Bürgerinnen und Bürger

Sterbefall

Bitte teilen Sie dem Beitrags­service mit, wenn der Beitrags­zahler verstorben ist.

Dabei sind einige Formalitäten zu beachten.

Formalitäten im Sterbefall

Wenn ein Beitragszahler verstorben ist, muss das bisherige Beitragskonto abgemeldet werden. Dazu benötigen wir eine Abmeldung und eine Kopie der Sterbeurkunde.

Wechseln Sie zum Online-Formular 'Abmelden'

Wird die Wohnung von einem Angehörigen oder Mitbewohner übernommen, muss dieser nach der Abmeldung die Wohnung auf seinen Namen neu anmelden.

Wechseln Sie zum Online-Formular 'Anmeldung einer Wohnung'