Personen, die aufgrund von ALG II oder Sozialgeld von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, brauchen sich um nichts zu kümmern – die Umstellung erfolgt vollautomatisch. Die bestehende Befreiung behält ihre Gültigkeit. Der Beitragsservice verschickt dazu keine gesonderten Bescheide.
Ein Neuantrag muss erst gestellt werden, wenn die gewährte Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird. Es ist nicht nötig, dem Beitragsservice Änderungsbescheide zuzusenden, mit denen die leistungsgewährenden Behörden Leistungsbezieher über den Wechsel von ALG II zum Bürgergeld informieren.