Die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Beitragsschuldnerdaten beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio obliegt grundsätzlich dem jeweils zuständigen Rundfunkdatenschutzbeauftragten der betroffenen Rundfunkanstalt. Für die Bereiche Radio Bremens und des Hessischen Rundfunks sind für die Aufsicht außerhalb der journalistisch-redaktionellen Datenverarbeitung die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz zuständig. Eine datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung von maßgeblichen Datenschutzvorschriften und unterstützt bei der Ausübung von Betroffenenrechten. Zur unmittelbaren Klärung empfiehlt sich jedoch zunächst die Kontaktaufnahme mit dem Beitragsservice. Hier finden Sie alle Formulare für Bürgerinnen und Bürger. Die Kontaktangaben der für die jeweilige Rundfunkanstalt zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde können folgender Übersicht entnommen werden:
Stand: 14. Juni 2024