Der Rundfunkbeitrag

Über den Beitragsservice

Der Beitrags­service ist eine Gemein­schafts­einrich­tung von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Ge­bühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die im Jahr 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war.

Die Arbeit des Beitrags­service mit seinen rund 1.000 Be­schäftigten er­mög­licht einen un­ab­hängigen, hoch­wertigen und viel­fältigen öffentlich-rechtlichen Rund­funk in Deutsch­land.

Aufgaben

Die Haup­tauf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 46 Millionen Beitrags­konten. Damit höchste Daten­schutz­standards ge­währ­leistet werden können, be­treibt der Beitrags­service ein eigenes Rechen­zentrum und hat eine eigene Daten­schutzb­eauf­tragte. Die ein­ge­zogenen Rund­funk­beiträge leitet der Beitrags­service ent­sprechend den staats­vertrag­lichen Regelungen an die Landes­rund­funk­anstalten der ARD, das ZDF und das Deutsch­land­radio weiter.

Als zentraler Ansprech­partner für Bürgerinnen und Bürger wie auch Unter­nehmen, Institutionen und Einrich­tungen des Gemein­wohls kümmern sich die Mit­arbeiter des Beitrags­service um die Bearbei­tung von An­liegen und Fragen rund um den Rund­funk­beitrag. Sie er­fassen und be­arbeiten beispiels­weise An­meldungen, die Änderung von Daten sowie Anträge auf Ermäßi­gung und Befreiung.

Die Arbeit des Beitrags­service wird durch einen Verwaltungsrat ge­steuert und über­wacht, der sich aus Ver­tretern der Landes­rund­funk­anstalten der ARD, des ZDF und des Deutsch­land­radios zu­sammen­setzt. Ein un­ab­hängiger Ombudsmann nimmt im Bedarfs­fall ver­trau­liche Hin­weise auf Un­regel­mäßig­keiten in Ver­bindung mit dem Geschäfts­betrieb des Beitrags­service ent­gegen.

Jahresberichte

In seinen Jahres­berichten infor­miert der Beitrags­service über die Ent­wick­lung der Beitrags­erträge und stellt die wesent­lichen Daten und Fakten rund um den Beitrags­einzug dar. Ergänzend finden sich hier Ant­worten auf die häufigsten Fragen zum Jahresbericht 2022.

Die letzten Jahres­berichte des Beitrags­service zum Herunter­laden:

Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2021

Jahresbericht 2020

Jahresbericht 2019

 

Gesetzesgrundlage

Grund­lage für die Er­he­bung des Rund­funk­beitrags und die Arbeit des Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio ist der von allen 16 Landes­parla­menten rati­fizierte Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Rund­funk­beitrag be­rechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten.

Zusätz­lich hat jede Landes­rund­funk­anstalt eine Beitragss­atzung er­lassen. Die Satzungen sind im Wesent­lichen wort­gleich. Sie wurden durch die zu­ständigen Be­hörden in jedem Bundes­land ge­nehmigt. Exem­plarisch finden Sie hier die Beitrags­satzung des Süd­west­rund­funks.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Beitragssatzung des Südwestrundfunks