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Auslageverzicht: Keine Rundfunkbeitrag-Formulare mehr in öffentlichen Einrichtungen

März 2018

Im Mai 2018 endet die öffent­liche Aus­lage der Broschüren mit Einzel­formularen zum Rund­funk­beitrag.

Die Formulare stehen fortan aus­schließ­lich online zur Verfügung.

Die Broschüren für Bürge­rinnen und Bürger bzw. Unter­nehmen, Institutionen, Selbstständige und Frei­berufler boten bislang eine Zusammen­stellung aller Papier-Formulare zum Rund­funk­beitrag, darunter Anmelden, Ändern und Abmelden. Sie wurden in Banken, Sparkassen, Bürger­büros, Verbraucher­zentralen, Städten und Gemeinden ausgelegt.

Durch die Europäische Daten­schutz-Grund­verordnung, die ab 25. Mai 2018 un­ein­geschränkt gilt, wären umfang­reiche Ände­rungen und ein auf­wän­diger, kost­spieliger Aus­tausch der Broschüren an allen Aus­lage­orten not­wendig geworden. Aufgrund der nur noch geringen Nutzung dieser Papier-Formulare wird die Aus­lage im Mai 2018 einge­stellt. Alle Formulare stehen aber online zur Ver­fü­gung und werden dort bereits jetzt über­wiegend verwendet.

Nicht betroffen von der Rück­nahme ist das Formular Antrag auf Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht / Ermäßi­gung des Rund­funk­beitrags. Es steht weiter­hin bei den entspre­chenden Behörden und Stellen (z. B. bei Job­centern oder in BAföG-Ämtern) auch in Papier­form zur Verfü­gung.

Online schneller zum Ziel:

Nutzen Sie die Vorteile unseres Online-Services: Sämt­liche Einzel­formulare, die in den Broschüren enthalten waren, können einfach online ausge­füllt und/oder aus­gedruckt werden.