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Beitragsservice beginnt mit Erhebung des Rundfunkbeitrags in neuer Höhe

August 2021

Das Bun­des­ver­fassungs­ge­richt hat mit Be­schluss vom 20. Juli 2021 ent­schieden, dass die Höhe des Rund­funk­bei­trags auf 18,36 Euro pro Mo­nat an­ge­passt wird. Nun setzt der Bei­trags­service die Ent­scheidung des Ge­richts in die Tat um.

Der Rund­funk­bei­trag in Höhe von 18,36 Euro wird erst­mals für den Mo­nat Au­gust 2021 er­hoben. Der Bei­trags­service wird ab Ende Au­gust mit dem Ein­zug des Bei­trags in neuer Höhe be­ginnen.

Der Bei­trags­service in­for­miert die Bei­trags­zahler in­di­vi­duell und gemäß der Zahlungsweise, für die sie sich ent­schieden haben, über die An­passung der Bei­trags­höhe. Grund­sätz­lich gilt dabei:

  • Bei Bei­trags­zahlern, die dem Bei­trags­service ein SEPA{-Mandat} erteilt haben und somit am Last­schrift­ver­fahren teil­nehmen, wird die Bei­trags­an­passung au­to­matisch be­rück­sichtigt. Eine In­for­mation über die neue Bei­trags­höhe fin­det sich im Ver­wen­dungs­zweck der ent­sprechenden Ab­buchung.
  • Bei­trags­zahler, die dem Bei­trags­service kein SEPA-Mandat ert­eilt haben, er­halten – je nach ge­wähltem Zahlungsrhythmus – ab Ende August sukzessive Zahlungs­auf­for­derungen, die die neue Bei­trags­höhe aus­weisen.

 

Der geänderte Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger:

Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro für eine Wohnung.

Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt 6,12 Euro.

 

Der geänderte Rund­funk­bei­trag für Unter­nehmen und Insti­tutionen:

Die Höhe des Rund­funk­beitrags orien­tiert sich an der An­zahl der Betriebsstätte{n}[_UuI] und der dort sozial­ver­siche­rungs­pflichtig Beschäftigte{n}[_UuI], der beitrags­pflich­tigen Kraftfahrzeuge[_UuI] und even­tuell vor­handener Hotel- und Gäste­zimmer sowie Ferien­wohnungen.

 

Staffel Beschäftigte pro Betriebsstätte Anzahl der Beiträge Beitrags­höhe pro Monat in Euro
1 0 bis 8 1/3 6,12
2 9 bis 19 1 18,36
3 20 bis 49 2 36,72
4 50 bis 249 5 91,80
5 250 bis 499 10 183,60
6 500 bis 999 20 367,20
7 1.000 bis 4.999 40 734,40
8 5.000 bis 9.999 80 1.468,80
9 10.000 bis 19.999 120 2.203,20
10 ab 20.000 180 3.304,80

Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug beträgt 6,12 Euro.

Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der Rundfunkbeitrag ebenfalls 6,12 Euro.

Für Einrichtungen des Gemeinwohls ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – begrenzt. Auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge sind beitragsfrei.

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