Presse und Aktuelles

Wichtige Hinweise

An dieser Stelle werden Sie über wichtige Ereignisse in Zusammen­hang mit dem Rund­funk­beitrag oder der Arbeit des Beitrags­service informiert: aktuell, service­orientiert und auf den Punkt. Und wenn noch Fragen offen bleiben, nutzen Sie einfach das Kontaktformular.

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Abbuchungsfehler in den Sendegebieten von NDR und SWR – Korrektur erfolgt automatisch

August 2024

Durch einen technischen Fehler bei einer der Banken des Beitrags­service ist es Ende ver­gangener Woche bei einzelnen Beitrags­konten zu einer Doppel­be­lastung von Rund­funk­beiträgen ge­kommen. Be­troffen sind Beitrags­konten in den Sende­ge­bieten des NDR und des SWR.

Sollten Sie be­troffen sein, brauchen Sie nichts weiter zu unter­nehmen: Fehl­buchungen wurden von der Bank be­reits auto­matisch korrigiert und der fälsch­licher­weise ab­ge­buchte Betrag wird Ihnen gut­ge­schrieben.

Betrügerische E-Mails „Rückerstattungsbenachrichtigung“ im Umlauf

Juli 2024

Aktuell sind be­trügerische E-Mails im Um­lauf. Unter dem Betreff Rück­erstattungs­benachrichtigung wird ein ver­meintliches Rück­erstattungs­schreiben ver­sendet und es wird vor­ge­geben, die an­ge­schriebene Per­son hätte an­geblich für zwei Monate zu viel Rund­funk­ge­bühren ge­zahlt und hätte An­spruch auf eine Rück­er­stattung in Höhe von 36,72 €.

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Neuer Infoservice zu Ihrem Rundfunkbeitrag

Mai 2024

Sie möchten mehr über Ihren Rund­funk­beitrag er­fahren? Ab so­fort informiert der Bei­trags­service interessierte Bürgerinnen und Bürger auch regel­mäßig im News­bereich. Es erwarten Sie interessante Service­beiträge zu aktuellen Themen. Schauen Sie mal vorbei!

Hier geht es zu unseren Servicebeiträgen.

Kostenpflichtige Dienstleistungen stehen in keiner Verbindung zum Beitragsservice

April 2024

Der Bei­trags­service weist darauf hin, dass sämtliche Services zum Rund­funk­beitrag kosten­frei sind. Die kosten­pflichtigen Dienst­leistungen kommerzieller Dritt­anbieter, die aktuell im In­ter­net an­ge­boten werden, stehen in keiner Ver­bindung mit dem Bei­trags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.

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Neue Bankverbindung RBB

März 2024

Der RBB hat seine Bank­ver­bin­dung ge­ändert. Das bis­herige Bank­konto wird zum 23. April 2024 end­gültig ge­schlossen. Für Beitrags­zahlende aus dem Sende­gebiet des RBB (Berlin, Branden­burg) gilt fortan aus­schließlich die neue Bank­ver­bindung für die Zahlungen des Rund­funk­bei­trags. 

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Betrügerische Schreiben in Hessen im Umlauf

Januar 2024

In Hessen werden aktuell betrügerische Schreiben in Form gefälschter Zahlungs­auf­forde­rungen ver­sendet. Darin wird aufgefordert, innerhalb von 3 Tagen den Rundfunkbeitrag in Höhe von 55,08 Euro zu zahlen.

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Gefälschte Zahlungsaufforderungen im Umlauf

Oktober 2023

Aktuell sind be­trügerische Schreiben in Form ge­fälschter Zahlungs­aufforde­rungen im Um­lauf. Darin wird auf­ge­fordert, den Rund­funk­beitrag durch eine jähr­liche Zahlung von 220,32 Euro ab­zu­führen. Die Schreiben sind mit Rund­funk­beitrag über­titelt und sehen echten Schreiben des Beitrags­service zum Ver­wechseln ähn­lich. Als Ab­sender wird ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service ange­geben.

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Betrügerische SMS „Rundfunkbeitrag: Zahlungsverzug“

Mai 2023

Aktuell werden be­trü­gerische SMS versendet, in denen unter dem Titel RUND­FUNK­BEITRAG zur Beglei­chung eines Zahlungs­verzugs innerhalb von 48 Stunden aufgefordert wird. Diese SMS kommen nicht vom Bei­trags­service, es han­delt sich hier­bei ver­mutlich um Phishing-Versuche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der SMS und geben Sie keine Daten ein! Sie werden vom Bei­trags­service nicht per SMS dazu auf­ge­for­dert, den Rund­funk­bei­trag zu zahlen.

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Informationen zur Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags

März 2023

Seit der Ent­schei­dung des Bundes­ver­waltungs­ge­richts von April 2022 können nur Personen, die nach­weis­lich über keinen Zugang zu einem Giro­konto ver­fügen, den Rund­funk­beitrag in bar zahlen. Alle re­le­vanten Infor­ma­tionen zur Mög­lich­keit der Bar­zahlung des Rund­funk­beitrags stellt der Beitrags­service nun unter Zahlung des Runfunkbeitrags bereit.

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Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

Dezember 2022

Menschen, die ab dem 1. Januar 2023 das neue Bürger­geld er­halten, können sich wie Empfänger des bis­heri­gen Arbeits­losen­geld II auf An­trag weiter­hin von der Rund­funk­beitrags­pflicht für ihre Wohnung be­freien lassen. Be­stehen­de Be­frei­ungen, die auf­grund von ALG-II-Be­zug ge­währt wurden, be­halten ihre Gültig­keit. Neue An­träge müssen erst ge­stellt werden, wenn die be­stehen­de Be­frei­ung aus­läuft und ein neuer Be­willi­gungs­be­scheid für das Bürger­geld er­teilt wird.

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Betrügerische SMS mit Rundfunkbeitrags-Forderungen

November 2022

Aktuell werden be­trü­gerische SMS versendet, in denen zur Zahlung rück­stän­diger Rund­funk­bei­träge auf­ge­for­dert wird. Diese SMS kommen nicht vom Bei­trags­service, es han­delt sich hier­bei ver­mutlich um Phishing-Versuche. Bitte klicken Sie nicht auf den Link in der SMS und geben Sie keine Daten ein! Sie werden vom Bei­trags­service nicht per SMS dazu auf­ge­for­dert, den Rund­funk­bei­trag zu zahlen.

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Digitaler Dokumentenservice: Beitragsservice pilotiert neues Angebot

November 2022

Mit dem Digitalen Dokumenten­service bringt der Bei­trags­service ein neues digitales An­ge­bot an den Start: An­stelle von Brie­fen per Post er­halten Bei­trags­zahlende, die am Digitalen Dokumenten­service teil­nehmen, ihre Dokumente künftig digital und können sie on­line ab­rufen.

Im Rahmen einer Pilotierung testet der Bei­trags­service das neue An­ge­bot zu­nächst mit einer be­grenz­ten Nutzer­gruppe in kleinerem Um­fang und wird es sukzessive aus­weiten.

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Änderungen bei der Bankverbindung von NDR, RBB und dem gemeinsamen Konto aller Rundfunkanstalten

Oktober 2022

Ab 1. Januar 2023 ändern sich die Bank­ver­bin­dungen des NDR, des RBB und des ge­mein­samen Kontos aller Lan­des­rund­funk­an­stalten. Wenn Sie den Rund­funk­bei­trag per Einzel­über­weisung oder per Dauer­auf­trag zahlen, be­rück­sichtigen Sie bitte die neue IBAN für alle Zahlungen ab 1. Januar 2023.

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Änderung der Bankverbindung von Radio Bremen

Mai 2022

Ab 23.Mai 2022 ändert sich die Bank­ver­bin­dung von Radio Bremen. Die neue IBAN lautet künftig: DE25 2505 0000 1071 2345 67. Bei­trags­zahler, die per Dauer­auf­trag oder Einzel­über­wei­sung zahlen, müssen die neue IBAN für künftige Zahlungen be­rück­sich­ti­gen. 

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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag in der Regel weiterhin bargeldlos zu zahlen

April 2022

Das Bun­des­ver­waltungs­ge­richt (BVerwG) hat am 27. April 2022 über die Mög­lich­keit der Bar­zahlung des Rund­funk­bei­trags ent­schieden. Da­nach sind die Rund­funk­an­stalten grund­sätz­lich be­rechtigt, die Mög­lich­keit der Bar­zahlung des Rund­funk­bei­trags zu be­schränken. Le­dig­lich Bei­trags­pflichtigen, die nach­weis­lich kein Giro­kon­to er­öffnen können, soll die Zahlung des Bei­trags mit Bar­geld ohne Zu­satz­kosten er­mög­licht werden.

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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

April 2022

Hier finden Sie aktuelle Informa­tionen zum Rund­funk­bei­trag für Ge­flüchtete und Asyl­suchende aus der Ukraine. Dieser Bereich wird fort­laufend aktuali­siert.

Alle relevanten Informationen zum Rundfunkbeitrag für Geflüchtete und Asylsuchende finden Sie auch in ukrainischer Sprache.

Усю актуальну інформацію про плату за мовлення для біженців та шукачів притулку також можна знайти українською мовою.

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Service-Faxnummer entfällt

Februar 2022

Ab sofort weist der Beitrags­service keine allge­meine Service-Fax­nummer mehr auf seiner Website rundfunkbeitrag.de aus. Auch in den Schreiben des Beitrags­service werden die Fax­nummern pers­pek­tivisch ent­fallen. Im Gegen­zug baut der Beitrags­service seine Online-Services konse­quent weiter aus.

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Kosten für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz vereinheitlicht

Dezember 2021

Beitragszahlende, die den Beitrags­service tele­fo­nisch kontak­tieren, zahlen seit dem 1. Dezember 2021 den Ein­heits­preis von 20 Cent pro Anruf. Der Preis gilt sowohl für Anrufe aus dem deutschen Fest­netz als auch für Anrufe aus den deutschen Mobil­funk­netzen.

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Beitragsanpassung

August 2021

Das Bundes­ver­fassungs­gericht hat in seinem Be­schluss vom 20. Juli 2021 an­ge­ordnet, dass der Rund­funk­beitrag auf 18,36 Euro pro Monat er­höht wird. Hier finden Sie alle Informa­tionen zur Beitrags­an­passung und den damit ver­bundenen Aus­wirkungen auf den Beitrags­ein­zug.

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Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Juli 2021

ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf schnelle und un­büro­kratische Ent­las­tungen für Rund­funk­beitrags­zahlende ver­ständigt, die von der jüngsten Flut­kata­strophe be­troffen sind.

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EuGH beantwortet Grundsatzfragen zur Bargeldzahlung

Januar 2021

Nach einer Ent­scheidung des Europäischen Ge­richts­hofs (EuGH) vom 26. Januar 2021 ist klar: Bei der Zahlung des Rund­funk­beitrags ändert sich vorerst nichts. Der Bei­trag ist weiter­hin bar­geld­los per Über­weisung oder per Bank­ein­zug zu ent­richten.

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Beitragsservice-Logo ändert sich

Dezember 2020

Der Beitragsservice stellt ab dem 01.01.2021 sein Logo um. Auslöser ist die Einführung eines neuen Logos der ARD.

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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Beitragsservice

November 2020

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Aus­wirkungen der Corona­virus-Pan­demie auf den Beitrags­service und den Rund­funk­beitrags­einzug.

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Erneut betrügerische E-Mails im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH

April 2020

Wieder­holt sind vermeintlich im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH be­trügerische E-Mails im Umlauf. In den E-Mails wird vor­gegeben, rück­ständige Rund­funk­beiträge ein­zu­treiben. Es handelt sich dabei um Fälschungen! Bitte klicken Sie keine Links in diesen E-Mails an – es könnte sich Schad­software da­hinter ver­bergen!


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Betrügerische E-Mails mit angeblichen Beitragsforderungen im Namen der Firma Infoscore

Januar 2020

Derzeit werden im Namen der Firma Infoscore Forderungsmanagement GmbH betrügerische E-Mails verschickt. In den E-Mails wird vorgegeben, rückständige Rundfunkbeiträge einzutreiben: Als Gläubiger wird „Öffentlicher Rundfunk Abt. G-E-Z“ [sic] genannt. Achtung: Es handelt sich dabei um Fälschungen! Die E-Mails stammen weder vom Beitragsservice noch von der Firma Infoscore. Der Beitragsservice kommuniziert zu konkreten Beitragssachverhalten generell nicht per E-Mail.

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Änderung im Klärungsverfahren für Asylbewerber

Januar 2020

Seit dem 1. Januar 2020 ver­sendet der Beitrags­service wieder Schreiben zur Klärung der Rund­funk­beitrags­pflicht an Asyl­be­wer­ber, die von einer Ge­mein­schafts­unter­kunft in eine Wohnung um­ziehen. Die vor­über­gehende Sperrung der ent­sprechen­den Adressen für das allge­meine Klärungs­ver­fahren des Beitrags­service, im Zuge dessen Wohnungs­inhaber zur Klärung ihrer Beitrags­pflicht an­ge­schrieben werden, wurde zum Jahres­wechsel auf­ge­hoben.

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Änderungen im Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen

November 2019

Seit dem 1. November 2019 können auch Ehe­partner und eingetragene Lebens­partner eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für ihre Neben­wohnungen beantragen. Bislang war dies nur für Personen möglich, die auch mit ihrer Haupt­wohnung beim Beitrags­service angemeldet waren. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antrag­stellung beziehungsweise bis zu drei Monate vor diesem Zeitpunkt, sofern die Be­freiungs­voraussetzungen während dieser Zeit eingetreten sind.

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Betrügerische E-Mails: Ankündigung der Zwangsvollstreckung

Mai 2019

Aktuell werden im Namen des Beitrags­service betrü­gerische E-Mails mit der Ankün­digung der Zwangs­voll­streckung versendet. Bitte öffnen Sie zu keiner Zeit solche oder ähnliche E-Mails – es handelt sich dabei um Fälschun­gen, die möglicher­weise Viren enthalten!

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Längere Bearbeitungsdauer durch erhöhtes Vorgangsaufkommen

April 2019

Beim Beitrags­service kommt es derzeit zu einem erhöhten Auf­kommen von Anrufen und schrift­lichen Anträgen, ins­besondere zur Befreiung von der Rund­funkbeitrags­pflicht für Neben­wohnungen. Eine kurz­fristige Antwort kann nicht immer garantiert werden. Für eine unter Umständen ent­ste­hen­de Verzö­gerung möchten wir uns ent­schuldigen und bitten um Ihr Verständnis.

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Betrügerische Schreiben in Norddeutschland im Umlauf

März 2019

In Nord­deutsch­land werden aktuell betrügerische Schreiben in Form gefälschter Zahlungs­auf­forde­rungen ver­sendet. Darin wird auf­gefordert, den Rund­funk­beitrag im Voraus zu bezahlen. Die Schreiben im Namen des Beitrags­service und des Nord­deutschen Rund­funks sind zu­nächst im Raum Bremen/Bremerhaven auf­getreten.

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Zahlungsaufforderungen gültig – trotz fehlerhaftem Druckbild

März 2019

Der Bei­trags­ser­vice hat Zahlungs­auf­for­derungen versendet, bei denen einzelne An­gaben des je­weiligen Konto­stands auf dem Kopf stehend ge­druckt wurden. Die Zahlungs­auf­for­derungen sind trotz­dem gültig.

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Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß – Beitragspflicht für Nebenwohnungen entfällt

August 2018

Das Bundes­verfassungs­gericht hat am 18. Juli 2018 die Verfassungs­mäßig­keit des Rund­funk­beitrags grund­sätz­lich be­stätigt. Es beanstandete jedoch, dass In­haber von Neben­wohnungen den Rund­funk­beitrag doppelt zahlen müssen.

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Für mehr Beitragsgerechtigkeit: Meldedatenabgleich 2018 beginnt

Mai 2018

Am 6. Mai startet der Melde­daten­abgleich 2018 zum Rund­fun­kbeitrag. Der Beitrags­service gleicht ab diesem Tag aus­gewählte Daten der Einwohner­melde­ämter aller voll­jährigen Bürgerinnen und Bürger mit seinen Bestands­daten ab. Ziel des Melde­daten­abgleichs ist es zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rund­funk­beitrag entrichtet wird.

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Auslageverzicht: Rundfunkbeitrag-Formulare in öffentlichen Einrichtungen

März 2018

Im Mai 2018 endet die öffent­liche Aus­lage der Broschüren mit Einzel­formularen zum Rund­funk­beitrag. Die Formulare, die in Banken, Spar­kassen, Bürger­büros etc. aus­gelegt wurden, stehen fortan aus­schließ­lich online zur Verfü­gung.

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Wiederholt gefälschte E-Mails mit Viren

August 2017

Wiederholt sind gefälschte E-Mails im Umlauf, in denen unter dem Namen des Beitragsservice Schadsoftware verbreitet werden soll. Bitte öffnen Sie diese E-Mails nicht. Generell versendet der Beitragsservice alle Schreiben per Post. E-Mails werden nur in Ausnahmefällen an Teilnehmer verschickt, die vorher ausdrücklich einer Kommunikation auf dem digitalen Weg zugestimmt haben.

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Gefälschte E-Mails mit Virus im Umlauf

Januar/Februar 2017

Der Beitrags­service warnt vor gefälschten E-Mails, die unter dem Namen des Beitrags­service verschickt werden – Betreff: Zahlungs­umstellung oder SEPA-Umstellung. Bitte öffnen Sie diese E-Mails nicht, da sie schädliche Software enthalten könnten. Der Beitrags­service verschickt generell keine unpersonalisierten flächendeckenden E-Mails zur Information seiner Kunden.

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Trickbetrüger als „GEZ“-Kontrolleure unterwegs

Januar/Februar 2017

In Sachsen und Sachsen-Anhalt häufen sich Betrugs­fälle, bei denen sich Täter als GEZ-Kontrolleure ausgeben. So verschaffen sie sich Zutritt zu Wohnungen und bestehlen die Bewohner.

Der Beitrags­service rät zur Vorsicht und betont: Im Auftrag des Beitrags­service gibt es keine Haustür-Kontrollen! Diese sind seit mehreren Jahren abgeschafft.

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19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt am 1.1.2017 in Kraft

Januar 2017

Seit dem 1.1.2017 gilt der 19. Rund­funkänderungs­staats­vertrag (RÄStV). Dieser beinhaltet nicht nur Regelungen zum Rundfunk­beitrag, sondern auch wichtige Änderungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls.

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