachen, allen ökonomischen Widrigkeiten zum Trotz erneut rückläufig. Ebenso wie die Corona-Pandemie hat damit bislang auch der Krieg in der Ukraine keine merklichen Auswirkungen auf die Anzahl der Befreiungen.

 

Ankunft von Geflüchteten aus der Ukraine so unbürokratisch wie möglich gestaltet

Um den Geflüchteten aus der Ukraine die Ankunft in Deutschland zu erleichtern, tat der Beitragsservice sein Möglichstes. Da ukrainische Kriegsgeflüchtete in der Regel von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind und in Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich keine Anmeldepflicht zum Rundfunkbeitrag besteht, sperrte der Beitragsservice etwa die Anschriften von Flüchtlingsunterkünften, um zu verhindern, dass Geflüchtete im Rahmen etablierter Prozesse automatisiert zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben werden. Zudem erweiterte der Beitragsservice sein fremdsprachiges Angebot auf rundfunkbeitrag.de. Alle relevanten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete finden sich dort seit März 2022 nicht nur auf Deutsch und Englisch, sondern auch in ukrainischer Sprache.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Goran Goić

Leitung Unternehmenskommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

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Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Jahresbericht 2022

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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