Presse und Aktuelles

Servicethemen

Hier finden Sie interessante und erkenntnisreiche Service­bei­träge, Videos und Info­materialien zu aktuellen Themen rund um Ihren Rundfunkbeitrag.​

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Ab Oktober 2025: Überprüfung des Zahlungsempfängers bei Überweisungen

September 2025

Eine neue EU-Richtlinie soll künftig für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen. Indem überprüft wird, ob der eingegebene Zahlungsempfänger mit der IBAN übereinstimmt, sollen fehlerhafte Überweisungen und Betrugsversuche eingedämmt werden. Was das für die Überweisung Ihres Rundfunkbeitrags bedeutet, erklären wir Ihnen im Servicebeitrag. 

Zum Servicebeitrag: Bei allen Überweisungen: Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe des Zahlungsempfängers  

Was müssen Studierende und Auszubildende über den Rundfunkbeitrag wissen?

September 2025

Der Beginn eines Studiums oder einer Aus­bildung stellt einen be­deutenden Schritt in Richtung Eigen­ver­antwortung im Leben junger Menschen dar. Viele müssen sich dann auch zum ersten Mal mit dem Thema Rund­funk­beitrag be­fassen. Was es darüber zu wissen und zu be­achten gilt, erklärt unser aus­führlicher Service­beitrag samt er­gänzenden Info­materialien zum Herunter­laden und Teilen. 

Zum Servicebeitrag: Was gilt für Studierende und Auszubildende beim Rundfunkbeitrag?

Was ist eine Einmalzahlungsaufforderung?

Juni 2025

Wenn Sie bis­lang den Rund­funk­beitrag per Einzel­über­weisung zahlen und sich da­bei auf die regel­mäßigen schriftlichen Zahlungs­auf­forderungen ver­lassen, müssen Sie bald um­denken. Denn an­statt der regel­mäßigen Schreiben er­halten Sie künftig nur noch ein­malig ein Schreiben mit Ihren individuellen Zahlungs­terminen, die Sie selbst­ständig ein­halten müssen. Doch keine Sorge: Wir be­antworten Ihnen hier alle offenen Fragen und geben Ihnen Tipps, wie Sie bequem und stress­frei den Rund­funk­beitrag zahlen können. 

Zum Servicebeitrag: Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen.

Was gilt für Selbstständige und freiberuflich Tätige?

Mai 2025

Für Selbst­stän­dige und frei­beruf­lich Tätige gelten beim Rund­funk­beitrag grund­sätzlich die­selben Regeln wie für Unterneh­men. Wird eine Räum­lich­keit nicht aus­schließ­lich privat, sondern beispiels­weise auch für eine selbst­ständige oder frei­beruf­liche Tätigkeit genutzt, gilt sie als Betriebs­stätte. Diese muss beim Beitrags­service zum Rund­funk­beitrag ange­mel­det werden. Ob ein Beitrag zu zahlen ist und welche Rege­lungen für Kraft­fahr­zeuge gelten, erläutert ein ausführ­licher Service­beitrag. 

Zum Servicebeitrag: Müssen Selbstständige und freiberuflich Tätige den Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen? 

Kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?

Februar 2025

Kann man den Rund­funk­bei­trag kündigen, wenn man das An­gebot des öffentlich-rechtlichen Rund­funks nicht nutzt? Muss man die Wohnung nicht zum Rund­funk­beitrag an­melden, wenn man keinen Fernseher besitzt? Einige Fehl­informationen rund um den Rund­funk­bei­trag halten sich hart­näckig. Unser Service­beitrag räumt mit gängigen Mythen und Irrtümern auf und er­klärt, wann Sie Ihre Wohnung an­melden, um­melden oder ab­melden können. 

Zum Servicebeitrag: Unter diesen Umständen können Sie Ihre Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden

Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de

Februar 2025

Alle Services rund um Ihren Rund­funk­bei­trag sind kosten­frei ver­fügbar. Einige private Dienst­leister fordern den­noch hohe Ge­bühren für die Über­mittlung Ihrer Vor­gänge an den Bei­trags­service. Der Bundes­ver­band der Ver­braucher­zentralen (vzbv) hat nun Sammel­klage gegen den Be­treiber von service-rundfunkbeitrag.de ein­ge­reicht. Alle Informationen für be­troffene Ver­braucherinnen und Ver­braucher finden Sie hier.

Zum Servicebeitrag: Verbraucherzentrale reicht Sammelklage gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de ein

Neuer Rundfunkbeitrag: Es gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe

Dezember 2024

Die von der KEF em­pfohlene Beitrags­er­höhung um 58 Cent kommt nicht zum 1. Januar 2025. Bis zu einer Ent­schei­dung des Bundes­ver­fassungs­gerichts über eine Beitrags­an­passung gilt die bis­herige Beitrags­höhe von 18,36 Euro pro Monat. Was Sie bei Ihren Beitrags­zahlungen ab Januar 2025 be­achten müssen, verrät Ihnen unser neuer Service­beitrag.

Zum Servicebeitrag: Vorerst keine Anpassung des Rundfunkbeitrags – es gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe

Wie funktioniert eine Befreiung oder Ermäßigung?

Dezember 2024

Zwar fällt der Rund­funk­beitrag pro Wohnung an, es gibt jedoch einige Be­dingungen, unter denen Bürgerinnen und Bürger nur einen er­mäßigten Bei­trag zahlen müssen oder gänzlich von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freit werden können. Welche Be­dingungen das sind und wie Sie einen An­trag auf Be­freiung oder Er­mäßigung stellen, verrät Ihnen unser Experte im Inter­view.  

Zum Servicebeitrag: Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Das gilt für eingetragene gemeinnützige Vereine beim Rundfunkbeitrag

November 2024

Ebenso wie Unter­nehmen, müssen auch Vereine den Rund­funk­beitrag zahlen. Ins­besondere kleinere Vereine bauen je­doch häufig auf die Unter­stützung durch ehren­amt­lich Mit­arbeiten­de. Um den finan­ziellen Auf­wand für sie zu re­duzieren, sieht der Gesetz­geber be­sondere Rege­lungen für ein­ge­tragene ge­mein­nützige Vereine und Stiftungen vor. Welche das sind und wie sich der Rund­funk­beitrag für Ihre Vereins­räume be­rechnet, ver­rät Ihnen unser Service­beitrag.

Zum Servicebeitrag: Muss mein Verein den Rundfunkbeitrag zahlen?

Fällt für meine Nebenwohnung der Rundfunkbeitrag an?

Oktober 2024

Der Rund­funk­bei­trag fällt grund­sätzlich pro Wohnung an. Für eine Neben­wohnung – häufig auch Zweit­wohnung genannt – sieht der Gesetz­geber jedoch Aus­nahmen vor. Unter bestimmten Voraus­setzungen können Sie für Ihre Neben­wohnung eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen. Wie Sie den An­trag stellen und welche Nach­weise be­nötigt werden, erklärt Fach­expertin Katrin im Interview.

Zum Servicebeitrag: Eine Expertin erklärt, was für Nebenwohnungen gilt

Darauf müssen Sie achten, wenn Mitbewohner ausziehen

Oktober 2024

Zieht die Person, auf die Ihre ge­mein­same Wohnung zum Rund­funk­bei­trag an­ge­meldet ist, aus? Dann sollten Sie un­bedingt auf­merksam sein! Wenn Sie bei Ihren Beitrags­zahlungen weiter­hin die bis­herige Beitrags­nummer an­geben, besteht die Ge­fahr, dass Sie fortan für eine falsche Wohnung zahlen. Wie Sie ärgerliche Nach­forderungen ver­meiden, ver­raten wir Ihnen in unserem Service­beitrag.

Zum Servicebeitrag: Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?

So richten Sie einen Dauerauftrag für den Rundfunkbeitrag korrekt ein

September 2024

Sie möchten den Rund­funk­bei­trag einfach und bequem zahlen, lehnen das SEPA-Last­schrift­verfahren jedoch ab? Dann ist vielleicht ein Dauer­auftrag für Sie die beste Lösung, um die regel­mäßigen und pünktlichen Über­weisungen zu gewährleisten. Doch es gibt ein paar Besonder­heiten, die Sie beim Ein­richten eines Dauer­auf­trags beachten müssen. Wir ver­raten Ihnen, welche das sind!

Zum Servicebeitrag: Den Rundfunkbeitrag immer bequem zahlen mit dem Dauerauftrag

Das SEPA-Lastschriftverfahren: pünktlich, sicher und bequem den Rundfunkbeitrag zahlen.

August 2024

5.508 Euro anstatt der üblichen 55,08 Euro – so viel hat ein Rentner aus dem Saar­land ver­sehentlich an den Beitrags­service über­wiesen. Mit dem SEPA-Last­schrift­ver­fahren hätte er den ärgerlichen Komma­fehler ver­meiden können. Warum es die sicherste und ein­fachste Zahlungs­methode für den Rund­funk­beitrag ist und welche Vor­teile ein SEPA-Last­schrift­mandat Ihnen darüber hinaus bietet, er­fahren Sie hier! 

Zum Servicebeitrag: So haben Sie garantiert nie wieder Ärger mit dem Rundfunkbeitrag

Flutkatastrophe in Süddeutschland: Schnelle und unbürokratische Entlastung beim Rundfunkbeitrag

Juni 2024

Menschen in Land­kreisen, in denen auf­grund der Flut in Süd­deutsch­land der Katastrophen­fall aus­ge­rufen wurde, bietet der Beitrags­service schnelle und un­büro­kratische Ent­lastungen beim Rund­funk­beitrag. Be­troffene können für ihre Wohnungen, Be­triebs­stätten oder Kfz eine Ab­meldung ihres Rund­funk­bei­trags­kontos be­an­tragen, wenn diese vom Wasser vorüber­gehend oder dauer­haft un­brauch­bar ge­macht wurden. Nähere Informationen finden Be­troffene im aus­führlichen Service­beitrag. 

Zum Servicebeitrag: Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe in Süddeutschland

Was gilt für Geflüchtete beim Rundfunkbeitrag?

Juni 2024

In Deutsch­land muss jeder Haus­halt den Rund­funk­beitrag zahlen. Ge­mein­schafts­unter­künfte für Ge­flüchtete sind davon aus­genommen. Ziehen Ge­flüchtete jedoch in eine eigene Wohnung, werden sie eben­falls vom Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio an­ge­schrieben. Was Ge­flüchtete und Hel­fer zum Rund­funk­bei­trag wissen müssen, erklären unser Service­beitrag und zusätzliche Info­materialien zum Down­load. Optional stehen alle Inhalte auch auf Ukrainisch zur Ver­fügung. 

Zum Servicebeitrag: Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Helfer 

Servicebeiträge zu aktuellen Themen

Mai 2024

Was gilt für Studierende beim Rund­funk­bei­trag? Wie kann ich meine Neben­wohnung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freien? Und worauf muss ich un­be­dingt achten, wenn Mit­be­wohnende aus meiner Wohnung aus­ziehen? Über diese und viele weitere Themen informiert der Beitrags­service künftig mit interessanten Service­beiträgen. Lesen Sie gerne einmal rein!

Hier geht es zu den Servicebeiträgen.