Verantwortlich sind die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio.
Die Kontaktdaten lauten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice50656 Köln
Tel.: 01806 999 555 10*
Fax: 01806 999 555 01*
Web: www.rundfunkbeitrag.de
(*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten lauten:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Behördliche Datenschutzbeauftragte
50656 Köln
E-Mail: datenschutz@beitragsservice.de
Die Kontaktdaten der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden finden Sie hier.
Der Beitragsservice verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs von der betroffenen Person erhält. Darüber hinaus erhält er Daten von folgenden öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen:
- Meldebehörden
- Handelsregister¹
- Gewerberegister¹
- Vollstreckungsorgane
- Unternehmen des Adresshandels¹ und der Adressverifizierung (beispielsweise Deutsche Post AG)
- Gerichte
- Sonstige Dritte, für die die betroffene Person eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt hat oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (beispielsweise Betreuer, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter)
¹Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen ausschließlich Datenverarbeitung im nicht privaten Bereich.
Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Adresse/Kontaktdaten (beispielsweise auch von Dritten wie Betreuer, Kontaktdaten und Kontaktform für barrierefreie Kommunikation)
- Personendaten (beispielsweise Name, Titel, Geburtsdatum)
- Bankverbindung/Mandat (beispielsweise IBAN, Namen und Adresse eines Dritten, sofern ein entsprechendes Mandat erteilt wurde)
- Daten zum Beitragskonto (beispielsweise Beitragsnummer, Anmeldedatum und -art, Zahlungsmodalitäten, Saldo des Beitragskontos, Stundung, unbefristete Abmeldung)
- Daten zu Produkten/Nutzungen/Standorten (beispielsweise Anzahl und/oder Standorte von Haupt- und Nebenwohnungen, Betriebsstätten¹, Beschäftigten¹, beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen¹, Gästezimmern¹, Ferienwohnungen¹ und Daten zu bereit gehaltenen Rundfunkempfangsgeräten für Rundfunkgebührenzeiträume)
- Daten über befristete Abmeldungen oder Freistellungen (beispielsweise Anzahl und Zeitraum befristeter Abmeldungen)
- Daten zu Befreiungen und/oder Ermäßigungen (beispielsweise Antragsdatum, Zeitraum der Befreiung/Ermäßigung)
- Daten zu Befreiungen von Nebenwohnungen (beispielsweise Zeitraum der Befreiung der Nebenwohnung)
- Buchungsbelege (beispielsweise zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift)
- Daten zu Insolvenzen (beispielsweise zu Schuldenbereinigungsplänen, zur Insolvenzeröffnung)
- archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr zum Beitragskonto)
- Mahnmaßnahmen (beispielsweise Festsetzungsbescheid, Mahnung)
- Historie des Beitragskontos (beispielsweise Datum einer Anschriftenänderung, einer Forderungs-/Zahlungsbuchung, Telefongesprächsnotizen)
- Daten zu Ordnungswidrigkeitenverfahren (beispielsweise Antragsdatum)
¹Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen ausschließlich Datenverarbeitung im nicht privaten Bereich.
Der Beitragsservice verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO:
-
Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die damit einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beitragsservice erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist neben der EU-DSGVO das jeweilige Datenschutzgesetz des Bundeslandes, in dem die zuständige Landesrundfunkanstalt ihren Sitz hat. Das hiernach maßgebliche Datenschutzgesetz ist auch anzuwenden auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Personen des jeweiligen Rundfunkanstaltsbereichs. Vorrangig vor den allgemeinen Datenschutzgesetzen gelten für den Rundfunkbeitragseinzug die speziellen Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV). Weitere Rechtsgrundlagen sind insbesondere der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, die von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erlassenen Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge und die in den jeweiligen Bundesländern geltenden Meldedatenübermittlungsverordnungen und Verwaltungsvollstreckungsgesetze. -
Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a EU-DSGVO
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (beispielsweise Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für die barrierefreie Kommunikation, Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben. -
Verarbeitung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-DSGVO
Der Beitragsservice verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung (siehe auch die Ausführungen unterWie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
)
Die Daten werden ausschließlich im Rahmen des Einzugs der Rundfunkbeiträge genutzt. Diese Zweckbindung ergibt sich aus § 11 Abs. 6 RBStV. Dabei handelt es sich um folgende Zwecke:
- Ermittlung von beitragspflichtigen Personen
- Prüfung von Daten zur Adressklärung aus der Meldedatenübermittlung (Bestandsdatenlieferung und anlassbezogene Datenlieferung der Meldebehörden) und aus anderen Quellen (siehe hierzu die Ausführungen unter
Aus welchen Quellen stammen die Daten?
) - Verwaltung von Beitragskonten (Pflege und Korrektur des Bestandes von Beitragskonten)
- Kontaktdatenverwaltung (Kontaktdaten von Dritten wie Betreuer, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter, Ansprechpartner für juristische Personen im nicht privaten Bereich¹)
- Klärung von Beitragssachverhalten
- Berechnung von Rundfunkbeiträgen
- Bearbeitung von Befreiungs- und Ermäßigungsanträgen
- Bearbeitung von Befreiungsanträgen für Nebenwohnungen
- Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit der betroffenen Person
- Erhebung und Erstattung von Rundfunkbeiträgen (Rechnungsstellung, Abwicklung von Zahlungen)
- Durchführung von Mahn- und Inkassomaßnahmen (beispielsweise Festsetzung und Mahnung)
- Gewinnung von Lastschriftzahlern¹
- Aufbewahrung von personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
¹Angaben, die eine ¹ enthalten, betreffen ausschließlich Datenverarbeitung im nicht privaten Bereich.
Innerhalb des Beitragsservice erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Auch vom Beitragsservice beauftragte externe Dienstleister können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein:
- Externe Dienstleister für telefonische und schriftliche Sachbearbeitung
- Druck-/Postdienstleister
- Geldinstitute
- Inkassounternehmen
- Vollstreckungsorgane
- Drittschuldner (Arbeitgeber, Rentenkassen, Banken)
- Landesrundfunkanstalten
- Behörden und Unternehmen im Rahmen von Adressklärungen (beispielsweise Meldebehörden, Deutsche Post AG)
- Gerichte
- Sonstige Dritte, für die die betroffenen Personen eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (beispielsweise Betreuer, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter)
Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.
Die erhobenen Daten werden vom Beitragsservice unverzüglich gelöscht, wenn feststeht, dass sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung, auf die eine Verarbeitung gestützt wurde, widerruft oder personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Eine Löschung der entsprechenden Daten erfolgt beispielsweise, wenn keine Beitragspflicht mehr besteht, oder aufgrund des Widerrufs eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Eine Löschung erfolgt jedoch zunächst nicht, wenn die Verarbeitung der Daten zu folgenden Zwecken weiterhin erforderlich ist:
- Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (beispielsweise Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung beziehungsweise Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
- Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Verjährungsvorschriften: Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
Sofern Daten lediglich noch zu den vorgenannten Zwecken aufbewahrt werden, ist der Zugriff auf diese Daten eingeschränkt, das heißt sie stehen der Sachbearbeitung in der Regel nicht mehr zur Verfügung (Sperrung). Die Daten sind nicht mehr veränderbar und dienen ausschließlich der Aufbewahrung.
Von Dritten übermittelte Daten, die nicht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten überprüft wurden, werden gelöscht.
Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht gegenüber dem Beitragsservice nicht, da die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 EU-DSGVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt (Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks).
Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO: Die betroffene Person hat nach Art. 15 Abs. 1 das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat sie ferner ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. a bis h EU-DSGVO.
Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO: Sollten die vom Beitragsservice verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke unvollständig sein, besteht nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht, eine Berichtigung beziehungsweise eine Vervollständigung der personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO: Nach Art. 17 Abs. 1 EU-DSGVO besteht das Recht, eine Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten aus einem der in dieser Vorschrift genannten Gründe unzulässig ist. Eine Löschung kann nicht verlangt werden, sofern die (weitere) Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 EU-DSGVO). Hierbei kommen insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Beitragsservice in Betracht. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht demnach nicht, wenn die im obigen Abschnitt Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet?
genannten Verarbeitungszwecke weiterhin vorliegen oder gesetzliche Regelungen den Beitragsservice verpflichten, die Daten weiterhin aufzubewahren (siehe auch die Ausführungen unter Wie lange werden die erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert?
)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO: Unter den Voraussetzungen des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a bis d EU-DSGVO hat die betroffene Person die Möglichkeit die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) zu verlangen.
Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die betroffene Person die beim Beitragsservice gespeicherten Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt und diese deshalb noch nicht gelöscht werden sollen.
Wichtiger Hinweis:
Einzelfallbezogenes Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beitragsservice ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO). Es besteht daher das Recht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben. Die Gründe sind nachzuweisen.
In der Regel liegen jedoch beim Beitragsservice zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, weshalb trotz eines Widerspruchs eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Beitragsservice erfolgen darf.
Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird, kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, dem Beitragsservice gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer nach Landesrecht für die jeweilige Landesrundfunkanstalt zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO).
Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich für die betroffene Person aus § 8 RBStV.
Hierzu gehören die unverzügliche Anzeige des Innehabens (Anmeldung) und des Endes des Innehabens (Abmeldung) einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs sowie jeder Änderung der im Folgenden genannten Daten (Änderungsmeldung).
Folgende im Einzelfall erforderliche Daten sind mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
- Vor- und Familienname sowie früherer Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
- Tag der Geburt,
- Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
- gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
- letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
- vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
- Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
- Beitragsnummer,
- Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
- Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 RBStV,
- Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
- Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
- Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
- der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
- die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind Beitragsschuldner oder Personen oder Rechtsträger, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind. Es kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangt werden, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen (§ 9 Abs. 1 RBStV).
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs nicht innerhalb eines Monats anzeigt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 EUR geahndet werden.
Im Falle einer Abmeldung gilt, dass die Beitragspflicht unabhängig vom tatsächlichen Ende des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs nicht vor Ablauf des Monats endet, in dem dies angezeigt worden ist (§ 7 Abs. 2 RBStV).
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht. Die Daten werden weder für ein Profiling im Sinne des Art. 22 EU-DSGVO noch für die Bildung von Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerten verarbeitet.