Wer kann melden?
Die Meldestelle steht Beschäftigten und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern offen. Sonstige Personen können sich an die interne Meldestelle nur wenden, wenn sie in einer beruflichen Verbindung zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stehen.
Was kann gemeldet werden?
Die interne Meldestelle ermöglicht die vertrauliche Meldung von Hinweisen auf Korruption, andere wirtschaftskriminelle Verhaltensweisen – wie beispielsweise Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Diebstahl – sowie weitere Verstöße im Sinne des § 2 Hinweisgeberschutzgesetz, die in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stehen.
Allgemeine Beschwerden zu
- Beitragssachverhalten,
- der Telefonhotline oder
- der Bearbeitung von Beitragssachverhalten
werden von unserem Compliance-Ombudsmann weder beantwortet noch an uns weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an den Beitragsservice.
Ebenso ist die Ombudsstelle nicht berechtigt und beauftragt, Fragen oder Beschwerden zu kostenpflichtigen Drittanbieter-Websites zu bearbeiten, die verschiedene Services rund um den Rundfunkbeitrag anbieten. Diese Anbieter haben keinerlei Verbindung zum Beitragsservice. Die einzige offizielle Website des Beitragsservice ist rundfunkbeitrag.de. Weitere Websites werden vom Beitragsservice nicht betrieben – insbesondere keine kostenpflichtigen.
Wie kann ein Hinweis abgegeben werden?
Sie können Ihre Meldung schriftlich, per E-Mail und telefonisch an unseren Vertrauensanwalt übermitteln:
Rechtsanwalt Dr. Tony Rostalski
ROSTALSKI Wirtschaftsstrafrecht und Compliance
Lindenallee 43
50968 Köln
Telefon: 0221 29265841
E-Mail: beitragsservice-vertrauensanwalt@rostalski.legal
Für anonyme Meldungen steht ein spezielle Softwarelösung als Meldekanal zur Verfügung.
Hinweis zu externen Meldeverfahren
Informationen zu externen Meldeverfahren finden Sie unter https://www.rostalski.legal/ombudsstelle.