Änderung im Klärungsverfahren für Asylbewerber

Januar 2020

Seit dem 1. Januar 2020 ver­sendet der Beitrags­service wieder Schreiben zur Klärung der Rund­funk­beitrags­pflicht an Asyl­be­wer­ber, die von einer Ge­mein­schafts­unter­kunft in eine Wohnung um­ziehen. Die vor­über­gehende Sperrung der ent­sprechen­den Adressen für das allge­meine Klärungs­ver­fahren des Beitrags­service, im Zuge dessen Wohnungs­inhaber zur Klärung ihrer Beitrags­pflicht an­ge­schrieben werden, wurde zum Jahres­wechsel auf­ge­hoben.

Hinter­grund der vor­über­gehen­den Sperrung war eine Ver­ein­ba­rung mit den Städten und Kommunen, die der Ver­waltungs­ver­ein­fachung diente. Seit dem Jahr 2015 hatten diese die Mög­lich­keit, dem Beitrags­service Adressen von Asyl­bewerber­unter­künften und -wohnungen zu melden, um sie für das Klärungs­verfahren des Beitrags­service zu sperren. Damit sollte ver­hindert werden, dass Asyl­bewerber un­mittel­bar nach Ein­zug vom Beitrags­service an­ge­schrieben werden, ob­wohl sie in aller Regel keinen Rund­funk­beitrag zahlen müssen.

Grund­sätz­lich gilt: Auch Asyl­bewerber müssen sich zum Rund­funk­beitrag an­melden, wenn sie eine Wohnung beziehen. Liegen die entsprechenden Voraus­setzungen vor, können sie sich je­doch auf An­trag von der Zahlung des Rund­funk­beitrags befreien lassen. Die Voraus­setzungen für eine Be­freiung sind die Gewährung,

  • von Leistungen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 RBStV) sowie
  • von staat­lichen Sozial­leistungen wie beispiels­weise Arbeits­losen­geld II (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV).

Asyl­bewerber, die in einer Gemein­schafts­unter­kunft, wie beispiels­weise einem Asyl­bewerber­heim unter­ge­bracht sind, müssen sich nicht zum Rund­funk­beitrag an­melden. Gleiches gilt für Asyl­bewerber, die in Hotels und Pensionen leben, die aus­schließ­lich zur Unter­bringung von Asyl­bewerbern ge­nutzt werden. Diese er­halten auch zukünftig keine Post vom Beitrags­service, da die Adressen von Ge­meinschafts­unter­künften auch weiter­hin vom Klärungs­ver­fahren aus­ge­schlossen sind. Die Kommunen können dem Beitrags­service Adressen von Ge­meinschafts­unter­künften auch weiter­hin zwecks Sperrung mit­teilen.

Asyl­be­werber mit An­spruch auf eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht können ihren Be­freiungs­antrag bequem online stellen. Der Beitrags­service stellt Informationen in ver­schiedenen Sprachen sowie spezielle Informationen für Asylbewerber zur Ver­fügung.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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