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ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

November 2020

ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­lastungen für be­sonders von der Corona-Pan­demie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Da­zu weiten sie die Mö­glich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­bedingte Teil-Lockdown in den Monaten No­vem­ber und De­zember.

Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war.

Der Schließungszeitraum muss – anders als bislang – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können Unternehmen sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen.