Beitragsservice stellt Jahresbericht 2017 vor – Meldedatenabgleich 2018 angelaufen

  • Erträge aus dem Rund­funk­beitrag 2017 mit 7,97 Mrd. Euro nahe­zu stabil auf dem Niveau des Vor­jahres, leichte Zu­wächse bei Wohnungen und Betriebs­stätten
  • Online-Services weiter ausgebaut, Nutzung des Portals rundfunkbeitrag.de um ein Drittel ge­steigert, telefonische Erreich­bar­keit er­höht, Be­arbeitungs­dauer ver­kürzt
  • Struktur­maß­nahmen greifen: Betriebs­kosten ge­senkt, Zahl der Mit­arbeiter­kapa­zitäten auf deut­lich unter 1.000 re­duziert
  • Melde­daten­ab­gleich 2018 für mehr Beitrags­ge­rechtig­keit ge­startet, Mailing an ins­gesamt ca. 3,5 Mio. Adressaten an­ge­laufen, Ergebnis­prognose Anfang kommenden Jahres

Köln, 05.07.2018 – Der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio er­zielte 2017 Erträge aus dem Rund­funk­beitrag in Höhe von 7,97 Mrd. Euro. Mit einem Rück­gang von -0,05 % (3,7 Mio. Euro) lagen die Er­träge nahezu auf Vor­jahres­niveau. Ins­gesamt rund 7,82 Mrd. Euro flossen an ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. 151 Mio. Euro er­hielten die Landes­medien­anstalten.

Rund 90 % der Beitrags­er­träge stammen aus dem privaten Bereich, wo pro Wohnung monat­lich 17,50 Euro zu zahlen sind. Gut 39 Mio. Wohnungen waren Ende 2017 beim Beitrags­service gemeldet – ein Plus von rund 38.000 Wohnungen im Ver­gleich zum Vor­jahr. 2,76 Mio. Personen waren aus sozialen Gründen vom Rund­funk­beitrag be­freit. 460.000 zahlten einen er­mäßigten Beitrag. Die An­zahl der vom Rund­funk­beitrag be­freiten Personen sank auf­grund aus­laufender Be­freiungen 2017 um 5,8 %. Da die meisten Be­freiungen ver­längert werden können und seit ver­gangenem Jahr auch eine rück­wirkende Be­freiung mög­lich ist, wird die Zahl 2018 voraus­sicht­lich wieder an­steigen.

Im ge­werb­lichen Bereich richtet sich die Beitrags­höhe nach der Unter­nehmens­größe – also nach der An­zahl der Betriebs­stätten, der Mit­arbeiter und der Kfz. Unter­nehmen, Institu­tionen und Ein­richtungen des Gemein­wohls be­teiligten sich 2017 mit knapp 10 % an der Finan­zierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Dieser An­teil ist seit vielen Jahren nahe­zu konstant.

Deut­lich rück­läufig war er­neut die Zahl der Beitrags­konten im Mahn­ver­fahren – sie sank 2017 um 6,8 % auf rund 4,25 Mio. Beitrags­konten. „Über 90 % aller Beitrags­zahler ent­richte­ten ihre Rund­funk­beiträge frist­ge­recht“, so Dr. Stefan Wolf, Geschäfts­führer des Beitrags­service. Der Ab­schluss zahl­reicher Klärungs­ver­fahren zu Beitrags­konten, die im Zuge der Um­stellung auf den Rund­funk­beitrag neu an­ge­meldet worden waren, habe zu einem weiteren Rück­gang der Mahn­ver­fahren ge­führt. Einige der Neu­an­ge­meldeten hatten auf die Schreiben des Beitrags­service nicht reagiert und waren so vorüber­gehend ins Mahn­ver­fahren ge­rutscht.

 

Online-Services aus­ge­baut, Be­arbeitungs­zeit ver­kürzt, tele­fonische Er­reich­bar­keit ge­steigert

Auch 2017 baute der Beitrags­service seine Online-Services weiter aus. Nahe­zu alle An­liegen können Beitrags­zahler in­zwischen ein­fach, schnell und be­quem online er­ledigen. Der Internet­auf­tritt rundfunkbeitrag.de wurde mit Fokus auf den Service um­fassend über­arbeitet und um weitere Funktionen er­gänzt. Die Nutzung der Online-Formulare ist im Ergebnis um fast ein Drittel an­ge­stiegen.

Neben Bürgerinnen und Bürgern nutzten auch ge­werb­liche Beitrags­zahler die Online-Services im ver­gangenen Jahr ver­stärkt. Im Service-Portal für Unter­nehmen können sie ihre Daten selbstständig ver­walten und Änderungen mit­teilen. Die Zahl der aktiven Nutzer hat sich im Berichts­jahr noch einmal ver­doppelt – auf über 200.000.

Durch den konse­quenten Aus­bau auto­mati­sierter Ver­arbeitungs­prozesse konnte die Be­arbeitungs­zeit von schrift­lichen Vor­gängen im Berichts­jahr deut­lich ver­kürzt werden. Zwei von drei An­fragen werden in­zwischen auto­matisch ver­arbeitet. Auch die tele­fonische Er­reich­bar­keit des Beitrags­service hat sich noch einmal ver­bessert. 2017 lag sie bei durch­schnitt­lich 95 %.

Die zu­nehmende Auto­mati­sierung und die Opti­mierung der Arbeits­prozesse wirkten sich auch positiv auf die Ent­wick­lung der Betriebs­kosten aus. Der Beitrags­service reduzierte seine Auf­wendungen im Berichts­jahr um 3,16 Mio. Euro auf knapp 165,7 Mio. Gleich­zeitig sank erneut auch der Personal­be­stand (-35 Mit­arbeiter­kapa­zitäten). Seit der Um­stellung von der Gebühr auf den Beitrag ist der Personal­be­stand um ins­gesamt 309 auf nun­mehr rund 975 Mit­arbeiter­kapa­zitäten re­duziert worden.

 

Für mehr Beitrags­gerechtig­keit – Der Melde­daten­ab­gleich 2018 hat be­gonnen

Im sechsten Jahr nach der Um­stellung auf den Rund­funk­beitrag gleicht der Beitrags­service auf gesetz­licher Grund­lage er­neut seine Bestands­daten mit den Daten der Ein­wohner­meldeämter zu allen voll­jährigen Bürgerinnen und Bürgern ab. Lässt sich eine voll­jährige Person keiner be­reits beim Beitrags­service an­ge­meldeten Wohnung zu­ordnen, wird per Brief er­fragt, ob eine An­meldung not­wendig ist. So soll ge­klärt werden, für welche Wohnungen bis­lang kein Rund­funk­beitrag ent­richtet wird. Durch den Ab­gleich wird sicher­ge­stellt, dass der Daten­be­stand des Beitrags­service aktuell bleibt und sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger ge­meinsam an der Finan­zierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks be­teiligen.

Die ersten der prognosti­ziert rund 3,5 Mio. Klärungs­schreiben werden seit Juli ver­sendet. Die Schreiben ent­halten die Bitte, den bei­ge­fügten Antwort­bogen inner­halb von zwei Wochen aus­zu­füllen und zurück­zu­senden bzw. online unter rundfunkbeitrag.de zu be­antworten. „An­ge­schriebene sollen un­be­dingt auf die Schreiben des Beitrags­service reagieren und mit­teilen, ob be­reits jemand den Rund­funk­beitrag für die eigene Wohnung be­zahlt“, be­tont Ge­schäfts­führer Dr. Stefan Wolf. Um die Beitrags­pflicht zu klären, sei der Beitrags­service auf die Mit­hilfe der An­ge­schriebenen an­ge­wiesen – auch um zu ver­hindern, dass es zu un­nötigen Beitrags­be­scheiden und Mahn­maß­nahmen kommt.

Der Ab­gleich der Melde­daten und der Ver­sand der Klärungs­schreiben wird voraus­sicht­lich An­fang 2019 ab­ge­schlossen sein. Eine erste Prognose zur Ertrags­wirkung des Melde­daten­ab­gleichs wird der Beitrags­service dann im kommenden Früh­jahr vor­nehmen. Nach Ab­schluss des Ab­gleichs findet eine Evaluation durch die zu­ständigen Bundes­länder statt.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Goran Goić

Leitung Unternehmenskommunikation

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Christian Gärtner

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Annemarie Bütow

Pressekontakt

 

Annemarie Bütow

Online-Redaktion

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.