Presse und Aktuelles

Keine Einigung der Länder – Rundfunkbeitrag bleibt zunächst bei 18,36 Euro

Dezember 2024

Zum 1. Januar 2025 sollte auf Em­pfehlung der KEF die Höhe des Rund­funk­beitrags an­ge­passt werden. Da­zu kommt es vor­erst nicht, weil die Bundes­länder die da­für er­forder­liche recht­liche Grund­lage nicht ge­schaffen haben.

Die Regierungs­chefinnen und -chefs der Länder haben sich im Rahmen der Minister­präsidenten­kon­ferenz am 12. Dezember 2024 auf An­passungen des Beitrags­festsetzungs­modells ver­ständigt. Eine Ände­rung der Beitrags­höhe um 58 Cent auf 18,94 Euro, wie sie die Kommission zur Er­mitt­lung des Finanz­bedarfs der Rund­funk­anstalten (KEF) em­pfohlen hatte, be­schlossen die Minister­präsidentinnen und -präsidenten hin­gegen nicht. ARD und ZDF hatten im November Be­schwerde beim Bundes­ver­fassungs­ge­richt gegen die aus­bleibende Beitrags­anpassung ein­ge­legt. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts be­halten die der­zeitigen Rege­lungen zum Rund­funk­beitrag ihre Gültig­keit.

Für Beitrags­zahlende ändert sich also vor­erst nichts. Die Höhe des Rund­funk­beitrags liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Wohnung und Monat. Für Unter­nehmen, Institutionen und Ein­rich­tungen des Gemein­wohls richtet sie sich nach der An­zahl der Betriebs­stätten, der Be­schäftig­ten und der Kraft­fahr­zeuge.

Über künftige Ent­wick­lungen wird der Beitrags­service auf seiner Website informieren.

Tipp: Auto­matisch be­rücksich­tigt werden et­waige An­passungen des Rund­funk­beitrags im Rahmen des SEPA{-Lastschriftverfahrens}. Das Last­schrift­ver­fahren ist die be­quemste und sicherste Zahlungs­weise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen.

Sie möchten das Last­schrift­ver­fahren nutzen? Ver­wenden Sie bitte dieses Formular. Die Teil­nahme am Last­schrift­ver­fahren lässt sich jederzeit wider­rufen.