Datenschutz

Datenschutzhinweise zum Bewerbungsverfahren

Der Schutz Ihrer Privat­sphäre ist dem Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio (Beitrags­service) sehr wichtig. Der Beitrags­service er­hebt und ver­wendet personen­be­zogene Daten nur, soweit dies für die Er­füllung der gegen­seitigen Rechte und Pflichten er­forder­lich ist. Die folgenden Informa­tionen geben einen Über­blick über die Ver­arbei­tung personen­be­zogener Daten von Be­werbern (w/m/d) durch den Beitrags­service und die Rechte, die sich aus der Euro­päischen Daten­schutz-Grund­ver­ordnung (EU-DSGVO) er­geben.

 

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Wer ist für die Datenverarbeitung gemäß Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich sind die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio.

 

Die Kontakt­daten lauten:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Personalbeschaffung
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

 

Die Kontakt­daten der behördlichen Daten­schutzbeauftragten lauten:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Behördliche Datenschutzbeauftragte
50656 Köln
Datenschutzkontaktformular

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Aus welchen Quellen stammen die Daten?

Der Beitrags­service ver­arbeitet personen­be­zogene Daten, die er im Rahmen der Be­wer­bung von der be­troffenen Person er­hält.

Im Übrigen kann der Beitrags­service von der betroffenen Person zu­gäng­lich ge­machte, berufs­be­zogene Informa­tionen ver­arbeiten, wie beispiels­weise ein Profil bei beruf­lichen Social-Media-Netzwerken (beispiels­weise XING, LinkedIn).

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Welche Daten werden verarbeitet?

Es werden folgende Kate­gorien personen­be­zogener Daten ver­arbeitet:

  • Personendaten (beispiels­weise Name, Adresse, sonstige Kontakt­daten, Titel, Geburts­datum)
  • Bewerbungsdaten (beispiels­weise Lebens­lauf, ge­gebenen­falls Licht­bild, Informa­tionen/Nach­weise zur Aus­bildung/Quali­fizie­rung wie Berufs­ab­schluss, Nach­quali­fizie­rung, Zeugnisse)
  • Gesund­heits­daten (beispiels­weise Grad der Be­hinde­rung)
  • Daten zur Arbeits­be­rechti­gung (beispiels­weise Auf­enthalts­genehmi­gung, Arbeits­erlaubnis)

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Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?

Der Beitrags­service ver­arbeitet personen­bezogene Daten im Ein­klang mit den Be­stimmungen der EU-DSGVO und des Daten­schutz­gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).

  • Ver­arbei­tung zur Ein­gehung des Be­schäfti­gungs­ver­hältnisses, § 18 Abs. 1 S. 1 DSG NRW
    Zur Ein­gehung des Be­schäfti­gungs­ver­hältnisses ist die Durch­führung ent­sprechen­der Aus­wahl­ver­fahren und die damit zu­sammen­hängende Ver­arbei­tung personen­be­zogener Daten von Be­werbern (w/m/d) er­forder­lich.
  • Ver­arbei­tung zur Er­füllung recht­licher Ver­pflich­tungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO
    Der Beitrags­service unter­liegt als Arbeit­geber diversen recht­lichen Ver­pflich­tungen und gesetz­lichen An­forde­rungen, beispiels­weise nach dem Sozial­gesetz­buch, dem Ein­kommen­steuer­gesetz, dem Mutter­schutz­gesetz, dem Arbeits­schutz­gesetz und dem Landes­personal­ver­tretungs­gesetz (Personal­rat). Weitere gesetz­liche An­forde­rungen sind unter anderem die Sicher­stellung daten­schutz­recht­licher An­forde­rungen und die Er­füllung gesetz­licher Auf­be­wahrungs-/Doku­mentations­pflichten (beispiels­weise nach dem Handels­gesetz­buch, der Ab­gaben­ord­nung oder dem Nach­weis­gesetz).
  • Ver­arbei­tung be­sonderer Kate­gorien per­sonen­be­zogener Daten zur Gesund­heits­vor­sorge oder der Arbeits­medizin sowie zur Wahrung der Rechte aus Arbeits­recht und dem Recht der sozialen Sicher­heit und des Sozial­schutzes, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h EU-DSGVO
    Be­sondere Rechts­grund­lage für die Ver­arbei­tung von Gesundheits­daten ist Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h EU-DSGVO in Ver­bin­dung mit nationalem Recht, wie beispiels­weise dem Sozial­gesetz­buch. Eine Ver­arbei­tung von Gesund­heits­daten kann beispiels­weise für die Er­füllung gesetz­licher Vor­gaben (Be­teili­gung der Schwer­behinderten­ver­tre­tung im Be­werbungs­prozess) er­forder­lich sein.

Die personen­be­zogenen Daten werden zum Zwecke der Durch­führung von Aus­wahl­ver­fahren ver­arbeitet.

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Wer bekommt die Daten?

Inner­halb des Beitrags­service er­halten die­jenigen Stellen Zu­griff auf personen­be­zogene Daten, die diese zur je­weiligen recht­mäßigen Auf­gaben­erfüllung b­enötigen. Dabei handelt es sich ins­be­sondere um Personen, die am Aus­wahl­ver­fahren be­teiligt sind (beispiels­weise die je­weiligen Vor­ge­setzten und Mit­arbeiter der Personal­be­schaffung).

Auch vom Beitrags­service be­auf­tragte externe Dienst­leister können zu den oben ge­nannten Zwecken personen­be­zogene Daten er­halten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass ge­eignete technische und organi­sa­torische Maß­nahmen so durch­ge­führt werden, dass die Ve­rarbei­tung im Ein­klang mit der EU-DSGVO er­folgt und den Schutz der Rechte der be­troffenen Person ge­währleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personen­be­zogenen Daten externe Personal­be­rater sein, die den Beitrags­service bei der Durch­führung von Aus­wahl­ver­fahren temporär unter­stützen, beispiels­weise Personal­be­ra­tung im Rahmen der Durch­führung von Assessment-Centern, Vor­stellungs­ge­sprächen und dem Be­werber­manage­ment.

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Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Es findet keine Über­mittlung personen­bezogener Daten an ein Dritt­land (Staaten außer­halb der Euro­päischen Union beziehungs­weise dem Euro­päischen Wirtschafts­raum) oder eine inter­nationale Organi­sation statt.

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Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?

Die er­hobenen Daten werden vom Beitrags­service un­ver­züg­lich ge­löscht, wenn fest­steht, dass sie für die Zwecke, für die sie er­hoben wurden, nicht mehr be­nötigt werden oder die be­troffene Person ihre Ein­willi­gung, auf die eine Ver­arbei­tung ge­stützt wurde, wider­ruft.

Daten ab­ge­lehn­ter Be­werber/innen sowie solcher Bewerber/innen, die ihre ein­ge­reichte Bewerbung zurück­ge­zogen haben, werden nach Ablauf von 6 Monaten ge­löscht, sofern nicht in eine längere Auf­be­wah­rung ein­ge­willigt wurde.

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Welche Datenschutzrechte bestehen?

Jede be­troffene Person hat in Bezug auf ihre personen­be­zogenen Daten im Um­fang der Be­stimmungen der EU-DSGVO grund­sätz­lich das Recht auf Aus­kunft nach Art. 15 EU-DSGVO, auf Be­richti­gung nach Art. 16 EU-DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 EU-DSGVO, auf Ein­schrän­kung der Ver­arbei­tung nach Art. 18 EU-DSGVO, auf Daten­über­trag­bar­keit nach Art. 20 EU-DSGVO sowie auf Wider­spruch gemäß Art. 21. EU-DSGVO.

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Besteht ein Recht auf Beschwerde?

Jede be­troffene Person hat das Recht auf Be­schwerde bei einer Daten­schutz­auf­sichts­behörde (Art. 77 EU-DSGVO). Zu­ständig ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF.

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Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten und welche möglichen Folgen hat es, wenn die betroffene Person dieser Verpflichtung zur Bereitstellung nicht nachkommt?

Im Rahmen des Be­wer­bungs­ver­fahrens müssen die­jenigen personen­be­zogenen Daten be­reit ge­stellt werden, die für die Durch­füh­rung des Be­wer­bungs­ver­fahrens und die Er­füllung der damit ver­bundenen ver­trag­lichen Pflichten er­forder­lich sind, oder zu deren Er­he­bung der Beitrags­service ge­setz­lich ver­pflichtet ist. Ohne diese Daten wird der Beitrags­service in der Regel nicht in der Lage sein, das Be­werbungs­ve­rfahren ordnungs­gemäß durch­zu­führen und somit die Be­wer­bung zu be­rück­sich­tigen. Hier­zu zählen ins­be­sondere An­gaben zur Person, Quali­fi­kations­nach­weise, beispiels­weise ein Schwer­be­hinderten­aus­weis und gegebenen­falls ein polizei­liches Führungs­zeugnis (nur auf explizite An­forde­rung).

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Wird anhand der vorliegenden Daten eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profilings durchgeführt?

Nein, eine auto­mati­sierte Ent­scheidungs­fin­dung beziehungs­weise ein Profiling finden nicht statt.

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