Formalitäten im Sterbefall
Wenn ein Beitragszahler verstorben ist, muss das bisherige Beitragskonto abgemeldet werden. Dazu benötigen wir eine Abmeldung und eine Kopie der Sterbeurkunde.
Wechseln Sie zum Online-Formular 'Abmelden'
Wird die Wohnung von einem Angehörigen oder Mitbewohner übernommen, muss dieser nach der Abmeldung die Wohnung auf seinen Namen neu anmelden.