Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden

Die daten­schutz­recht­liche Auf­sicht über die Ver­ar­bei­tung personen­be­zogen­er Beitrags­schuldner­daten beim Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio ob­liegt grund­sätz­lich dem je­weils zu­ständigen Rund­funk­daten­schutz­beauf­trag­ten der be­troffenen Rund­funk­anstalt. Für die Bereiche Radio Bremens und des Hessischen Rund­funks sind für die Auf­sicht außer­halb der jour­nalistisch-redaktionellen Daten­ver­ar­bei­tung die je­weiligen Landes­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz zu­ständig. Eine daten­schutz­rechtliche Auf­sichts­behörde über­wacht die Ein­haltung von maß­geblichen Daten­schutz­vor­schriften und unter­stützt bei der Aus­übung von Be­troffenen­rechten. Zur un­mittelbaren Klärung em­pfiehlt sich je­doch zu­nächst die Kontakt­auf­nahme mit dem Bei­trags­service. Hier finden Sie alle Formulare für Bürgerinnen und Bürger. Die Kontakt­an­ga­ben der für die je­weilige Rund­funk­anstalt zu­ständigen daten­schutz­recht­lichen Auf­sichts­behörde können folgender Über­sicht ent­nom­men werden:

Stand: 14. Juni 2024

 

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Bayerischer Rund­funk, Mitteldeutscher Rundfunk, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saar­ländischer Rund­funk, Südwestrundfunk, West­deutscher Rund­funk, Deutschland­radio, Zweites Deutsches Fernsehen

Der Rund­funk­daten­schutz­be­auf­tragte

Herr Stephan Schwarze
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig

Beschwerdeformular der Aufsichtsbehörde
www.rundfunkdatenschutz.de

 

Radio Bremen

Die Landes­beauftragte für Daten­schutz und Informations­freiheit

Frau Dr. Imke Sommer
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven

Telefon: 0421 3612010 oder 0471 5962010
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

 

Hessischer Rundfunk

Der Hessische Beauftragte für Daten­schutz und Informations­freiheit

Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Telefon: 0611 1408 0
Telefax: 0611 1408 611
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

 

Norddeutscher Rundfunk

Rund­funk­daten­schutz­beauftragter beim Nord­deutschen Rund­funk

Herr Dr. Heiko Neuhoff
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

Telefon: 040 4156 2236
Telefax: 040 4156 3452
E-Mail: datenschutz@ndr.de

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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