Der Beitragsservice informiert die Beitragszahler individuell und gemäß der Zahlungsweise, für die sie sich entschieden haben, über die Anpassung der Beitragshöhe. Grundsätzlich gilt dabei:
- Bei Beitragszahlern, die dem Beitragsservice ein SEPA{-Mandat} erteilt haben und somit am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt. Eine Information über die neue Beitragshöhe findet sich im Verwendungszweck der entsprechenden Abbuchung.
- Beitragszahler, die dem Beitragsservice kein SEPA-Mandat erteilt haben, erhalten – je nach gewähltem Zahlungsrhythmus – ab Ende August sukzessive Zahlungsaufforderungen, die die neue Beitragshöhe ausweisen.
Der geänderte Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger:
Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro für eine Wohnung.
Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt 6,12 Euro.
Der geänderte Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen:
Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich an der Anzahl der Betriebsstätte{n}[_UuI] und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigte{n}[_UuI], der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge[_UuI] und eventuell vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.
Staffel | Beschäftigte pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beitragshöhe pro Monat in Euro |
---|---|---|---|
1 | 0 bis 8 | 1/3 | 6,12 |
2 | 9 bis 19 | 1 | 18,36 |
3 | 20 bis 49 | 2 | 36,72 |
4 | 50 bis 249 | 5 | 91,80 |
5 | 250 bis 499 | 10 | 183,60 |
6 | 500 bis 999 | 20 | 367,20 |
7 | 1.000 bis 4.999 | 40 | 734,40 |
8 | 5.000 bis 9.999 | 80 | 1.468,80 |
9 | 10.000 bis 19.999 | 120 | 2.203,20 |
10 | ab 20.000 | 180 | 3.304,80 |
Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug beträgt 6,12 Euro.
Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der Rundfunkbeitrag ebenfalls 6,12 Euro.
Für Einrichtungen des Gemeinwohls ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – begrenzt. Auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge sind beitragsfrei.
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