Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember 2024 auf Anpassungen des Beitragsfestsetzungsmodells verständigt. Eine Änderung der Beitragshöhe um 58 Cent auf 18,94 Euro, wie sie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte, beschlossen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hingegen nicht. ARD und ZDF hatten im November Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die ausbleibende Beitragsanpassung eingelegt. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts behalten die derzeitigen Regelungen zum Rundfunkbeitrag ihre Gültigkeit.
Für Beitragszahlende ändert sich also vorerst nichts. Die Höhe des Rundfunkbeitrags liegt aktuell bei 18,36 Euro pro Wohnung und Monat. Für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls richtet sie sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge.
Über künftige Entwicklungen wird der Beitragsservice auf seiner Website informieren.
Tipp: Automatisch berücksichtigt werden etwaige Anpassungen des Rundfunkbeitrags im Rahmen des SEPA{-Lastschriftverfahrens}. Das Lastschriftverfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen.
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