Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2018 grundsätzlich bestätigt. Es bekräftigt damit die einheitliche Rechtsprechung zahlreicher Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte sowie der Verfassungsgerichtshöfe in Bayern und Rheinland-Pfalz. Korrekturbedarf sah das Gericht nur hinsichtlich der Beitragspflicht für Nebenwohnungen.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug der bisher ergangenen verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.