Keine Einigung der Länder – Rundfunkbeitrag bleibt zunächst bei 18,36 Euro

Dezember 2024

Zum 1. Januar 2025 sollte auf Em­pfehlung der KEF die Höhe des Rund­funk­beitrags an­ge­passt werden. Da­zu kommt es vor­erst nicht, weil die Bundes­länder die da­für er­forder­liche recht­liche Grund­lage nicht ge­schaffen haben.

Die Regierungs­chefinnen und -chefs der Länder haben sich im Rahmen der Minister­präsidenten­kon­ferenz am 12. Dezember 2024 auf An­passungen des Beitrags­festsetzungs­modells ver­ständigt. Eine Ände­rung der Beitrags­höhe um 58 Cent auf 18,94 Euro, wie sie die Kommission zur Er­mitt­lung des Finanz­bedarfs der Rund­funk­anstalten (KEF) em­pfohlen hatte, be­schlossen die Minister­präsidentinnen und -präsidenten hin­gegen nicht. ARD und ZDF hatten im November Be­schwerde beim Bundes­ver­fassungs­ge­richt gegen die aus­bleibende Beitrags­anpassung ein­ge­legt. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts be­halten die der­zeitigen Rege­lungen zum Rund­funk­beitrag ihre Gültig­keit.

Für Beitrags­zahlende ändert sich also vor­erst nichts. Die Höhe des Rund­funk­beitrags liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Wohnung und Monat. Für Unter­nehmen, Institutionen und Ein­rich­tungen des Gemein­wohls richtet sie sich nach der An­zahl der Betriebs­stätten, der Be­schäftig­ten und der Kraft­fahr­zeuge.

Über künftige Ent­wick­lungen wird der Beitrags­service auf seiner Website informieren.

Tipp: Auto­matisch be­rücksich­tigt werden et­waige An­passungen des Rund­funk­beitrags im Rahmen des . Das Last­schrift­ver­fahren ist die be­quemste und sicherste Zahlungs­weise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen.

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Aktenzeichen

Das 10- oder 15-stellige Akten­zeichen finden Sie auf Anschreiben rechts unter dem Datum oder im Text und auf Antwort­bögen rechts neben der Anschrift.

Beitragsnummer

Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice. Details

Beitreibung

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen des Gläubigers durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Beschäftigte in Unternehmen

Als Beschäftigte gelten alle sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete im öffentlich-rechtlichen Dienst. Details

Betriebsstätte von Einrichtungen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Betriebsstätte Unternehmen

Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist. Details

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Festsetzungsbescheid

Der Festsetzungsbescheid entspricht einem vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungstitel. Dieser ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Hotel- und Gästezimmer / Ferienwohnungen

Das jeweils erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei und muss nicht mit angegeben werden.

Inhaber

Inhaber einer Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird.

Kraftfahrzeuge in Unternehmen

Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Details

QR-Code

Ein QR-Code ist ein zweidimensionaler Code, bestehend aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten und Linien. 
Ähnlich wie beim Barcode lassen sich darin Informationen einbetten, die mit einer entsprechenden Smartphone-App ausgelesen werden können.

SEPA

Das nationale Lastschriftverfahren wurde am 1. Februar 2014 durch das europäische SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet übersetzt Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Details

Wohnung

Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat 
und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.

Zählweise A

Bei der Zählweise A wird die Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten gezählt und eingetragen.

Zählweise B

Bei der Zählweise B wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit berechnet.
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

- von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5,
- von nicht mehr als 30 Stunden werden mit 0,75 und
- von mehr als 30 Stunden werden mit 1,0

gezählt und eingetragen.

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