Bürgerinnen und Bürger

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

Sie möchten einen Antrag auf Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für Ihre Neben­wohnung stellen? Nutzen Sie bitte dieses Online-Formular.

Voraus­set­zun­gen:

  • Der Antrag­steller ist melde­recht­lich beim Ein­wohner­melde­amt mit einer Haupt- und Neben­wohnung ange­meldet. Dem Online-Formular können Sie einen behördlichen Nach­weis (zum Beispiel Melde­bescheinigung der Ein­wohner­melde­behörde für beide Wohnungen oder Zweit­wohnungs­steuer­bescheid in Kopie) an­hängen. Daraus muss her­vor­gehen, dass Haupt- und Neben­wohnung auf Ihren Namen an­ge­meldet sind sowie das jeweilige Ein­zugs­datum in die Wohnungen.
  • Haupt- und Neben­wohnung sind beim Beitrags­service auf den Antrag­steller an­ge­meldet. Für Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner mit gemeinsamer Haupt­wohnung spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Haupt­wohnung beim Beitrags­service an­ge­meldet ist.

Die Be­frei­ung gilt nur für den An­trag­steller selbst. Weitere voll­jährige Mit­be­woh­ner in dieser Ne­ben­woh­nung sind ver­pflich­tet, sich beim Bei­trags­ser­vice zu melden, damit ihre Bei­trags­pflicht ge­prüft wer­den kann. Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner können gegebenen­falls selbst einen An­trag auf Be­freiung stellen, wenn der andere Partner bereits den Rund­funk­beitrag für die gemeinsame Haupt­wohnung zahlt.