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Presse und Aktuelles

Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

Juli 2021

ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf schnelle und un­büro­kratische Ent­las­tungen für Rund­funk­beitrags­zahlende ver­ständigt, die von der jüngsten Flut­kata­strophe be­troffen sind.

Rund­funk­beitrags­zahlen­de, deren beitrags­pflichtige Wohnungen, Betriebsstätten, Be­her­bergungs­ein­heiten be­ziehungs­weise Kraft­fahr­zeuge auf­grund von Hoch­wasser­schäden nicht mehr nutz­bar sind, können beim Beitrags­service ganz ein­fach eine Ab­meldung des ent­sprechen­den Beitrags­kontos be­an­tragen:

  • Sind eine Wohnung, eine Be­triebs­stätte, eine Be­herber­gungs­ein­heit be­ziehungs­weise ein Kraft­fahr­zeug nur vor­über­gehend nicht nutz­bar, be­steht für den Zeit­raum die Mög­lich­keit einer be­fristeten Ab­meldung. Ein An­ruf beim Beitrags­service reicht völlig aus. Alter­nativ können be­troffene Beitrags­zahlen­de die be­fristete Ab­mel­dung online über das Kontaktformular be­antra­gen. Ob tele­fonisch oder schrift­lich: Damit der An­trag zügig be­arbei­tet werden kann, bittet der Beitrags­service mög­lichst unter An­gabe der neun­stelligen Beitragsnummer um eine kurze Schilde­rung des Sach­verhalts.
  • Wurden die Wohnung, die Betriebs­stätte, die Be­herber­gungs­ein­heit be­ziehungs­weise das Kraft­fahr­zeug voll­ständig zer­stört und sind nicht mehr zu ge­brauchen, endet für diese die Beitrags­pflicht. In einem solchen Fall ist selbst­ver­ständ­lich eine dauer­hafte Ab­meldung des Beitrags­kontos mög­lich. Be­troffene Beitrags­zahlen­de nutzen hierzu im Falle einer Wohnung am besten das Online-Formular Wohnung abmelden. Die An­gabe der Beitragsnummer sowie eine kurze Schilde­rung des Sach­ver­halts reichen aus. Für Betriebs­stätten, Be­her­ber­gungs­ein­heiten und Kraft­fahr­zeuge kann die Ab­meldung unter An­gabe der Beitrags­nummer über das Kontaktformular (--> eine Wohnung abmelden --> sonstige Gründe zutreffen) be­antragt werden.

Be­sondere Nach­weise sind nicht er­forder­lich; der Beitrags­service prüft auf Basis be­hörd­licher Informa­tionen, ob es sich bei dem Beitrags­konto um eine potenziell be­troffene Adresse handelt.

Um der außer­ordent­lichen Not­lage der Be­troffenen Rechnung zu tragen, ist eine Ab­meldung des Beitrags­kontos bis zu sechs Monate rück­wirkend zum 1. Juli 2021 mög­lich. Be­troffene Beitrags­zahlende haben also bis Ende 2021 Zeit, sich beim Beitrags­service zu melden. Eventuell zu viel ge­zahlte Beiträge werden er­stattet.

Da­rüber hinaus lassen sich mit dem Beitrags­service jeder­zeit Zahlungs­er­leichte­rungen ver­ein­baren. Beitrags­zahlenden, die durch die Flut be­troffen sind, kann dem­nach ein Zahlungs­auf­schub für aus­stehen­de Rund­funk­beiträge ge­währt werden.