Nutzungshinweise

Glossar

Auf dieser Seite finden Sie Erläute­rungen zu verwendeten Fach­begriffen.

Aktenzeichen

Akten­zeichen sind in der Regel 10-stellig und auf An­schreiben rechts unter dem Datum oder im Text platziert, auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

In manchen Fällen werden Sie auch gebeten die 15-stellige Vor­gangs­nummer als Akten­zeichen anzugeben. Diese finden Sie in der Regel im Betreff oder im Text des An­schreibens.

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Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitrags­nummer finden Sie auf der An­melde­bestäti­gung, auf der Zahlungsaufforderung oder auf anderen Schreiben des Beitrags­service immer oben rechts unter dem Kontakt­block.

Sollten Sie am SEPA{-Lastschriftverfahren} teil­nehmen, erhalten Sie keine Zahlungs­auffor­de­rungen.

Falls Sie den Rund­funk­beitrag im SEPA-Last­schrift­verfahren zahlen oder unsere Über­weisungs­träger ver­wenden, finden Sie die Beitrags­nummer immer als Ver­wendungs­zweck auf dem Konto­aus­zug Ihrer Bank.

Wenn Sie die Beitrags­nummer auf Ihrem Konto­auszug oder in der Umsatz­über­sicht Ihrer Bank suchen, achten Sie darauf, dass der Rund­funk­beitrag in der Regel (gesetz­liche Zahlungs­weise) in der Mitte eines Drei­monats­zeit­raums und damit am 15. des Monats ab­ge­bucht wird.

 

Muster­brief mit Kontakt­block

Hier finden Sie die Beitragsnummer im Kontaktblock

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Beitreibung

Zwangs­voll­streckung wegen Geld­forde­rungen des Gläubigers durch die amt­lich zu­ständige Voll­streckungs­behörde oder den Gerichts­voll­zieher.

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Betriebsstätte

Eine Betriebs­stätte ist jede orts­feste Raum­ein­heit, die nicht aus­schließ­lich zu privaten Zwecken be­stimmt ist.

Details bei Unternehmen und Institutionen.

Details bei Einrichtungen des Gemeinwohls.

 

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Inhaber

Inhaber einer Betriebs­stät­te/Wohnung ist die natür­liche oder juris­ti­sche Person, die die Betriebs­stät­te/Woh­nung im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebs­stät­te/Woh­nung genutzt wird.

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Landespflegegeldgesetze

In Berlin, Branden­burg, Bremen und Rhein­land-Pfalz ge­währtes Pflege­geld nach den Landes­pflege­geld­gesetzen gilt als Voraus­setzung für eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht. Das Landes­pflege­geld nach dem Bayerischen Landes­pflege­geld­gesetz ist kein Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Rund­funk­beitrags­staats­vertrags und somit kein Befreiungs­grund.

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Referenznummer

Die Kunden-Referenz­nummer entspricht der Mandats­referenz­nummer.

Die Mandats­referenz­nummern, die der Beitrags­service vergibt, bestehen immer aus der Beitrags­nummer, gefolgt von der 2-stelligen Jahres­zahl und einer 2-stelligen für den Beitrags­konto­inhaber laufen­den Nummer. Die Mandats­referenz­nummer wird dem Bank­konto­inhaber mindestens 14 Kalender­tage vor dem ersten Einzug im SEPA-Last­schrift­verfahren mittels schrift­licher Bestätigung mitgeteilt. 

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Wohnung

Eine Wohnung ist eine orts­feste, bau­lich ab­geschlos­sene Ein­heit, die zum Wohnen oder Schlafen ge­eignet ist oder ge­nutzt wird, einen eigenen Ein­gang hat und nicht aus­schließ­lich über eine andere Wohnung be­geh­bar ist. Beitrags­frei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemein­schafts­unter­künf­ten wie Inter­naten oder Kasernen. Wohn­­wagen sind nur dann als Wohnungen an­zu­sehen, wenn sie nicht oder nur ge­legen­­tlich fort­be­wegt werden.

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