Beitragsservice baut Internetservice weiter aus: Neues Online-Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungsvoraussetzungen

  • Endet eine Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraus­setzung nach § 4 RBStV vor­zeitig, können Beitrags­konto­inhaber dies dem Beitrags­service ab sofort mit­hilfe eines neuen Online-Formulars mit­teilen.
  • Der Beitrags­service empfiehlt eine früh­zeitige Rück­meldung, sobald eine Befreiungs- oder Ermäßigungs­voraus­setzung vor­zeitig weg­fällt, um eventuelle Nach­forde­rungen zu ver­meiden.

Köln, 09.09.2019 – Der Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio baut sein Service­angebot im Internet weiter aus. Das Unter­nehmen reagiert damit auf die steigende Nach­frage der Beitrags­zahlenden, ihre An­liegen online zu er­ledigen. Ab sofort können Personen, bei denen die Voraus­setzungen für eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht bzw. für die Zahlung eines er­mäßigten Rund­funk­beitrags nach § 4 Rund­funk­beitrags­staats­ver­trag (RBStV) vor­zeitig weg­fallen, dies dem Beitrags­service schnell und ein­fach mit­hilfe eines neuen Online-Formulars mit­teilen. Es kann direkt auf der Internet­seite rundfunkbeitrag.de ab­ge­rufen und aus­ge­füllt werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Mög­lich­keit, dem Beitrags­service mit­zu­teilen, wann die Befreiungs- bzw. Ermäßigungs­voraus­setzung endet und können eine An­gabe über die ge­wünschte Zahl­weise machen. Hierzu wird die 9-stellige be­nötigt. Der Rund­funk­beitrag ist dann wieder ab dem Ersten des Folge­monats (voll) zu ent­richten, in dem die Befreiungs- bzw. Ermäßigungs­voraus­setzung nicht mehr vor­liegt. Ge­sonderte Nach­weise in Papier­form sind darüber hinaus nicht er­forder­lich.

Damit Beitrags­zahlende bequem zum Formular ge­langen, ist dieses – wie die meisten Inhalte auf den Internet­seiten des Beitrags­service – mit einem Webcode versehen. Dabei handelt es sich um Buchstaben-Zahlen-Kombinationen, die per Eingabe in die Suchmaske auf rundfunkbeitrag.de direkt zu bestimmten Informationen oder Service­ange­boten führen. Der Webcode für das neue Online- Formular zum Wegfall von Befreiungs- und Ermäßigungs­voraus­setzungen lautet BF09. Er wird den Beitrags­zahlenden bereits mit dem Befreiungs- bzw. Ermäßigungs­bescheid mit­ge­teilt.

Beitrags­zahlenden, bei denen die Befreiungs- bzw. Ermßigungs­voraus­setzung vor­zeitig weg­fallen, empfiehlt der Beitrags­service eine baldige Rück­meldung, um eventuelle Nach­forde­rungen zu ver­meiden. Am besten geht das über das neue Online-Formular. Eine Übersicht der Befreiungs- und Ermäßigungs­voraus­setzungen hat der Beitrags­service auf seinen Internet­seiten ver­öffent­licht.

Über uns

Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 47 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. 

Pressekontakt

 

Dennis Sponholz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

presse@rundfunkbeitrag.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass ein Schuldner auch bei einer Pfändung des Netto-Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Den pfändbaren/unpfändbaren Betrag ermittelt der Arbeitgeber.

Pfändungsschutzkonto

Wichtig: Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindert keine Pfändung.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.

 

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bei Ihrer Bank eingerichtet werden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

Der Beitragsservice verwendet Matomo zur Analyse des Nutzerverhaltens, um den Internetauftritt zu optimieren und das Nutzungserlebnis zu verbessern. Hierfür werden auf Ihrem Gerät Analyse-Cookies mit einer pseudonymen Kennung gespeichert. Ihre IP-Adresse wird sofort gekürzt, die Daten bleiben ausschließlich auf den Servern des Beitragsservice. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, diese können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen, auch zu den eingesetzten Cookies, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.