Dezember 2022
Am 1. Januar 2023 startet das neue Bürgergeld. Damit regelt die Bundesregierung die soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende neu. Das Arbeitslosengeld II (ALG II), welches bislang ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht war, wird durch das Bürgergeld abgelöst.
Bezogen auf die Befreiungsregelungen zum Rundfunkbeitrag ändert sich aber praktisch nichts: Alle Bezieher des neuen Bürgergelds können wie zuvor beim Bezug von ALG II von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben.