April 2019
Beim Beitragsservice kommt es derzeit zu einem erhöhten Aufkommen von Anrufen und schriftlichen Anträgen, insbesondere zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen. Eine kurzfristige Antwort kann nicht immer garantiert werden. Für eine unter Umständen entstehende Verzögerung möchten wir uns entschuldigen und bitten um Ihr Verständnis.