Bürgerinnen und Bürger

Abmeldung für Bewohnende einer Pflegeeinrichtung

Wer voll­stationär in einem Alten- und Pflege­wohn­heim oder einer Ein­rich­tung für Menschen mit Be­hinde­rung wohnt, ist nicht an­melde­pflich­tig.

Ziehen Sie in ein Pflege­wohn­heim oder eine Ein­rich­tung für Menschen mit Be­hinde­rung und lösen Ihre Wohnung auf, dann können Sie die Wohnung ab­melden. Wählen Sie den auf Sie zu­treffenden Grund im Formular aus. Sie be­nötigen für die Ab­meldung Ihre Beitragsnummer.

Wichtig: Bitte drucken Sie das aus­gefüll­te Formular aus, unter­schrei­ben dieses und lassen Sie die An­gaben im Formular von der Pflege­ein­rich­tung be­stätigen.