Unternehmen und Institutionen

Formulare für Unternehmen und Institutionen

Unternehmen und Institutionen

Nutzen Sie die Möglich­keit, ihr Anliegen bequem über die Online-Formulare mitzuteilen. Für einige Anliegen wird Ihre Unter­schrift benötigt. Dafür steht Ihnen ein PDF-Formular zur Verfügung.

Schnell und einfach: Wenn Sie bereits ein Beitrags­konto für Ihr Unter­nehmen besitzen, können Sie für Ihre Änderungen auch die Einzel­formulare des Service-Portals für Unter­nehmen nutzen.

Service-Portal für Unternehmen

Haben Sie bereits ein Beitrags­konto für Ihr Unternehmen? Dann nutzen Sie das Service-Portal für Unternehmen. Dort können Sie Ihr Beitrags­konto einschließ­lich der Zahlungs­auf­forde­rungen einsehen und Änderungen beispiels­weise von Adress­daten, Beschäftigte{n}[_UuI] oder Zahlungs­modali­täten mit­teilen.

Unternehmen oder Institution neu anmelden

Nutzen Sie bitte dieses Formular, um Ihre Betriebsstätte[_UuI] zur Zahlung des Rund­funk­beitrags an­zu­melden. Gleiches gilt für Selbst­ständige oder frei­be­ruf­lich tätige Personen.

Beiblatt Neuanmeldung

Falls Sie bei Ihrer Neu­anmeldung weitere Betriebsstätte{n}[_UuI], Kraftfahrzeuge[_UuI] oder Ferien­wohnungen mit abweichenden Adressen angeben möchten, füllen Sie bitte ergänzend dieses PDF aus.

Weitere Betriebsstätten anmelden

Sie sind bereits angemeldet und möchten eine weitere Betriebsstätte[_UuI] anmelden, nutzen Sie bitte das Formular.

Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern

Sie sind mit der Firma umgezogen, haben eine neue Bank­verbindung oder möchten bequem am Last­schrift­verfahren teil­nehmen? Nutzen Sie bitte dieses Formular.

Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern

Sie möchten die Anzahl der Kraftfahrzeuge[_UuI], sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigte{n}[_UuI], Hotel- und Gäste­zimmer oder vermieteten Ferien­wohnungen ändern? Verwenden Sie bitte dieses Formular.

Befristete Freistellung beantragen

Wird eine Betriebsstätte[_UuI] für mindestens drei zusammen­hängende volle Kalender­monate vorüber­gehend still­gelegt, können Unter­nehmen und Institutionen für diesen Zeit­raum im Voraus eine befristete Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht beantragen.

Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung

An­läss­lich der Lock­downs im Rahmen der Corona-Pandemie können Sie eine Betriebsstätte[_UuI] rück­wirkend vom Rund­funk­beitrag frei­stellen lassen, wenn diese auf­grund einer gesetz­lichen oder be­hörd­lichen An­ordnung für ins­ge­samt mindestens drei Monate ge­schlossen war. Zur Er­mittlung des Frei­stellungs­zeit­raums können sämt­liche Tage, an denen eine Be­triebs­stätte corona­be­dingt ge­schlossen war, zu­sammen­ge­rechnet werden.

Betriebsstätte abmelden

Wenn Sie einzelne Betriebsstätte{n}[_UuI] aufgeben oder das Beitrags­konto abmelden möchten, nutzen Sie dieses Formular.

Anfrage zur Beitragspflicht beantworten

Der Beitrags­service hat Sie ange­schrieben, weil für Ihre Anschrift kein Beitrags­konto ermittelt werden konnte. Für Ihre Antwort nutzen Sie einfach dieses Online-Formular. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihr 10-stelliges Aktenzeichen und die Post­leit­zahl an.

Kontaktformular

Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontakt­formular.