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Keine Anpassung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel

Dezember 2020

Der Run­dfunk­bei­trag be­trägt auch im neuen Jahr zunächst 17,50 Euro pro Wohnung und Monat. Der 1. Medien­änderungs­staats­ver­trag, der eine An­passung des Rund­funk­bei­trags zum Jahres­wechsel vor­ge­sehen hatte, tritt nicht zum 1. Januar 2021 in Kraft. Alle der­zeitigen Re­gelungen zum Rund­funk­bei­trag be­halten bis auf Weiteres ihre Gül­tig­keit.

Nach der Ab­sa­ge der Land­tags­ab­stimmung zum 1. Medien­änderungs­staats­ver­trag in Sachsen-Anhalt hatten ARD, ZDF und Deutsch­land­radio Ver­fassungs­be­schwerde ein­ge­legt und die Bei­trags­an­passung per einst­weiliger An­ord­nung be­an­tragt. Diesen Eil­an­trag hat das Bundes­ver­fassungs­ge­richt am 22. Dezember ab­ge­lehnt. Mit der Ver­fassungs­be­schwer­de der Sender wird sich das Ge­richt zu einem späteren Zeit­punkt befassen.

Tipp: Au­to­matisch be­rück­sichtigt werden etwaige An­passungen des Rund­funk­beitrags im Rahmen des SEPA{-Lastschriftverfahrens} . Das Last­schrift­ver­fahren ist die be­quemste und sicherste Zahlungs­weise. Das Aus­füllen von Über­weisungs­trägern ent­fällt und es ist aus­ge­schlossen, Zahlungen zu über­sehen oder falsche Über­weisungen zu tätigen.

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