Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Juli 2021

ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf schnelle und un­büro­kratische Ent­las­tungen für Rund­funk­beitrags­zahlende ver­ständigt, die von der jüngsten Flut­kata­strophe be­troffen sind.

Rund­funk­beitrags­zahlen­de, deren beitrags­pflichtige , Betriebsstätten, Be­her­bergungs­ein­heiten be­ziehungs­weise Kraft­fahr­zeuge auf­grund von Hoch­wasser­schäden nicht mehr nutz­bar sind, können beim Beitrags­service ganz ein­fach eine Ab­meldung des ent­sprechen­den Beitrags­kontos be­an­tragen:

  • Sind eine Wohnung, eine Be­triebs­stätte, eine Be­herber­gungs­ein­heit be­ziehungs­weise ein Kraft­fahr­zeug nur vor­über­gehend nicht nutz­bar, be­steht für den Zeit­raum die Mög­lich­keit einer be­fristeten Ab­meldung. Ein An­ruf beim Beitrags­service reicht völlig aus. Alter­nativ können be­troffene Beitrags­zahlen­de die be­fristete Ab­mel­dung online über das Kontaktformular be­antra­gen. Ob tele­fonisch oder schrift­lich: Damit der An­trag zügig be­arbei­tet werden kann, bittet der Beitrags­service mög­lichst unter An­gabe der neun­stelligen um eine kurze Schilde­rung des Sach­verhalts.
  • Wurden die Wohnung, die Betriebs­stätte, die Be­herber­gungs­ein­heit be­ziehungs­weise das Kraft­fahr­zeug voll­ständig zer­stört und sind nicht mehr zu ge­brauchen, endet für diese die Beitrags­pflicht. In einem solchen Fall ist selbst­ver­ständ­lich eine dauer­hafte Ab­meldung des Beitrags­kontos mög­lich. Be­troffene Beitrags­zahlen­de nutzen hierzu im Falle einer Wohnung am besten das Online-Formular Wohnung abmelden. Die An­gabe der sowie eine kurze Schilde­rung des Sach­ver­halts reichen aus. Für Betriebs­stätten, Be­her­ber­gungs­ein­heiten und Kraft­fahr­zeuge kann die Ab­meldung unter An­gabe der Beitrags­nummer über das Kontaktformular (--> eine Wohnung abmelden --> sonstige Gründe zutreffen) be­antragt werden.

Be­sondere Nach­weise sind nicht er­forder­lich; der Beitrags­service prüft auf Basis be­hörd­licher Informa­tionen, ob es sich bei dem Beitrags­konto um eine potenziell be­troffene Adresse handelt.

Um der außer­ordent­lichen Not­lage der Be­troffenen Rechnung zu tragen, ist eine Ab­meldung des Beitrags­kontos bis zu sechs Monate rück­wirkend zum 1. Juli 2021 mög­lich. Be­troffene Beitrags­zahlende haben also bis Ende 2021 Zeit, sich beim Beitrags­service zu melden. Eventuell zu viel ge­zahlte Beiträge werden er­stattet.

Da­rüber hinaus lassen sich mit dem Beitrags­service jeder­zeit Zahlungs­er­leichte­rungen ver­ein­baren. Beitrags­zahlenden, die durch die Flut be­troffen sind, kann dem­nach ein Zahlungs­auf­schub für aus­stehen­de Rund­funk­beiträge ge­währt werden.

Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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