Presse und Aktuelles

Betrügerische E-Mails: Ankündigung der Zwangsvollstreckung

Mai 2019

Aktuell werden im Namen des Beitrags­service betrü­gerische E-Mails mit der Ankün­digung der Zwangs­voll­streckung versendet.  Als Absender ist der Beitrags­service unter verschie­denen E-Mail-Adressen angegeben. Bitte öffnen Sie zu keiner Zeit solche oder ähnliche E-Mails – es handelt sich dabei um Fälschungen, die möglicherweise Viren enthalten!

Bitte beachten Sie: Der Beitrags­service hat zu keinem Zeit­punkt derartige E-Mails versendet!

Der Betreff der E-Mails lautet Ankün­digung der Zwangs­voll­streckung. Unter An­drohung einer Zwangs­voll­streckung wird die Zahlung von 161,00 Euro an­gemahnt. Um die Voll­streckung abzu­wenden, wird der Empfänger aufgefordert, den Betrag innerhalb von fünf Tagen zu zahlen oder ein SEPA-Last­schrift­mandat zu erteilen. Wieder­holt wird auf­gefordert, das Antwort­schreiben im Anhang zu beachten und daraus Informa­tionen zu entnehmen.

Bitte öffnen Sie auf keinen Fall die Word-Datei im Anhang, laden Sie die Datei nicht herunter oder führen sie aus! Es könnte sich um Viren oder Schad­software handeln.

So können die gefälschten E-Mails aus­sehen: Die grafische Gestaltung der E-Mail ist an die Seite rundfunkbeitrag.de angelehnt und wirkt äußerst professionell. Die Formulierung ähnelt stark realen Schreiben des Beitragsservice.

Folgende Punkte können beim Erkennen einer Fälschung hilfreich sein:

  • Die Anrede erfolgt allgemein und unpersonalisiert mit Sehr geehrte Damen und Herren, eine Beitrags­nummer wird nicht angegeben.
  • Besonders trickreich: Die Betrüger weisen darauf hin, dass sich wichtige Daten wie die Beitragsnummer im verlinkten Word-Dokument verbergen und versuchen so erst recht, den Empfänger zum Download des Anhangs zu bewegen.
  • Im Anhang befindet sich eine Word-Datei namens Mahnbescheid.doc.
  • Mögliche Absender sind: mahnung@beitragsservice-de.com, mahnung@rundfunkbeitrag-deutschland.de, mahnung@beitragsservice-deutschland.com.